Hallo,
Ich habe mich als Fallschirmjäger bei der Bundeswehr beworben in der Offizierslaufbahn und nahm an den Eignungstest in köln teil.
Die tests waren bestanden und ich hatte die Offizierstauglichkeit jedoch stellte sich bei dem Gespräch mit den Einplaner fest das ich die test nicht ganz gut bestanden habe und er bot mir an mich als fallschirmjäger bei der Feldwebellaufbahn zu bewerben.
kurze zeit später musste ich nach Düsseldorf und bestand den Eignungstest.
Jedoch wurde ich als Panzergrenadier eingestellt weil ich als Fallschirmjäger vorraussichtlich erst in 2 jahren hätte anfangen können.
Dummerweise habe ich beim Telefonat angegeben dass ich keine Ausbildung bei der Bundeswehr antretetn möchte zu meinem bedauern.
Gestern Abend bekam ich Post von der Bundeswehr bezüglich der Eröffnung der Einplanungsentscheidung.
Nun meine Frage:
Ist es schon zu spät um anzugeben dass ich eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchte?
Meine Grundausbildung fängt im ersten April an.
Ich würde gerne in meiner Karriere bei der Bundeswehr eine Ausbildung zum Sport und Fitnesskauffmann beginnen.. besteht noch die möglichkeit ´?
Denn wenn ich nach 12 jahren bei der bundeswehr nicht übernommen werde dann wird es sehr schwer sein einen guten job ohne eine Ausbildung zu bekommen..
Ich bitte um eine Antwort danke
Hä?
Eine "Karriere" in der Kampftruppe beinhaltet keine ZAW - dies gibt es nur im Fachdienst.
Eine Ausbildung zum "Sport- und Fitnesskaufmann" ist meines Wissens nach in keiner ZAW enthalten.
Du kannst diese Ausbildung aber problemlos während der BFD Zeit machen - ich erkenne hier also kein Problem.
BFD..
Könntest du mir das bitte genauer erklären?
BFD=Berufsförderungsdienst.
Das sind Leistungen, die dir abhängig von der Dienstzeit zustehen um später im Zivilleben Fuss zu fassen.
Einen Teil der Leistungen ist für die Dienstzeit vorgesehen, ein Teil für nach der Dienstzeit.
Eine längerfristige Freistellung vom Dienst für BFD-Maßnahmen gibt es aber nicht mehr.
Auf Deutsch: Als Feldwebel im Truppendienst ist keine Ausbildung vorgesehen die für den Dienstposten erforderlich ist. Deswegen kannst du so direkt auch keine Ausbildung über die Bundeswehr machen.
Was du über den BFD machst- und eine Ausbildung dann nach der Dienstzeit- ist was ganz anderes.
Sobald Sie alle Tests bestanden haben werden sie zum Bfd Berater geschickt. Ist es beim OA Test nicht auch so? Wundert mich basiert Sie alles bestanden haben und schon Ihre Einberufung haben und nicht mal wissen was ihnen zusteht. Traurig, und das als OA Bewerber. Tipp, es gibt sehr viele Infos auf offiziellen Seiten.
tut mir leid aber ich war echt verwirrt und deswegen lieber 2 mal fragen als garnicht..
Also wenn ich das richtig verstanden habe ist es nicht schlimm das ich angegeben habe dass ich keine ausbildung mache bei der Bundeswehr da ich durch die BFD später eine Ausbildung starten kann?
Ja können sie starten. Sehen Sie hier.
http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fuer-saz-12-saz-13.htmlAlles erklärt. Und nur 1 mal gegoogelt. Sie können sich kpl. Neu orientieren.
Nicht ganz. Du konntest gar nicht angeben, dass du eine Ausbildung machen willst, weil das für deine Laufbahn eh nicht vorgesehen ist.
Zitat von: Nether am 26. Januar 2015, 15:35:34
... eine Ausbildung zum Sport und Fitnesskauffmann beginnen..
... wird es sehr schwer sein einen guten job ohne eine Ausbildung zu bekommen..
Mal völlig losgelöst von dem Bw-Thema, auch mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann wird es schwer einen Job zu bekommen.
Mach Dich mal in einschlägigen Kraftsportforen schlau zu dem Thema.
Meine Schwägerin hat das dummerweise auch gelernt ohne vorher zu fragen und sitzt jetzt auf der Strasse weil kaum ein Studio sich Vollausgebildete leisten kann bzw. die Tätigkeiten locker von Azubis übernommen werden können.
*Das* würde ich mir viel reiflicher überlegen als Laufbahnentscheidungen
Zitat von: Nether am 26. Januar 2015, 15:35:34
Die tests waren bestanden und ich hatte die Offizierstauglichkeit jedoch stellte sich bei dem Gespräch mit den Einplaner fest das ich die test nicht ganz gut bestanden habe und er bot mir an mich als fallschirmjäger bei der Feldwebellaufbahn zu bewerben.
kurze zeit später musste ich nach Düsseldorf und bestand den Eignungstest.
Das macht aber keinen Sinn. Wer eine Offz-Eignung bekommt, aber aufgrund der Eignungsreihenfolge keine Zusage für eine Einstellung als Offz bekommt, hat automatisch die Fw-Eignung und muss nicht mehr zum KC zur Fw-Testung.
Was anderes wäre, wenn du die Offz-Eignung nicht hättest, dann müsstest du zum Fw getestet werden.
Oder wenn du die Offz-Eignung zwar hast, aber für den Fw Fachdienst dich bewirbst mit einer Berufsausbildung, dann wird der Berufseignungstest im KC später noch gemacht.
Also hier stimmt irgendwas nicht.
Der Wehrdienstberater hat meine Unterlagen von der Offizierslaufbahn an Die Leute Vom Feldwebel.. und dann bekam ich einen Anruf das ich wegen den Fallschirmjägern einen Test in Düsseldorf absolvieren muss der mit Physik zu tun hatte
Nur Physik?
Dann wars wohl ein Berufseignungtest, hat aber nicht mit Fallschirmjägern zu tun, sondern für eine Verwendung als Fw im allg. Fachdienst.
Haben Sie sich eigentlich vorher schon irgendwie mit Laufbahnen, Verwendungen und Zukunftsplanung beschäftigt oder wurden Sie relativ aktuell irgendwo wiedergeboren?! :o
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2015, 15:54:17
BFD=Berufsförderungsdienst.
Einen Teil der Leistungen ist für die Dienstzeit vorgesehen, ein Teil für nach der Dienstzeit.
Das ist seit dem 26.07.2014 nicht mehr der Fall.
Es ist Pflicht seine komplette Dienstzeit zu dienen.
Das bedeutet, das jeder der 'nach' dem besagten Datum zum Soldat auf Zeit ernannt wurde seine komplette Dienstzeit absolvieren muss und erst nach dem DZE weitere 5 Jahre in BfD gehen darf/kann. Dafür bekommt man nicht mehr 2 Jahre vor DZE die Möglichkeit sondern komplette 5 Jahre nach der Dienstzeit und das selbe gilt für die Übergangsgebührnisse.
Die Leistungen die man in der Dienstzeit bekonmt. Also interne Bfd Maßnahmen bleiben bestehen. Der Rest ist richtig so.
Das meinte ich auch so. Man hat während seiner Dienstzeit Gelder zur Verfügung. Nur keine Freistellung.
Die meisten internen Maßnahmen, sind ca. 1 bis 2 Wochen und die kann man sogar freigestellt bekommen, ohne Abzug vom Urlaub. Ist aber eine reine kann Sache.
@ Peinlich, wenn ich mir Ihre oft sinnbefreiten Beiträge und "Tipps" anschaue, bezweifele ich, dass Sie jemals längere Zeit mit der Bundeswehr als Soldat zu tun hatten. Sie bringen so ziemlich alles durcheinander, was geht. Wann welche BFD-Maßnahmen zu welcher Regelung durchgeführt werden können, bestimmt das Soldatenversorgungsgesetz mit seinen Folgevorscgriften.
Die Freistellung für interne BFD-Maßnahmen als dienstzeitbegleitende Maßnahmen ist in den Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung geregelt.
Eben das meine ich doch. Und ach ja habe erst 12 Jahre rum, von insgesamt 24 Jahren.
Und mit kann, meinte ich nun mal wenn man abkömmlich vom Dienst ist und ja das steht geregelt in der Verordnung.
Sie waren ja eigentlich auch nicht gemeint. ;)
Zitat von: L o c o am 27. Januar 2015, 10:52:18
Das ist seit dem 26.07.2014 nicht mehr der Fall.
Da muss ich dich korrigieren.
ZitatII. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die Soldatinnen und Soldaten, die nach dem 26. Juli 2012 in die Bundeswehr eintreten bzw. eingetreten sind. Die wesentlichen Änderungen und generellen Ansprüche sind in folgender Tabelle dargestellt (siehe Übersicht auf S. 41).
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W28XKAXB313DBWNDEInsgesamt gibts noch enormen Nachsteuerbedarf in Bezug auf die neuen BFD Richtlinien. Wenn man mal tiefer ins Details geht, wird man feststellen, dass das ein oder andere noch nicht so ganz richtig durchdacht worden ist.