Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, ich bin in einem sogenannten OMLT. Kann den DP aufgrund von Gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr durchführen.
Mein Chef hat mich deshalb einen 90/5 machen lassen um einen Dpäk zubekommen.
Alles schön und gut, den habe ich jetzt auch bekommen. Nun soll ich aber in genau der Verwendung bleiben, nur das mein DP frei wird und ich werde daher nicht zum OSG befördert.
Meine Frage ist die: Ich rutsche rückwirkend zum 1.1.2015 auf den Dpäk, ist das so korrekt auch wenn der 90/5 am 15.01.15 ausgestellt wurde und der Dpäk am 29.01 beantragt wurde? Weil ich ja so nicht rückwirkend zum 1.1.2015 befördert werden kann.
Man muss dazu sagen das ich und mein Chef kein gutes Verhältnis haben und er mir (Vermutung) zu noch eins auswischen will.
Kann ich beantragen das der Dpäk erst am dem 05.02.15 gilt und ich eine Beförderung zum 1.1.15 beantragen kann? Denn das wurde er schon. Bitte um Sachliche und Fachliche Antworten.
Das ist alles wirr was du da schreibst. Es passt auch zu deinen anderen Beiträgen und den geschilderten Problemen. Ausgehend davon sieht dein Chef wohl ein Leistungsproblem bei dir und hat bzw. will deswegen nicht die Beförderung aushändigen.
Warum solltest du nicht auf einem DPäK zum OSG befördert werden können? Wo steht denn das?
Du kannst jederzeit auf nen DPäK gesetzt werden, das hat nichts mit der Beantragung, BA 90/5 etc pp. zu tun.
Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, kannst du auch die Tätigkeit als solche nicht wahrnehmen, egal ob du auf nem DPäK sitzt oder nicht. Aber dein Chef kann dich nach seinem Bedarf und nach der ärztl. Maßgabe einsetzen, also z.B. Innendienst o.ä.
Hallo Ralf,
ja das Problem besteht halt schon länger,leider!
Ich bin noch etwas aufgeregt,sorry. Er sagt auf einem DPäk kann ich nicht befördert werden.
Es hat weniger damit zu tun, dass du auf DPäK sitzt, sondern, dass du aufgrund deines ärztl. Status nicht die Eignung erfüllst und das ist immer Voraussetzung für eine Beförderung und deswegen sitzt du ja auf DPäK.
Da ist auch der Zeitpunkt nicht wichtig, sondern es reicht aus, dass der Vorgesetzte Kenntnis davon hat, dass du einen Eignungsmangel hat. Dann darf er dich nicht befördern.