Schönen guten Tag,
ich habe den Dienstführerschein der Klasse B und wollte diesen heute für den zivilen Gebrauch umschreiben lassen. Wie ich es von allen anderen Kameraden kenne, bekommt man direkt am selbigen Tag auch den Vorläufigen. Von Führungszeugnis der Belegart "O" habe ich auch noch nie etwas gehört bei Klasse B.
Jedenfalls meinte die nette Dame zu mir ich müsse noch das Führungszeugnis beantragen und denen Zukommen lassen. Auf meine Frage, wie es denn aussehe mit dem Vorläufigen Führerschein, antwortete sie "nein, sowas gibt es nicht. Ist in Hessen alles geregelt".
Gut, daraufhin habe ich natürlich die entprechenden Gesetzesauszüge durchforstet und keinerlei Hinweise gefunden, dass in Hessen, beim Umschreiben eines Behördenführerscheins der BW oder Polizei (Klasse B) ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen ist. Ich kann es absolut nicht nachvollziehen und kenne es von Kameraden auch so nicht.
Kommt vielleicht noch jemand hier aus dem schönen Hessen und weiß eventuell
mehr darüber? Oder könnte mir jemand den entsprechenden Gesetzesauszug dazu zeigen?
Kameradschaftliche Grüße
Es geht nicht um das Umschreiben, sondern um die Erteilung einer FE...
Ich geh mal davon aus, dass du noch keinen ziv. Führerschein hattest. Darum ist es eine Neuerteilung...
Hallo, ich wohne in Hanau im schönen Hessen und habe meinen Führerschein Klasse B auch über die Bundeswehr erworben im Jahre 2011. Bei mir war das alles ganz easy.
Und das was Sie mit Führungszeugnis meint ist evtl dein Register was die ZMK angeht. Ob du Punkte in Flensburg hast, ob ein laufendes Verfahren gegen dich läuft indem eine Erlaubnis gegen dich spricht.
Ich bin dort hin habe Bargeld mitgenommen, meinen Führerschein und ganz wichtig ein Passbild, auch das Führungszeugniss hatte ich dabei. Wenn du das dort alles abgegeben hast kannst du für eine Gebühr von 17 Euro oder so einen vorläufigen Führerschein ausgehändigt bekommen, weil ich habe einen Empfangen und ich wohne im selben Bundesland wie du.
Ich weiß nicht ob sich die Regeln seit 2011 geändert haben.
Zitat von: L o c o am 03. Februar 2015, 16:18:57
Hallo, ich wohne in Hanau im schönen Hessen und habe meinen Führerschein Klasse B auch über die Bundeswehr erworben im Jahre 2011. Bei mir war das alles ganz easy.
Und das was Sie mit Führungszeugnis meint ist evtl dein Register was die ZMK angeht. Ob du Punkte in Flensburg hast, ob ein laufendes Verfahren gegen dich läuft indem eine Erlaubnis gegen dich spricht.
Ich bin dort hin habe Bargeld mitgenommen, meinen Führerschein und ganz wichtig ein Passbild, auch das Führungszeugniss hatte ich dabei. Wenn du das dort alles abgegeben hast kannst du für eine Gebühr von 17 Euro oder so einen vorläufigen Führerschein ausgehändigt bekommen, weil ich habe einen Empfangen und ich wohne im selben Bundesland wie du.
Ich weiß nicht ob sich die Regeln seit 2011 geändert haben.
hm okay, ich finde es nur komisch, dass bei keinen der anderen Kameraden mit denen ich zusammen auf dem Lehrgang war, ein Führungszeugnis benötigt wurde?! Sie konnten direkt einen vorläufigen Führerschein mitnehmen.
@Profi Ja das ist richtig, aber wie gesagt: höre zum erstenmal davon, dass erstmal das Führungszeugnis vorgelegt werden muss und ich nicht direkt einen vorläufigen Führerschein bekommen konnte