Hallo,
seit August letzten Jahres bin ich bei einer Psychologin in Therapie. Es ist keine Therapie wegen Angststörungen, Traumata etc... Ich hatte leichte Depressionen, die, wie ich dann während der Gespräche mit der Psychologin herausfand, daher kamen, dass mir eine Richtung für mein Leben fehlt; ich habe mich schon vor den Gesprächen mit ihr nach einem anderen Tätigkeitsfeld umgeschaut, da mein Studiengang und die damit verbundenen Prespektiven doch nicht ganz meins waren.
So bin ich dann zu dem Entschluss gekommen mich bei der BW als Offizier zu bewerben.
Die leichte Depression/ depressive Verstimmung war ich dann ziemlich schnell wieder los, da ich im Offiziersberuf genau das sehe, was ich von einem Beruf erwarte (Dienst an der Gesellschaft, man wird gefordert aber auch gefördert usw...).
Abgesehen von schlechter Stimmung durch die o.g. Perspektivlosigkeit hatte ich keine weiteren Probleme und bin ansonsten psychisch ziemlich robust. Die Therapie war für mich eher so, dass ich meine ganzen Gedanken mit jemand neutralem austauschen kann und dazu eine qualifizierte Rückmeldung bekomme. Ein paar Sitzungen (<5) habe ich noch.
Insgesamt hat es mich in meinen Erwartungen vom Leben gefestigt und mich auf den richtigen Weg gebracht.
Nun also meine Frage: in der ZDV 46/1 steht ja unter Psyche, dass eine "verfahrensübliche, laufende Psychotherapie" zur Gradition V führt. Wäre mein Fall eine solche verfahrensübliche Therapie ? Würde es also zur (vorübergehenden) Untauglichkeit führen oder wird es auch noch mal im AcFükrBw/ einen anderen Bundeswehrarzt getestet ?.
Viele Grüße :)
Ja, ja.
Die zweite Frage, war eine oder-Frage. Ich gehe aber mal davon aus, dass F_K damit den ersten Teil meinte.
Natürlich ist das eine verfahrensübliche Psychotherapie, was denn sonst. Egal wie du dir das drehst.
Damit bist du untauglich und danach wird erstmal geschaut, ob du ohne Therapie klar kommst oder ob du einen Rückfall erleidest.
Vielen Dank für die Antworten.
Und wie genau wird das dann überprüft ? Würde ich dann von einem BW-Psychologen unter die Lupe genommen oder wird das im Rahmen der üblichen Untersuchungen sowieso geklärt ?
Viele Grüße.
Du bist verpflichten, wahrheitsgemäße Angaben in einem Fragebogen zu machen - und erlaubst allen behandelten Ärzten, Auskünfte an die BW zu geben.
Deine Angaben führen dann ohne weitere Untersuchungen zu einer Einstufung ....