Hallo,
ich hätte eine kurze fragen zur Lohnsteuererklärung.
Unzwar weiß jemand wie das abläuft bzw wie man es angibt wenn man kein eigenes Auto hat, und ständig mit dem Zug ca 500km gefahren ist?
Danke im Vorraus
Mit Kameradschaflichen Grüßen
Lohnsteuerjahresausgleich, oder Steuererklärung??
Zitat von: Pofi am 08. Februar 2015, 14:41:16
Lohnsteuerjahresausgleich, oder Steuererklärung??
Es gibt schon seit Jahren keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr, deshalb ist die Frage überflüssig.
In den Zeilen 31 bis 38 der Anlage N.
Ab Zeile 35 gibt man an wie oft, wie viele km und eventuell die Kosten. In der vorletzten Spalte der jeweiligen Zeile kommen dann die Kosten z. B. für Bahntickets rein.
Steht aber doch auch ziemlich eindeutig in den Überschriften zu den Spalten was da rein kommt.
Wenn nichts anderes angegeben, dann als Werbungskosten angeben.
Es macht Sinn auf einem Extrablatt Daten wie die Entfernung, Kosten und Häufigkeit darzulegen.
Wenn es ins Detail gegen soll, bitte an einen Steuerberater wenden, da ich nicht beraten darf und will.
Warum auf einem Extrablatt, wenn entsprechende Zeilen in der Anlage N vorgesehen sind?
Zitat von: BulleMölders am 08. Februar 2015, 14:54:13
Warum auf einem Extrablatt, wenn entsprechende Zeilen in der Anlage N vorgesehen sind?
Mein Steuerberater wollte sowas immer haben. Wenn man es nicht braucht lässt man es eben weg...
Das macht aber auch nur dann Sinn, wenn die Eintragungsmöglichkeiten in der Steuererklärung nicht ausreichen. Im gegenteil kann so was, wenn es überflüssig ist sogar die Bearbeitung der Steuererklärung verzögern.
Besonders dann wenn man Sie Elektronisch an das Finanzamt übermittelt, da die dann auf die entsprechenden Anlagen warten müssen bevor die Erklärung bearbeitet wird.
Und das ganze dann sogar von der Vollmaschienellen Bearbeitung ausgeschlossen wird.
Man sollte also vorsichtig sein Ratschläge zu Fachgebieten zu geben wenn man nicht wirklich Ahnung davon hat.
Zitat von: Pofi am 08. Februar 2015, 14:45:41
Wenn nichts anderes angegeben, dann als Werbungskosten angeben.
Äh, ja als was denn sonst? Natürlich sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Etwas anderes kommt doch gar nicht in Frage.