Moin moin,
ich habe folgendes Problem.
Ich keine eine Person die regelmäßig Medikamente aus der SanStff mit gehen lässt was ich nur durch Nachrichten per Handy beweisen kann da die Person diese Medikamente außerhalb der Bundeswehr verkauft um die eigene Kasse aufzubessern finde ich es nicht in Ordnung!
Kann ich bzw sollte ich das melden und wenn ja bei wem?
Beim zuständigen Vorgesetzten oder der Polizei
Zuständiger vorgesetzter? Mein Chef oder der Chef von der Person
Beides geht
Reichen da als Beweis das mir die Person Nachrichten bei WhatsApp geschrieben hat das wieder mal was mit genommen wurde
Der Verdacht reicht schon aus das vom zuständigen DV ermittelt wird.
Bei welchen Verdachtsmomenten müssen denn die Feldjäger sofort informiert werden?
Zitat von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 12:43:26
Bei welchen Verdachtsmomenten müssen denn die Feldjäger sofort informiert werden?
Das entscheidet der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte für den Einzelfall. Er
muss sie gar nicht informieren.
Es gibt nur eine Situation in der Feldjäger sofort zu verständigen sind:
Bei Verkehrsunfällen mit DFzg
Der DV kann die Feldjäger um Ermittlungsunterstützung ersuchen. Aber wie Klaus bereits schrieb muss er das nicht.
Ah ok. Ich dachte immer, wenn z.Bsp. Gefahr in Verzug ist (z. B. jemand etwas verschwinden lassen könnte, weil es ihn persönlich belasten könnte), dass dann die FJ eingeschaltet werden um ggf. Räumlichkeiten zu sichern o.ä. .
Ich habe bis jetzt nur erlebt, dass an Kasernenausfahrten Kofferraumkontrollen durchgeführt wurden.
Unzweckmässig. Es soll Standorte geben da fahren die zuständigen FJg 2,5 Stunden hin. In solchen Fällen ist unmittelbar der DV zu verständigen der zumeist unmittelbar eingreifen kann.
Jens79, danke für die Erläuterung.