Hallo liebe Bundeswehr-Community,
ich habe mich vor kurzem mit einem StUffz der Luftwaffe unterhalten, dieser trug auf seinem Heimweg normal seinen Feldanzug (Grundform) mit blauem Barett und dem Barettabzeichen der Objektschutz-Truppe.
Ich habe ihn darauf gefragt, wie es beim Objektschutz so sei,... darauf antwortete er, dass er eigentlich nicht beim Objektschutz sei und auch nie war - er sei SKB-Soldat und er habe bis vor einem Jahr noch die Heeresuniform der PzGren's getragen, nu musste er wegen eines internen Stellenwechsels in seiner Dienststelle(EinsFüKdoBw) den Uniformträgerbereich wechseln, so wurde er zum Luftwaffenuniformträger.
Ihm gefiel die Uniform der LW sehr, nur hatte er was an das Schiffchen auszusetzen - er habe irgendwie die Möglichkeit bekommen das blaue Barett des Objektschutzes tragen zu dürfen, er habe sich dies selber besorgt und hat es auf seiner Dienststelle auch vorgezeigt - nun meine Frage:
Ist denn sowas wirklich möglich so einfach möglich? ???
Ich meine, ich habe selber bis vor einem Jahr im 1.St/FmBtl EinsFüKdo Bw gedient und dort sind ja so gut wie jede TSK vertreten, da fällt das ja wirklich nicht auf - aber kann man sowas wirklich aus eigenem Ego regeln?
Mfg.
Neugaa
Nein, nicht erlaubt.
Hallo, wie sieht es aus fuer Angehoerige der Lwsichtr,die aber nicht bei den Objektschuetzern sind? Zb die Ausbilder in Heide oder in Roth,falls diese eine Lwsich ATN besitzen? Duerfen diese Kameraden das Barret tragen?
In der Bundeswehr ist vieles geregelt. Das meiste findet man in ZDv. So auch hier in der ZDv 37/10.
Nur ObjSch-Kräfte des ObjSRgt Lw und der LwSichStff TaktLwG 33. Und dann noch Lw-Kräfte in bestimmten Kompanien des WachBtl.