Hallo Kameraden,
Ich habe eine dringende frage und brauche schnelle hilfe,
Also ich bin VP und nun habe ich das problem das eine kameradin versetzt werden soll, sie ist aber extra in Standort nähe gezogen da ihre Eltern behindert sind und Pflege bedürftig (sie hat die wohnung unter ihnen gemietet).
Sie war aber werder beim S1 oder hat irgenbdwelche versetzungsanträge gestellt.
Jetzt meine frage welche ZDV beziehungsweise Paragraphen kann ich raussuchen um der versetzung entgegen zu wirken bzw im schlimmsten falle eine eingabe zu machen.
Da ich der Meinung bin wenn der Pflegefall bestimmt, kann man der versetzung ja widersprechen.
MfG Hofmann
Du bist ja als VP nicht der Anwalt der Soldatin, sondern deine Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass alle Soldaten deiner Dienstgradgruppe gleich behandelt werden. Das weißt du ja sicherlich.
Zu deinem Fall:
Die Frage ist zuerst einmal, warum sie versetzt werden soll. Einfach so ist ja nicht. Wegfall ihres Dienstpostens? Förderung?
Dann wie lange sie noch Dienstzeit hat.
Dann ob die Pflegebedürftigkeit der Eltern von der Bundeswehr anerkannt wurde, dann würde sie unter die sog. Härtefallregelung fallen.
Die Beantwortung der Fragen wäre schon wichtig, denn ohne lässt sich nur orakeln oder polemisieren.
Ist doch ganz einfach: Sie bekommt ja die Versetzungsabsicht eröffnet. Dazu kann sie sich äußern und Hinderungsgründe angeben. Und dann wird man weitersehen.
Eine VP braucht man dazu eigentlich auch nicht.
Hey Ralf und Ulli, ja das ist richtig mit dem VP ich soll auch mich nur mi ihr hinsetzten und das schriftstück aufsetzten, will ihr aber halt gute argumente und begründungen geben, die sie einfließen lassen kann.
Dienstzeit jetzt ist noch 5 jahre
Ja der grund ist leider noch völlig unklar, das ist ja das problem, was gerade massiv im raum steht.
Aber die sache mit härtefall hilft schonmal sehr weiter.
Danke schonmal
Wieso ist sie nicht in der Lage, sich selber auszudrücken?
Wie gesagt- sie wird zu der Versetzungsabsicht ja angehört. Da soll sie halt schreiben, dass sie pflegebedürftige Eltern am Standort hat. Das ist ja die einzige Begründung.
Auch wird man ihr gesagt haben, warum sie versetzt werden soll.
Bei 5 Jahren Restnutzungszeit kann man auch nicht darauf pochen, dass man nur noch ausläuft aufgrund der aktuellen Umstrukturierungen, das aber nur am Rande; deswegen habe ich gefragt.
Es gibt die Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (VMBl 1988 S. 76; 1991 S. 460; 1992 S. 21; 1998 S. 79, S. 242; 2009 S. 86), dort ist genau definiert, wer unter die sog. Härtefallregelung fällt.
Eine Versetzung oder ein Verbleib am bisherigen Standort wird aufgrund eines (militär-)ärztlichen Gutachtens wegen des Gesundheitszustandes des Soldaten oder eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen oder eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes notwendig.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Angehörige oder das Kind nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig ist und vom Soldaten tatsächlich betreut und gepflegt wird.
Eigene Eltern sowie Eltern der Angehörigen im Sinne dieser Richtlinien können dann Berücksichtigung finden, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind und keine Geschwister des Soldaten bzw. Geschwister der Angehörigen vorhanden sind bzw. diese selbst nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. In den Fällen, in denen zwar Geschwister vorhanden sind, diese aber aus persönlichen Gründen (eigene schwere Krankheit, zu große räumliche Distanz, etc.) nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen, kann trotzdem der betreffende Soldat die einzige zur Pflege heranziehbare Person sein.
Das sollte helfen und zutreffen nach deiner Schilderung.
Hey Ralf ja genau sowas habe ich gemeint, perfekt ;D ;D ;D ;D
@Ulli doch das ist sie wohl nur, wenn man gefragt wird dann wird man ja nicht sagen kümmer dich doch schön alleine darum. Ich denke das würde niemand machen. Und da ich sie auch gut kenne, liegt mir auch was daran das sie sich um ihre Eltern kümmern kann.
Riesen Dank an alle und euch noch nen schönes Wochenende.