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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: MaikG am 03. Februar 2015, 10:39:08

Titel: Wiedereinstellung
Beitrag von: MaikG am 03. Februar 2015, 10:39:08
Hallo zusammen,

ich bin nun schon ein paar Jahre ausgeschieden, aber die Zeit bei der Bundeswehr hängt mir doch nach und ich vermisse den Dienst in der Truppe immer mehr. Die mit der Umstrukturierung jetzt wieder häufiger auftretenden Presseberichte lassen bei mir in letzter Zeit immer häufiger den Gedanken an einen Wiedereintritt aufkommen. Vieleicht kann mir hier jemand, anhand meiner persönlichen Umstände ein paar weiterführende Informationen geben oder meine abschliessenden Fragen beantworten.

Ich bin 2000 nach meiner Ausbildung zum Kfz-Mechaniker als SaZ04 Mannschafter in die Bundeswehr eingetreten, haben später einen Laufbahnwechsel vollzogen und bin 2008 als Stabsunteroffizier ausgeschieden. Während meiner Dienstzeit habe ich an 4 Auslandseinsätzen (2xKFOR, 1xSFOR, 1xISAF) teilgenommen und habe die letzten 1,5 Jahre meiner Dienstzeit für den Bfd genutzt, wo ich eine weitere Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt und später den Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen habe.

Seit Ende meiner Dienstzeit bin ich als Angestellter im gehobenen öffentlichen Dienst beschäftigt, erst als Sachbearbeiter in einer ARGE, dann als Standesbeamter, später Ordnungamtsleiter und nun in der Schulverwaltung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Beruflich habe ich also auch andere Optionen, wenn man jedoch schon Abends keine Lust auf den nächsten Arbeitstag hat, sollte man meiner Meinung nach etwas ändern..

Ich bin mitlerweile 35 jahre alt, bin verheiratet und habe 2 Töchter. Eine heimatnahe Verwendung wäre also erstrebenswert allerdings kein Ausschlusskriterium für mich.
Ich verdiene momentan ca. 2300€ netto und das sollte kurzfristig auch wieder erreichbar sein.

Nun zu meinen Fragen:

Verwertbarer Beruf:
Leider kann ich diese Jobbörse nicht finden oder aber es gibt sie nicht mehr. Mein Beruf (Verwaltungsfachwirt) sollte doch für die Bundeswehr verwertbar sein, oder? Mir kommen da spontan Verwendungen wie Pers. Fw, Stabsdienstfeldwebel oder Einsatzleitfw. in den Sinn. Welche Verwertungen gibt es hier noch?

Einstellungsdienstgrad/Sold:
Ist mit meiner beruflichen Qualifikation eine Einstellung als Hauptfeldwebel möglich?
Ist dann die Besoldung mit meinem aktuellen Gehalt vergleichbar (incl Famzuschlag)?

Bedarf:
Wird der Bedarf vor der Bewerbung/Einstellungstests ermittelt? Gibt es noch soetwas wie eine Truppenwerbung?

BS/nach der Dienstzeit:
Nach meinem Kenntnisstand ist es nichtmehr so, dass die Jahrgänge aufgerufen werden. Wonach richtet sich nun eine Ernennung zum BS, wie ist da der Ablauf?
Nach weiteren 12Jahren Dienstzeit (bei Einstellung SaZ12) hätte ich ja noch 20 Jahre Arbeitsleben vor der Brust. Steht mir dann ein E bzw Z-Schein zu (den Bfd für SaZ08 und die Übergangsgelder habe ich ja genutzt)?

Danke fürs lesen

Maik
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Flexscan am 03. Februar 2015, 10:47:48
Ich würd mir das an deiner Stelle sehr gut überlegen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst gegen die Bundeswehr zu tauschen

Wie Du vllt mitbekommen hast, gleicht die Übernahme als BS einem 6er im Lotto.
Was machst Du nach 12 Jahren?

Ich würd in dem jetzigen Job bleiben, vlt dort Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: dunstig am 03. Februar 2015, 10:53:25
Vielleicht bieten sich zur Abwechslung auch Reservedienstleistungen an?
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: MaikG am 03. Februar 2015, 11:05:32
Danke für die Antworten. Das sind alles Punkte über die ich mir Gedanken mache, leider aber keine Antworten auf meine Fragen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 03. Februar 2015, 11:11:50
ZitatVerwertbarer Beruf:
Leider kann ich diese Jobbörse nicht finden oder aber es gibt sie nicht mehr. Mein Beruf (Verwaltungsfachwirt) sollte doch für die Bundeswehr verwertbar sein, oder? Mir kommen da spontan Verwendungen wie Pers. Fw, Stabsdienstfeldwebel oder Einsatzleitfw. in den Sinn. Welche Verwertungen gibt es hier noch?
"Verwendungen" nicht Verwertungen:
Einsatzführungsfeldwebel
Flugberaterfeldwebel
Flugberaterfeldwebel
Flugbetriebsfeldwebel
Militärisches Nachrichtenwesen Feldwebel/Bootsmann Streitkräfte
Navigationsbootsmann
Personalfeldwebel Streitkräfte
Rechnungsführerfeldwebel Streitkräfte
Stabsdienstfeldwebel Streitkräfte
Aber mit einem kfm. Beruf bewerben sich auch recht viele.

ZitatEinstellungsdienstgrad/Sold:
Ist mit meiner beruflichen Qualifikation eine Einstellung als Hauptfeldwebel möglich?
Ist dann die Besoldung mit meinem aktuellen Gehalt vergleichbar (incl Famzuschlag)?
Sicher wäre eine Einstellung als Fw. Ob eine höhere Einstellung erfolgen kann, hängt mit den bereits gearbeiteten Jahren auf der Ebene Verwaltungsfachwirt zusammen. Grob gesagt: als Oberfeldwebel ein Jahr, als Hauptfeldwebel fünf Jahre und als Stabsfeldwebel neun Jahre.
Das Gehalt kannst du dir dann ausrechnen mittels des Besoldungsrechners im Internet, Erfahrungsstufe wird dann ggf. 5 sein, hängt aber auch von der Einstellung ab, ob unter A08Z.

ZitatBedarf:
Wird der Bedarf vor der Bewerbung/Einstellungstests ermittelt? Gibt es noch soetwas wie eine Truppenwerbung?
Der Bedarf wird vor dem Einstellungstest festgestellt und ja, Truppenwerbung gibt's.

ZitatBS/nach der Dienstzeit:
Nach meinem Kenntnisstand ist es nichtmehr so, dass die Jahrgänge aufgerufen werden. Wonach richtet sich nun eine Ernennung zum BS, wie ist da der Ablauf?
Der Ablauf ist so wie jedem anderen Soldaten, er richtet sich nach Eignung, Leistung, Befähigung und Bedarf. Auch wenn eine jahrgangsbezogene Übernahme nicht mehr stattfindet, muss ja noch Bedarf vorhanden sein und dann im Jahrgangsband. Es gibt schließlich per Eigenbindung vorgegebene "Laufbahnziele". Diesen müssen auch strukturell noch zu erfüllen sein. Wenn du über 40 bist, bedarf das sogar einer Einzelgenehmigung durch den Bundespersonalausschuss und der BMI muss zustimmen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: MaikG am 03. Februar 2015, 11:56:51
Vielen Dank
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Peinlich am 03. Februar 2015, 12:59:49
Ich nutze das Thema gleich mal.

Wenn ein DP als OStFw stelle Ausgeschrieben ist, kann man auf diesem DP BS werden?

Da ja der OStFw den BS vorbehalten ist. 

Danke für eure Antworten schonmal.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 03. Februar 2015, 13:23:45
Punkt 1: OStFw-Dienstposten sind nicht in der Stellenbörse ausgeschrieben.
Punkt 2: Für diese DP gibt's Verwendungsentscheidungen und dort wird nur der Personenkreis berücksichtigt, der dafür in Frage kommt.
Punkt 3: Man wird keinen SaZ darauf setzen, von daher macht die Frage keinen Sinn.
Punkt 4: Dafür reicht die Dienstszeit eines SaZ i.d.R. auch gar nicht aus, damit eine Beförderung auch ruhegehaltswirksam erfolgen könnte.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Peinlich am 03. Februar 2015, 15:53:14
 Der max. Dienstgrad auf der Stelle ist als OStFw datiert, laut Stellenbeschreibung. 

Daher meine Frage.
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 03. Februar 2015, 16:59:19
Neee, das ist die Dienstgradspanne der Verwendung abgeleitet aus dem Tätigkeitsbild.
Z.B. beim PersFw steht da:
3.1 Verwendung
PersFw SK in Dienststellen der Bundeswehr auf allen Führungsebenen.
3.2 Dienstgradspanne
Feldwebel/Bootsmann bis Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmann.
...
Titel: Antw:Wiedereinstellung
Beitrag von: Peinlich am 03. Februar 2015, 20:54:38
Ok. Danke für die Antwort.