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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: lightwood am 25. Januar 2015, 20:41:45

Titel: wiedereinsteller - anlagenmechaniker rohrsystemtechnik
Beitrag von: lightwood am 25. Januar 2015, 20:41:45
Hallo,
habe schon öfters gelesen, dass es für Heizung-, Sanitär- und Klimatechnik Verwendung gibt.
Meine Frage wäre allerdings, wie es bei der Fachrichtung "Rohrsystemtechnik" aussehen könnte.

Vielen Dank
Titel: Antw:wiedereinsteller - anlagenmechaniker rohrsystemtechnik
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2015, 20:48:01
Das kann man nur sagen, wenn man Zugriff zum IntranetBw hat.
Und wie heißt denn nun der Beruf richtig?
Titel: Antw:wiedereinsteller - anlagenmechaniker rohrsystemtechnik
Beitrag von: bayern bazi am 25. Januar 2015, 21:26:02
Feldlagerbetrieb :D
Titel: Antw:wiedereinsteller - anlagenmechaniker rohrsystemtechnik
Beitrag von: lightwood am 25. Januar 2015, 21:43:58
Zitat von: Ralf am 25. Januar 2015, 20:48:01
Das kann man nur sagen, wenn man Zugriff zum IntranetBw hat.
Und wie heißt denn nun der Beruf richtig?
Anlagenmechaniker - Fachrichtung Rohrsystemtechnik

Hab mal ne kurze treffende Erklärung rausgesucht:
ZitatBevor das Erdgas und Trinkwasser in den Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden, Betrieben sowie Industrieanlagen ankommt, müssen umfangreiche Rohrsysteme gebaut und betrieben werden. Diese Rohrsysteme sind als Transportleitungen, Verteilungsnetze und Hausanschlüsse miteinander verbunden. Sie bilden ein unterirdisches Netz, das dem Straßen- und Schienennetz gleichrangig ist.

Der Anlagenmechaniker montiert Bauteile wie Rohre, Formstücke und Armaturen zu einer Leitung, bearbeitet Rohre aus Metall oder Kunststoffen und hält Rohrsysteme sowie Anlagenteile instand. Er wartet die Anlagen und überprüft deren Betriebszustand. 
Titel: Antw:wiedereinsteller - anlagenmechaniker rohrsystemtechnik
Beitrag von: Ralf am 26. Januar 2015, 10:38:04
ZitatAnlagenmechaniker - Fachrichtung Rohrsystemtechnik
Nein, nicht militärisch nutzbar.
Falls es eine recht neue FR ist, könnte sie noch nicht aufgenommen sein. Hier müsste man dann versuchen, über eine Einzelgenehmigung die Nutzbarkeit feststellen zu lassen.