Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LP / Chris am 05. Februar 2015, 14:23:47

Titel: Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: LP / Chris am 05. Februar 2015, 14:23:47
Hallo Kameraden.
Ich habe folgende Frage: Haben mein Chef oder sonstige Vorgesetzte, die Befugnis, Akteneinsicht in meine G-Akte oder sonstige ärztliche Unterlagen zu verlangen? Ich frage deshalb, weil mein Chef jedes mal dem Arzt hinterher telefoniert wenn ich mich mal Krank melde oder fordert oftmals Akteneinsicht. In den meisten Fällen die ich bisher mitbekommen habe wurde es aber abgelehnt. Der Arzt gab aber auch schon telefonisch Auskunft darüber warum ich krank geschrieben wurde was meiner Meinung nach doch eigtl nicht Rechtens ist oder?
Titel: Antw:Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: Flexscan am 05. Februar 2015, 14:27:28
dürfte unter ärztliche Schweigepflicht fallen.
Die Diagnose hat meiner Meinung nach dem Chef nicht zu intressieren.
Steht ja auch nicht auf dem Krankmeldeschein drauf.
Titel: Antw:Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2015, 14:29:02
Ja - allerdings darf der DV schon nachfragen, wie ein Ratschlag des Arztes gemeint sind.

Ansonsten: Nachtigall ...
Titel: Antw:Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: Roadrunner76 am 05. Februar 2015, 14:36:49
Zitat... jedes mal dem Arzt hinterher telefoniert wenn ich mich mal Krank melde...

Ohne dem TE etwas zu unterstellen, ließt es sich schon so, als ob der Chef den Vogel auch trapsen hört.

Titel: Antw:Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: LP / Chris am 05. Februar 2015, 14:43:35
Ich weiß was du meinst. Ich habe mich beim Schreiben auch zweimal gefragt ob ich das so schreiben soll oder doch besser anders umschreiben. Aber nein, deine Vermutung ist nicht richtig  ;)
Titel: Antw:Einsichtsbefugnis in ärztliche Unterlagen
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2015, 14:58:01
ZitatIch habe folgende Frage: Haben mein Chef oder sonstige Vorgesetzte, die Befugnis, Akteneinsicht in meine G-Akte oder sonstige ärztliche Unterlagen zu verlangen?

Nein, haben sie nicht.

ZitatDer Arzt gab aber auch schon telefonisch Auskunft darüber warum ich krank geschrieben wurde was meiner Meinung nach doch eigtl nicht Rechtens ist oder?

Nein. Ist es nicht.