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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ragi am 29. Januar 2015, 12:37:23

Titel: Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Ragi am 29. Januar 2015, 12:37:23
Moin moin,

ich habe folgendes Problem.
Ich keine eine Person die regelmäßig Medikamente aus der SanStff mit gehen lässt was ich nur durch Nachrichten per Handy beweisen kann da die Person diese Medikamente außerhalb der Bundeswehr verkauft um die eigene Kasse aufzubessern finde ich es nicht in Ordnung!

Kann ich bzw sollte ich das melden und wenn ja bei wem?
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2015, 12:38:11
Beim zuständigen Vorgesetzten oder der Polizei
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Ragi am 29. Januar 2015, 12:40:12
Zuständiger vorgesetzter? Mein Chef oder der Chef von der Person
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2015, 12:41:05
Beides geht
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Ragi am 29. Januar 2015, 12:43:30
Reichen da als Beweis das mir die Person Nachrichten bei WhatsApp geschrieben hat das wieder mal was mit genommen wurde
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Rollo83 am 29. Januar 2015, 12:44:37
Der Verdacht reicht schon aus das vom zuständigen DV ermittelt wird.
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 12:43:26
Bei welchen Verdachtsmomenten müssen denn die Feldjäger sofort informiert werden?
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: KlausP am 20. Februar 2015, 12:52:36
Zitat von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 12:43:26
Bei welchen Verdachtsmomenten müssen denn die Feldjäger sofort informiert werden?

Das entscheidet der ermittelnde Disziplinarvorgesetzte für den Einzelfall. Er muss sie gar nicht informieren.
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Jens79 am 20. Februar 2015, 13:23:09
Es gibt nur eine Situation in der Feldjäger sofort zu verständigen sind:

Bei Verkehrsunfällen mit DFzg


Der DV kann die Feldjäger um Ermittlungsunterstützung ersuchen. Aber wie Klaus bereits schrieb muss er das nicht.
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 14:36:08
Ah ok. Ich dachte immer, wenn z.Bsp. Gefahr in Verzug ist (z. B. jemand etwas verschwinden lassen könnte, weil es ihn persönlich belasten könnte), dass dann die FJ eingeschaltet werden um ggf. Räumlichkeiten zu sichern o.ä. .
Ich habe bis jetzt nur erlebt, dass an Kasernenausfahrten Kofferraumkontrollen durchgeführt wurden.
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Jens79 am 20. Februar 2015, 14:38:02
Unzweckmässig. Es soll Standorte geben da fahren die zuständigen FJg 2,5 Stunden hin. In solchen Fällen ist unmittelbar der DV zu verständigen der zumeist unmittelbar eingreifen kann.
Titel: Antw:Meldung bei Diebstahl?
Beitrag von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 14:41:38
Jens79, danke für die Erläuterung.