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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: crew82 am 27. Januar 2015, 21:29:24

Titel: Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 27. Januar 2015, 21:29:24
Hallo liebe Community!!!

Ich wende mich an die PerserPros unter euch um eure Meinung zu folgender Lage zu bekommen, welche eine rege Diskussion verursacht hat. ;D

Ein Wiedereinsteiger kommt als Eignungsübender Stuffz im allg. FD zurück zur Bundeswehr. Er hat 4 Jahre Vordienstzeit in der Laufbahn der Mannschaften und wechselt nun nach 1 1/2 Jahren im Dienstgrad Stuffz in die Laufbahn der Feldwebel. Es geht um die Fragen der Beförderung zum FW, OFW, HFW.

Meine Antwort war nach Sicht in die SLV und 20/7 folgende:

Schriftwechsel SU zu SU/FA
Beförderung nach bestandenen LG AMT und MFT zum Fw z.B. zum 01.07.15 (Dienstgrad SU ist ja schon länger als 1 Jahr zuerkannt)
Beförderung zum OFw nach 1 nem Jahr Stehzeit (dann insgesamt 7 Jahre Dienstzeit)

Meine Antwort war nach Sicht in die SLV und 20/7 folgende:

Schriftwechsel SU zu SU/FA
Beförderung nach bestandenen LG AMT und MFT zum Fw z.B. zum 01.07.15 ( Dienstgrad SU ist ja schon länger als 1 Jahr zuerkannt )
Beförderung zum OFw nach einem Jahr Stehzeit ( dann insgesamt 7 Jahre Dienstzeit )
Beförderung zum HFw nach einem Jahr Stehzeit ( dann insgesamt 8 Jahre Dienstzeit )
Ich bin mal von KÖNNEN und nicht WERDEN ausgegangen.

Eine andere Meinung war, dass er aufgrund der Dienstzeit als Stuffz mit dem Laufbahnwechsel schon zum Feldwebel ernannt wird und dann auf die Lehrgänge geht. Bei den Beförderungszeiten war man sich dito.

Ich danke Euch für Eure hilfreichen Antworten und wünsche einen schönen Abend   :)

Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Nakamoto am 27. Januar 2015, 23:07:19
Als Stuffz(FA) eingestellt = nach einem Jahr 1 Jahr Feldwebel dann nach 2 Jahren OFw und nach 5 Jahren HFw möglich wenn der Rest passt.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2015, 23:12:34
ZitatEine andere Meinung war, dass er aufgrund der Dienstzeit als Stuffz mit dem Laufbahnwechsel schon zum Feldwebel ernannt wird und dann auf die Lehrgänge geht.

So lange er die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat wird er kein Feldwebel.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 27. Januar 2015, 23:22:21
Das war auch mein Sachstand...., aber die Beförderungszeiten wären doch möglich oder wird die Dienstzeit aus der Laufbahn der Mannschaften nicht angerechnet?

Danke!!!!!!
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Nakamoto am 27. Januar 2015, 23:30:16
Meines Wissens nach werden die vorangegangenen Dienstzeiten nicht für die Beförderung zum Feldwebel usw. mit angerechnet. :)
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 27. Januar 2015, 23:41:07
Das ist die Frage auf die ich in der Vorschrift keine Eindeutige Antwort gefunden habe. Muss die die Dienstzeit seit Ernennung zum Feldwebel abgeleistet werden oder rechnet mann hier mit der Dienstzeit ab Tag der Einstellung. Abzuleistende Dienstzeiten sind für mich nur bei der Beförderung vom Stuffz zum Feldwebel ( 1 Jahr ) und bei StFw und OStFw ersichtbar. Da muss es doch schonmal nen ähnlichen Fall gegeben haben..... :o
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Nakamoto am 27. Januar 2015, 23:58:03
Es steht irgendwo in der Vorschrift das man eine bestimmte Anzahl von Jahren im Dienstgrad der Feldwebel Laufbahn haben muss. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn. Sind ja schließlich die Meister ihres Fachs. Das was du wahrscheinlich meinst ist die Nachbeförderung. Es stehen aber auch die Dienstzeiten vom Stuffz(Einstellung mit dem Dienstgrad) zum Feldwebel in der ZDv drin.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 11:58:54
Der Erlass und die ZDv 20/7 regeln das recht eindeutig:
Die Dienstzeit rechnet vom Tage der Einstellung oder, falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss (Bewährungszeit), vom Tage der Beförderung zu diesem Dienstgrad. Bei einer Einstellung mit einem höheren als dem untersten Mannschaftsdienstgrad gilt die Zeit als erfüllt, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) für die Beförderung
zu dem Dienstgrad, mit dem die Soldatin oder der Soldat eingestellt, einberufen oder übernommen worden ist, mindestens vorausgesetzt wird.
Neben einer bestandenen Fw-Prüfung und einem Jahr im vorherigen Dienstgrad gelten folgende zeitliche Voraussetzungen:
Die Beförderung zum Feldwebel ist frühestens nach einer Dienstzeit von drei Jahren zulässig.
Die Beförderung zum Oberfeldwebel ist frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Feldwebel und nach einer Dienstzeit von fünf Jahren zulässig.
Eine Beförderung zum Hauptfeldwebel ist frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Oberfeldwebel und nach einer Dienstzeit von acht Jahren zulässig.
(Ich lasse mal KSK, FlgDst etc. außen vor.)
Die Beförderung zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von
mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre und als Oberfeldwebel um vier Jahre.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 28. Januar 2015, 21:18:34
Na dann habe die Vorschrift richtig ausgelegt! Besten Dank  8)
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: F_K am 28. Januar 2015, 21:39:55
Wobei Mindestzeiten ein Thema sind, Haushaltskarten und Eignungsreihenfolgen ein anderes - nicht das hier falsche Erwartungen geweckt werden.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Roadrunner76 am 28. Januar 2015, 23:16:54
ZitatIch bin mal von KÖNNEN und nicht WERDEN ausgegangen.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 31. Januar 2015, 16:00:01
Richtig, ich bin von können und nicht werden ausgegangen. Sicherlich stellt sich dabei auch zwangsläufig die Frage nach Haushalt und Bedarfsdeckung. Aber das war ja nicht das Thema. Und wenn ich die Äußerungen von Frau v.d.L letzte Woche betrachte graut es mir vor der Zukunft. Noch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 31. Januar 2015, 16:22:28
ZitatNoch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen
Na dann erklär mir doch mal, wo zukünftig schneller befördert wird?
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Niederbayer am 31. Januar 2015, 19:45:19
Ich sehe da jetzt auch keine Untermauerung für die Behauptung, dass Offiziere überdurchschnittlich schnell Sterne sammeln würden.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: bayern bazi am 31. Januar 2015, 21:07:16
wenn ich mal bei den goldenen Sternen schau - glaub ich das es nach dem 1. Stern es schneller nach oben gehen kann als bei allen anderen  ;)

ich kenn da einige die innerhalb von 7 - 10 jahren von 3stern silber auf 3stern Gold hochgefallen sind ;)


Dr Reinhard - Kammerhof - Löser - Bentler - Pfeffer
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 31. Januar 2015, 21:15:20
Es ging bei der Stammtischparolenbehauptung um das BWAttraktStG.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 01. Februar 2015, 22:25:54
Ich wollte jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber wer schon länger dient weiß auch was ich meine. Und das hat nichts mit Stammtischparolen zu tun. Nicht umsonst wird man heutzutage in jeder Laufbahn schneller befördert als noch vor z.B. 7 Jahren. Siehe Beförderung zum SG, OSG, OFW, OLt usw.! Dadurch wird meiner Meinung nach nicht die Attraktivität der Bundeswehr gesteigert, wenn jeder weiß das auch ohne Leistung der nächste Dienstgrad winkt.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 02. Februar 2015, 06:00:05
Du hast deine Bemerkung aber im Zusammenhang mit kommenden Maßnahmen gemacht, deswegen meine Frage, wo denn nun noch schneller befördert wird? Und das und so wie du es ausdrückst, hat das was mit Stammtischparolen zu tun.
ZitatNoch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen
Jemand mit einem Masterabschluss ist nun mal im öffentlichen Dienst vergleichbar höhere Laufbahn und somit müsste er sogar A13+ sein. Dass er bei uns dann als Laufbahnziel erst einmal A11 hat, bzw. so eingestellt werden kann, ist eigentlich noch viel zu wenig.
Und ja, letztendlich trägt es natürlich zur Attraktivität bei. Denn es bedeutet u.a. auch eine Gehaltssteigerung und mehr Geld ist nicht nur bei der Bundeswehr ein Faktor der Attraktivität.
Dass manche das als verletzte Eitelkeit sehen ("ich habe aber noch meinen Dienstgrad richtig erdient, ich musste noch so und so lange warten") ist mir klar. Aber das ist halt auch oftmals kleingeistig,
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Februar 2015, 06:35:10
Früher war die Grundausbildung/der ganze Wehrdienst und sonst etwas härter/besser/sonstetwas und noch früher lebten Menschen auch noch in Höhlen.

Das ist doch alles keine Argumentationsgrundlage für eine sachliche Diskussion. Das ist Denken und Sprechen/Schreiben auf maximal Stammtischhöhe.

Lieber Bazi, die Maßgabe, dass eine Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad frühestens nach 12 Monaten seit der vorherigen Beförderung erfolgen darf, gilt seit jeher auch für Generale/Admirale.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 04. Februar 2015, 23:09:02
Also Ralf, ich habe wirklich nichts gegen Nachwuchsförderung. Nur sollte diese auch in der Truppe sinnvoll angewendet werden. Denn sind wir mal ehrlich, es ist eher selten der Fall das jemand mit einem Masterabschluss in die Bundeswehr eingestellt wird. Gerade von denen bräuchten wir mehr und darauf sollte das Hauptaugenmerk liegen um den Nachwuchs zu generieren. Aber nein, wir lassen so gut wie jeden Bewerber in die Laufbahn der Feldwebel oder Offiziere zu und vergraulen Bewerber aus der Truppe, indem gestandene Unteroffiziere bei einem Laufbahnwechsel die Grundausbildung wiederholen müssen.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2015, 05:59:44
Deine Argumente kann ich nicht nachvollziehen.
Zitates ist eher selten der Fall das jemand mit einem Masterabschluss in die Bundeswehr eingestellt wird. Gerade von denen bräuchten wir mehr und darauf sollte das Hauptaugenmerk liegen um den Nachwuchs zu generieren.
Ja es ist eher selten, dass jemand mit Masterabschluss eingestellt. Aber brauchen wir wirklich viel mehr davon?  Es bewerben sich grundsätzlich immer noch ausreichend mehr, um eine Bestenauslese im Einstellungsverfahren vornehmen zu können.
Der Bedarf an Offizieren wir so um die 6 Jahre vorher eingestellt. Jemand, der mit Master kommt, kann in 1-2 Jahren verwendet werden. Von daher bräuchten wir ja nur mehr, wenn uns mehr aus rausfliegen, als wir prognostiziert haben und wir kurzfristigen (nämlich 1-2 Jahre) Bedarf zu decken hätten. Das man mal hier und da der Fall sein, aber es ist nicht so, dass wir nun wirklich viele dafür brauchen.

ZitatAber nein, wir lassen so gut wie jeden Bewerber in die Laufbahn der Feldwebel oder Offiziere zu und vergraulen Bewerber aus der Truppe, indem gestandene Unteroffiziere bei einem Laufbahnwechsel die Grundausbildung wiederholen müssen.
Mal ehrlich...wenn das Wiederholen der GA einen Wiedereinsteller vergrault, dann war der Wunsch wohl doch nicht so sehnlich.
Mal unabhängig davon, ob es nun neue Inhalte gibt, die es zu lernen gilt (neues Schießausbildungskonzept, Einsatzersthelfer A...), ob die Vordienstzeit schon länger her ist oder aber die "Grundausbildung" gar keine ist, weil es mittlerweile Teil der Laufbahnausbildung  (UL1 etc.).
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: crew82 am 09. Februar 2015, 17:38:08
Zitat.....Es bewerben sich grundsätzlich immer noch ausreichend mehr, um eine Bestenauslese im Einstellungsverfahren vornehmen zu können.

;D ;D ;D ;D, selten so galacht. Was für eine lächerliche Ahnung. Das kann nur von jemandem kommen der das wirklich glaubt. Zu lange in Köln gewesen oder ???


Zitat...wenn das Wiederholen der GA einen Wiedereinsteller vergrault, dann war der Wunsch wohl doch nicht so sehnlich.
Mal unabhängig davon, ob es nun neue Inhalte gibt, die es zu lernen gilt (neues Schießausbildungskonzept, Einsatzersthelfer A...), ob die Vordienstzeit schon länger her ist oder aber die "Grundausbildung" gar keine ist, weil es mittlerweile Teil der Laufbahnausbildung  (UL1 etc.).

Von Wiedereinstellern war in meiner Antwort nicht mehr die Rede. Es ging generell um Unteroffiziere die die Laufbahn wechseln.
Es ist Sinnfrei einen Unteroffizier der ausgebildet ist ( UL, NSAK etc pp...) in den anwärterlehrgang zu schicken, welcher aus Grundausbildung, Truppenpraktikum und dem Unteroffizierslehrgang besteht. Und das ist auch kein neues Konzept sondern einfach nur eine Zentralisierung der 3 unterschiedlichen Abschnitte, die wie sonst in verschiedensten Einheiten absolviert wurden. Was du dazu schreibst ist bürokratische Schönmalerei meiner Meinung nach.

Edit: Zitate kenntlich gemacht, auch wenn man das mit dem Selbstbewusstsein eigentlich selbst hinbekommen sollte.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2015, 17:43:06
Gibt es das Elaborat eigentlich auch in verständlich? Diese Foren-Software hat eine recht brauchbare und einfach zu bedienende Zitierfunktion. Wäre nicht schlecht, wenn Sie die mal ausprobieren würden.

Über den Rest brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten weil wir es nicht ändern können, das hat der InspH so entschieden. Wenden Sie sich doch an ihn.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2015, 17:45:00
Ja stimmt. Ich habe die 10.000+ Bewerber für die Offz-Laufbahn nur geträumt. Waren sogar Tagträume
Da du ja alles schon weißt und auch sogar noch besser, warum fragst du uns niedere Ahnungslosigkeiten denn?
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: DonFluppo am 09. Februar 2015, 18:18:33
Guten Abend die Herren. Ralf lassen Sie sich doch nicht so ärgern. Das nach Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn die Ausbildung noch mal gemacht werden muss ist doch nach der neuen Strucktur der Ausbildung verständlich geworden. Die Lehrgänge sind nun mal Bestandteil des Gesammten Packetes geworden und Zentralisiert. Wenn, wie ein Freund von mir, die Laufbahn von Mannschafter zum OA geändert wird muss dieser auch die OAL mitmachen. Zum Thema mit Master eingestellt zu werden.... Ich werde als Meister Eingestellt und einfach war es nicht wirklich, da viele Stellen mit ZAW geplannt sind. Dies führte dazu das , obwohl die Quallifikation da war, sich die Auswahl auf eine Stelle reuziert hatte. Die Meisten Dienstposten werden ja auch langfristig geplannt und das mit 6 Jahren vorlauf, so zumindest bei der VR31 der Marine. Es ist genug Nachwuchs da der geeignet ist eine ZAW durchzuführen. Zumal sich nicht so die Masse mit Meister bewirbt, da ja auch der Anreiz da ist diesen über die Bw zu finanzieren.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Tommie am 09. Februar 2015, 18:19:25
Lieber "crew82", obwohl ... für mich klingt es mehr nach "screw82" ;D :

Zitat von: crew82 am 09. Februar 2015, 17:38:08Es ist Sinnfrei einen Unteroffizier der ausgebildet ist ( UL, NSAK etc pp...) in den anwärterlehrgang zu schicken, welcher aus Grundausbildung, Truppenpraktikum und dem Unteroffizierslehrgang besteht.

Wenn man das nicht machen würde, müsste man für die "drei Hansele", die da jeweils in Frage kommen, einen Extra-Lehrgang entwerfen, der dann ab besten noch auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sein sollte, oder?

Fakt ist, dass die praktizierte Lösung für alle Beteiligten recht einfach zu handhaben ist, und genau deswegen wird diese auch so durchgeführt! Ob Ihnen persönlich das gefällt, ist ungefähr so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt ;D ! Dass es dabei zu Wiederholungen von Ausbildungsabschnitten kommt, ist bewusst in Kauf genommen, da man dann die Kameraden, die diese Ausbildungsabschnitte bereits absolviert haben, als Multiplikatoren und Hilfsausbilder verwenden kann!

Selbst ein Konzept zu erarbeiten ist weitaus schwieriger, als sich (so wie Sie es tun!) hinzusetzen und bewährte Konzepte "anzupissen", ohne dabei seine Gedanken bis zu Ende zu denken! Ist fast so wie das, was die PDS ... äh, "Die Linke" jeden Tag im Bundestag tut ;) : "Wir müssen unbedingt den Harzt-IV-Satz erhöhen!" Ja nee, is klar :D ! Dann wählen die bestimmt alle die Linke ;D ! Und wer bezahlt das Konzept? Die Deppen, die diese Auguste gewählt haben ...
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: MaikG am 01. Juni 2015, 09:44:29
Ich möchte mich an das Thema mal ranhängen aber wieder an die ursprüngliche Frage der Beförderungszeiten anknüpfen.

Nicht das ich es eilig hätte aber ich rein aus Interesse frage ich mich, wann denn bei mir eine Beförderung möglich wäre.
Ich habe 8 Dienstjahre in der Laufbahn UoP und werde nun als HF wieder eingestellt.
Die SLV gibt zur Beförderung zum Stabsfeldwebel leider nichts her, §18 (1) behandelt die Beförderung zum HF und §18 (2) die zum Oberstabsfeldwebel.

Gruß
Maik
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Tommie am 01. Juni 2015, 10:07:44
Für Ihr "Problem" gibt es eine eindeutige Lösung:

Die ehemalige ZDv 20/7, jetzt Regelung A-1340/49, führt dazu in Kapitel 2.3.2 "Laufbahnen der Feldwebel" in Ziffer 236 folgendes aus (sinngemäß!):

Wer als Hauptfeldwebel eingestellt wurde, kann nach einer Dienstzeit von 8 Jahren als Hauptfeldwebel zum Stabsfeldwebel befördert werden!

Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: MaikG am 01. Juni 2015, 10:13:38
Vielen Dank
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: birke1988 am 27. Juni 2015, 23:29:19
Guten Abend,
ich habe auch mal eine Frage die auch etwas "Knifflig" ist  :) und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet.
Ich bin Wiedereinsteller (vorher W9) und beginne am 01.07.2015 mit meiner Eignungsübung als Fw (Meisterqualifikation).
Ein Kamerad von mir, der vorher noch nicht gedient hatte und zudem noch jünger ist, wurde direkt als OFw eingestellt.
Mir wurde gesagt, dass liegt daran, dass er schon über 1 Jahr Meister ist und ich erst seit 7 Monaten.
1. Stimmt das?
2. Wenn ja, hätte ich noch 5 Monate mit meiner Bewerbung gewartet, wäre ich auch als OFw eingestiegen?
3. Wie lange muss ich jetzt auf meine Beförderung zum OFw warten?



Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Tommie am 27. Juni 2015, 23:48:13
Zu Ihren Fragen:

1. Ja, das stimmt! Quelle hierfür ist der § 17, Absatz 2 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)! Einfach mal googeln ;) .
2. Auch das ist richtig!
3. Sie können frühestens nach 2 Jahren nach Ihrer Einstellung zum Oberfeldwebel befördert werden! Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 128, die jetzt allerdings mit identischem Inhalt in "Regelungen Online" überführt wurde. Die Nummer der Regelung und die zu referenzierende Ziffer ist mir aktuell nicht verfügbar.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: birke1988 am 28. Juni 2015, 00:30:27
Hey, erst einmal Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also ich habe nochmal in meine Unterlagen geschaut und da steht drin, dass ich den Fachwirt am 26.06.2014 bestanden habe und ich bin bis zum 30.06.2015 dort noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Ich war somit über 1 Jahr als "Meister" in meinem Beruf tätig.
Das vor 7 Monaten war der ADA Schein :-)
Dann hätte ich doch einen Anspruch oder nicht?
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Tommie am 28. Juni 2015, 00:41:17
Das sollten Sie mit dem Karrierecenter absprechen, das Sie eingestellt hat ;) ! Ich weiß nicht, ob hier der Zeitpunkt der Einplanung oder der Zeitpunkt der Einstellung gilt, weil sich die SLV hierzu nicht äußert! Einfach mal dort anrufen und nachfragen ...
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: Ralf am 28. Juni 2015, 06:22:12
Es ist der Zeitpunkt der Einstellung. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht. Es ist eine "kann" Bestimmung, keine "ist".
Ob es möglich ist, kann dir allerdings wirklich nur das einstellende KarrC Bw sagen.
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: birke1988 am 28. Juni 2015, 07:09:45
OK Danke, ja dann werde ich da morgen mal anrufen und höflich anfragen, ob man da was "machen" kann (A****kriechmodus);D
ich gebe dann nochmal Meldung ab, schönen Sonntag noch
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: F_K am 28. Juni 2015, 11:06:54
Gab es einen neuen Arbeitsvertrag auf Meister ebene?
Titel: Antw:Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers
Beitrag von: birke1988 am 28. Juni 2015, 13:49:12
Jawohl