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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Heizung am 27. Januar 2015, 21:34:49

Titel: Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 27. Januar 2015, 21:34:49
Hallo zusammen,

Ganz kurze Frage, wir haben gerade über folgendes eine Diskussion:

Wird die Dienstzeit verlängert, wenn man durch einen Lehrgang (OL1 oder OL3) fällt bzw diesen einmalig nicht besteht?

Danke!
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Pofi am 27. Januar 2015, 22:13:12
Netter Nickname; frieren sie??  :o

Warum sollte man jemanden für ein Nichtbestehen belohnen?!? An der Dienstzeit ändert sich nichts. Es ist eher davon auszugehen, dass Entscheidungen hinsichtlich der Dienstzeit negative Auswirkungen haben könnten. Wenn zum Beispiel jemand mehrmals einen Lehrgang nicht besteht. Irgendwann muss der AG sich fragen, ob der Soldat seinen Aufgaben überhaupt gewachsen ist.

Ich meine aber, in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) steht etwas davon, dass man einen Lehrgang einmal wiederholen kann...
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 27. Januar 2015, 22:17:30
Danke für Eure Antworten:)

Also in der Runde war klar, dass ein Lehrgang wiederholt werden kann.
Die Frage war nur, ob der Soldat, weil er ja aufgrund des Durchfallens und somit 1 Jahr längerer Ausbildung auch seine Dienstzeit zB von 13 auf 14 Jahre verlängern muss.

Danke
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Pofi am 27. Januar 2015, 22:43:21
Muss er nicht, es kann aber auch passieren, das bei wiederholtem Nichtbestehen ein Laufbahnwechsel in Betracht kommt.

Die Forensuche liefert hier schon eine ganze Menge...
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: dunstig am 28. Januar 2015, 00:22:54
Laufbahnwechsel? Also bei uns war es nur denjenigen möglich, nach zweimaligem Nichtbestehen des OAL in eine untere Laufbahn zu wechseln, die aus ebendieser gekommen sind. Allen anderen (und das ist i.d.R. die Masse), die bereits als OA eingestellt wurden, war dies nicht möglich.

Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 06:02:13
ZitatWird die Dienstzeit verlängert, wenn man durch einen Lehrgang (OL1 oder OL3) fällt bzw diesen einmalig nicht besteht?
Ja, man wird im OAJ gestuft, wenn man den Laufbahnprüfungslehrgang (OL) das erste Mal nicht schafft und bekommt ein zusätzliches Jahr. Der Dienstherr will ja seine ursprüngliche Nutzungszeit haben, trotz der Ehrenrunde.

Zitat von: dunstig am 28. Januar 2015, 00:22:54
Laufbahnwechsel? Also bei uns war es nur denjenigen möglich, nach zweimaligem Nichtbestehen des OAL in eine untere Laufbahn zu wechseln, die aus ebendieser gekommen sind. Allen anderen (und das ist i.d.R. die Masse), die bereits als OA eingestellt wurden, war dies nicht möglich.
Und das ist richtig dargestellt.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 28. Januar 2015, 09:21:26
Ok, vielen Dank!
Auch wenn der OL 3 ein Verwendungslehrgang (mit Prüfung) ist?
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: ToMA am 28. Januar 2015, 09:49:41
Ich schließe mich mal dem TE an und frage, ob ein endgültig nicht bestandener OL3-Lehrgang Einfluß auf die Beförderung zum OLt bzw. Hptm haben kann?
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: F_K am 28. Januar 2015, 10:46:03
@ DadOA:

Der Auftrag bei jedem Lehrgang für den Lehrgangsteilnehmer lautet immer "Lehrgang bestehen".

Insoweit ist ein "Nichtbestehen" immer eine schlechte Leistung, die sich natürlich auch auf Beurteilungen und "Fortkommen" auswirkt.

Ohne den bestandenen OL3 wird der Offizier kein Offizier seiner Truppengattung, schränkt also seine Verwendungsmöglichkeiten enorm ein, muss den Lehrgang wiederholen und erhält die Beurteilung auf dem Dienstposten später ...
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 11:31:46
Also wenn dieser "OL3" deckungsgleich mit dem Führungstraining Lw ist...wie kann man denn da dann durchfallen?
Aber im Lehrgangskalender gibt's auch keinen OL3 an der OSH, von daher weiß ich nicht, was genau ihr meint.
Evtl einen von diesen?
282801 Führungslehrgang 2A Modul Allgemein Militärischer Teil
282816 Führungslehrgang 2A Modul Truppenführung
285246 Führungslehrgang 2A
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: ToMA am 28. Januar 2015, 11:39:57
Wenn der OL3 ein Lehrgang ohne Prüfung ist (was ich nicht weiss), würde das ja dann kein Problem darstellen (da "nur" die Teilnahme erforderlich ist).
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 12:00:05
Das könnte ich ja nachschauen, wenn mir diejenigen, die den "OL3" hier angeführt haben sagen, wie das Ding denn richtig heißt.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: SGBunny am 28. Januar 2015, 12:08:25
Ist der OL3 nicht spezifisch für die jeweilige Truppengattung?
Meine sowas gelesen zu haben, wird an den jeweiligen Truppenschulen gemacht, nicht an der OSH.

Das würde erklären warum der so nicht zu finden ist
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: SGBunny am 28. Januar 2015, 12:10:39
Da editieren ja nicht funktioniert und ich die "Quellen" nicht rechtzeitig gefunden habe

http://www.panzertruppe.com/pdf/pdf%20s-b/ausbz_qooovadis_heft49.pdf
http://fkpg.de/wp-content/uploads/Die-OffzAus-im-deutschen-Heer-DPG-2-2013-ReG.pdf (Seite 5)
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 12:45:31
Ja, danke.
Es ist kein Laufbahnlehrgang, aber mit Bewertung. Man kann ihn auch wiederholen.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 28. Januar 2015, 13:22:01
Der Offizierlehrgang 3 wird an der jeweiligen Truppenschule, zB für Infanterie in Hammelburg ausgebildet.
Dort gibt es ähnlich wie in Dresden Prüfungen, die zum Durchfallen des Lehrgangs führen können. Allerdings ist dieser Lehrgang ein Verwendungslehrgang
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 28. Januar 2015, 13:23:49
Daher die Frage, ob auch bei Nichtbestehen eines Verwendungslehrgangs die Dienstzeit um ein Jahr verlängert wird von zB 13 auf 14 Jahre
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2015, 14:03:46
Ist man denn schon vorher auf die volle Zeit festgesetzt?
Eine Stufung in der OAC geht ja nimmer.

Nachtrag: Da gehe ich eigentlich von aus, denn sonst wäre es ja eine einfache Maßnahme mit bestandenem Studium früher rauszukommen. Dann wiederrum auch keine Verlängerung um ein Jahr. Wie will man denn dann da eine Unterschrift des Offz unter der neuen V.-Erklärung bekommen? Ihn weiter zu verlängern, ohne dass dieses in seiner alten V.-Erklärung "vereinbart" war, geht ja nicht.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Heizung am 04. Februar 2015, 19:10:28
Nein, Dienstzeitfestsetzung 4 Jahre
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 04. Februar 2015, 20:53:47
Das bezweifel ich.
Die Dienstzeit der studOA wird regelmäßig zunächst auf drei Jahre festgesetzt. Danach wird die Dienstzeit entsprechend der Verpflichtungserklärung auf sechs Jahre neu festgesetzt (4 gehen dann ja schon mal nicht), wenn der oder die studOffz/OA nach einer Studiendauer von 15 Monaten noch an einer der beiden UniBw immatrikuliert ist. Die Festsetzung auf die volle Verpflichtungszeit erfolgt mit dem Erreichen des Bachelorabschlusses. So sagt es der Erlass PSZ aus.
Denn sonst wäre es ja einfach, sich mit einem Bachelor "rauszustehlen".
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: ToMA am 04. Februar 2015, 21:22:50
Zitat von: Ralf am 04. Februar 2015, 20:53:47
Die Dienstzeit der studOA wird regelmäßig zunächst auf drei Jahre festgesetzt.
In der aktuellen Verpflichtungserklärung steht:
"Nach Ablauf von sechs Monaten Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei Bewährung auf vier Jahre festgesetzt."
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2015, 06:04:36
War mir klar, dass das kommt.
Deswegen steht im Erlass ja auch "regelmäßig". Weil man in Einzelfällen davon abweicht (Vordienstzeiten, Ausbildungsgang etc.).
Aber eine Festsetzung auf 4 Jahre, wie von @Heizung kolportiert, kann nunmal nicht sein, wenn man das Studium abgeschlossen hat, dafür reicht die Zeit ja gar nicht.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: ToMA am 05. Februar 2015, 09:00:20
Er meinte vermutlich die gleichen 4 Jahre wie ich, zu Beginn der OA-Ausbildung. Aber wir entfernen uns von der Frage des TE.
Er fragte ja, ob sich bei einem nicht erfolgreichem OL3, der ja bekanntermaßen nach dem Studium stattfindet, die Verpflichtungszeit von 13 auf 14 Jahre erhöht.
Der OL3 gliedert sich ja in mehrere Lehrgänge. Vielleicht kann man einzelne Prüfungen wiederholen (Führerschein, Schießausbilder etc.), wenn sie unabdingbar sind.  Ich glaube jedoch nicht, dass sich die Verpflichtungszeit in so einem Wiederholungsfall verlängern würde. Den EKL kann man vermutlich ohnehin nicht wiederholen (?).
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2015, 11:08:28
Dazu hatte ich ja schon was geschrieben. Das geht nicht. Der Offizier ist auf seine volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Seine Verpflichtungserklärung gibt also nicht her, dass er um ein Jahr verlängert werden kann. Ergo müsste er neue unterschreiben. Wie will man denn diese von ihm "abpressen"?

Das mit den 4 Jahren macht ja dann trotzdem keinen Sinn, weil er nach 15 Monaten bereits auf 6 Jahre festgesetzt wird und zum Zeitpunkt des OL3 mind. den Bachelor hat.
Titel: Antw:Lehrgang nicht bestanden - 1 Jahr Dienstzeitverlängerung?
Beitrag von: ToMA am 05. Februar 2015, 11:29:52
Korrekt.
Ablauf:
6 Monate Probezeit, danach
vorläufig für 4 Jahre (greift nur dann, wenn nach 15 Studienmonaten nicht mit einem Studienabschluss gerechnet werden kann), danach
vorläufig für 6 Jahre (greift nur dann, wenn tatsächlich kein Studienabschluss erzielt wurde), danach
endgültige für 13 Jahre (oder 14 Jahre, wenn der Studienabschluss länger als 3 Monate über Studienplanung lag).
Danach ist offensichtlich/grundsätzlich keine Dienstzeitverlängerung vorgesehen.