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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Saarländer31 am 31. Januar 2015, 14:00:52

Titel: Bundeswehr sicherheitsüberprüfung im zivilen Nutzen- Antrag Innenministerium
Beitrag von: Saarländer31 am 31. Januar 2015, 14:00:52
Hallo


An wenn muss man den Antrag stellen seine Sicherheitsüberprüfung auch im zivilen Nutzen zu können?

Mir wurde gesagt Antrag ans Innenministerium... Aber an wen?
Titel: Bundeswehr sicherheitsüberprüfung im zivilen Nutzen- Antrag Innenministerium
Beitrag von: ulmi1984 am 02. Februar 2015, 07:06:07
Moin,

versuch es mal mit Abteilung "Z" Das ist die Zentralabteilung

MkG
Titel: Antw:Bundeswehr sicherheitsüberprüfung im zivilen Nutzen- Antrag Innenministerium
Beitrag von: POW am 02. Februar 2015, 20:25:57
Grundsätzlich stellt man selber keine Anträge sondern informiert die zuständige Stelle , dass man schon bei der Bw uberpruft wurde. Diese können dann die Unterlagen anfordern und ggf. beschleunigt dass eine neue Überprüfung.