Habe mal eine Frage liege nach einer OP im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz. Mein Entlassungstermin ist in 2 Tagen an einem Sonntag jedoch muss ich aus privaten wichtigen Gründen das KH schon morgen (also Samstag) verlassen .
D.h. ich entlasse mich selber auf eigene Verantwortung. Jetzt kommt der osa und sagt das geht nicht er ist mein vorgesetzter wenn ich das mache ruft er die Feldjäger an, da ich aus dem KH " flüchte ".
Meine Frage jetzt ist das rechtens was er da macht oder will er mir nur eins auswischen und mir Angst machen
Liebe Pokerfee:
.. ein paar Fragen:
- Bist Du Soldat?
- Auf wessen Anordnung / Befehl bist Du im Krankenhaus?
- Hast Du die Pflicht zur Gesunderhaltung?
- Handelt es sich um eine mil. Anlage / ist der Arzt Dein (fachlicher) Vorgesetzter?
- Könnte der Aufenthalt im Krankenhaus ein Befehl sein?
- Gibt es Wehrstraftaten wie z. B. Ungehorsam?
Lieber F_K,
das haben Sie noch sehr nett formuliert ;)
Liebe Pokerfee,
der Oberstabsarzt hat recht. Das ist ein Militärkrankenhaus und Sie sind Soldatin (oder nicht ?). Alle Pflichten gelten weiterhin.
Bezüglich des Feldjägereindatzes sollte der Herr Oberfeldarzt aber noch mal in sich gehen ... oder erstmalig in seinem Leben einen Blick in die ZDV 10/13 "Besondere Vorkommnisse" werfen.
TE: Seit wann wissen Sie denn von den dringenden privaten Angelegenheiten und wann haben Sie denn diesbezüglich mal das Gespräch mit dem Arzt gesucht?
@ KlausP:
Die "Geschichte Feldjägereinsatz" habe ich nicht weiter kommentiert - ich interpretiere dies mal so, dass dem TE die schweren Folgen seiner geplanten Tat plastisch vor Augen geführt werden sollten - auch wenn es "technisch" etwas anders abläuft (eher Meldung, dann Vernehmung durch den dann zuständigen DV usw.) ...
Habe auch mal den Zwergenaufstand geprobt und wollte mich selbst entlassen. Nachdem der verantwortliche Arzt mit Chef drohte und das sichtlich ernst meinte, habe ich mich kleinlaut wieder ins Krankenbett gelegt :-)
@Pokerfee falls du tatsächlich aus dem BWK "flüchten" willst, sollten deine (Rechtfertigungs-) Gründe besser nicht im Bereich Karneval etc. liegen, Grundlagen für eine disziplinare Ahndung würde ich ohne weiteres finden...
Ja bin Soldat und er ist mein vorgesetzter aber es ist halt wirklich wichtig und hat keinerlei Feier Absichten oder sonstiges es ist ein wirklich sehr wichtiger Termin und auch mein letzter den ich wahrnehmen kann....ich muss dafür nicht mal irgendwo hin sondern ich muss einfach zu hause sein und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-
Dann vielleicht einfach mal mit dem Arzt ein klärendes Gespräch suchen und die Gründe für den Wunsch darlegen.
Es soll Vorgesetzte geben die auf vernünftige und nachvollziehbare Argumente durchaus eingehen.
Gruss und viel Erfolg
Bunny
Zitat von: Pokerfee am 13. Februar 2015, 12:43:12
... und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-
Kann der Besuch nicht auch zu Dir ins Krankenhaus kommen? Müsste vermutlich nur beantragt/angemeldet werden.
Wenn wir jetzt beide an den Gleichen denken, der muss sich ja den Besitz angucken; das geht im Krankenhaus nicht.
Achso, Nomen est Omen. Verstehe. 8)
Dann wäre es schwierig.
Aber dessen Besuch geht ja schon ein längeres Verfahren voraus und ein rechtzeitig gefaxtes Attest ... aber lassen wir die Spekulation. Der Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten. Diese Gründe braucht es aber schon und bei einer Entlassung am Sonntag oder Montag hätte ich hieran meine Zweifel.
Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK.
Zitat... aber lassen wir die Spekulation.
Eine gute Idee.
ZitatDer Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten.
Einem Befehl ist Folge zu leisten, wenn dieser verbindlich ist.
Eine Unverbindlichkeit ist nicht ansatzweise zu erkennen - ein Krankenhaus will seine Betten "früh" wieder freibekommen, und je nach OP Art gibt es Vorgaben bezüglich der anschließend notwendigen medizinischen Überwachung im Krankenhaus.
Und wenn der Arzt schon auf die "Bitte / Drohung" des Patienten mit "Selbstentlassung" geantwortet hat, liegen wohl entsprechende Gründe vor.
Ratschlag: Es bleibt nur die erneute Meldung beim DV / Arzt mit belegten Gründen, warum der Termin "so wichtig" ist und nicht hätte verschoben werden können - die Entscheidung liegt aber beim Arzt und ist zu respektieren.
Verbindlich schon; aber der Gedanke:
Zitat von: StOPfr am 13. Februar 2015, 14:36:48
Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK.
kam mir auch schon und damit könnte Rechtswidrigkeit vorliegen. Aber wie gesagt: Dazu müsste man alle Details kennen.
ZitatWas passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus?
Ein Krankenhaus ist ein 24/7 Betrieb, also passiert alles, was Montags bis Freitags passiert, auch Samstag / Sonntags (inklusive Not OP, Betreuung Intensivpatienten, Überwachung von Post OP Patienten, usw. ...).
Es wird lediglich versucht, planbare OPs / Behandlungen so zu legen, dass diese an Werktags stattfinden.
Gehen wir doch als "Normalfall" einfach davon aus, dass alle Kameraden einigermaßen vernünftig ihren Dienst verrichten - und es daher einen medizinischen, zwingenden Grund für die geplante Entlassung an einem Sonntag geben wird.
ZitatDazu müsste man alle Details kennen.
Die unterliegen wohl der ärztlichen Schweigepflicht.
Es wird schon einen Grund haben warum TE bis Sonntag im Krankenhaus bleiben soll. Auch wenn da "nichts passiert".
Ich bin ganz bei F_K.
Das ist mir allerdings inzwischen etwas zu naiv. Es gibt durchaus auch Leute, die völlig unmotiviert sinnlosen Blödsinn machen und bei näherer Betrachtung übel auf die Nase fallen. Ob das hier so ist, weiß ich -wie geschrieben - nicht.
@ Wolverine:
Ja, da haben wir in der Beobachtung des Handelns anderer Personen wohl ähnliche Erfahrungen gesammelt.
ZitatEs gibt durchaus auch Leute, die völlig unmotiviert sinnlosen Blödsinn machen und bei näherer Betrachtung übel auf die Nase fallen.
An diesem Beispiel erkenne ich eher jemanden, der einen letztmöglichen, juristischen Termin kurz nach eine OP gelegt hat - und sich damit die Chancen auf eine Nasenverletzung selbstverschuldet zugefügt hat ..
(Ohne weiteren Sachvortrag kommen wir inhaltlich aber kaum weiter - und der TE ist da nicht wirklich hilfreich ... )
Wir wissen ja nicht, in welchem Zustand der Patient genau ist.
Er sprach ja von einer OP. Da kann alleine schon die Überwachung erforderlich sein, z.B. um Komplikationen im Verlauf rechtzeitig zu erkennen und dann handeln zu können.
Mach dir doch mal Gedanken darüber, ob du die Sache nicht von der anderen Seite her bereinigen kannst...
Zitatich muss dafür nicht mal irgendwo hin sondern ich muss einfach zu hause sein und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-
Wenn dieser wichtige juristische Besuch davon wüsste, dass du stationär im Krankenhaus liegst, dann würde er vielleicht dort vorbeischauen oder sich zumindest auf eine telefonische Klärung der Angelegenheit einlassen.
Man muss ja nur mal mit den Leuten sprechen, dann lassen sich im Regelfall auch alle möglichen Lösungsansätze finden.
Das haben wir schon mal geklärt.
Wenn es um den vemuteten Besuch geht, dann wird derim Krankenhaus nix finden wo er seinen "Kuckuck" drauf kleben kann. Überspitzt gesagt.
Apropos Feldjäger, die Ihnen der Oberstabsarzt "angedroht" hat:
Zitat von: Pokerfee am 04. Juli 2012, 07:19:01
Suche Tauschpartner Saz4 Mannschafter feldjager bin in Burg und würde gerne nach Berlin.
Blöde Frage, aber kann es sein, daß Sie selber Angehörige der Feldjägertruppe sind oder waren ?
Zitat von: F_K am 13. Februar 2015, 15:02:23
Ein Krankenhaus ist ein 24/7 Betrieb, also passiert alles, was Montags bis Freitags passiert, auch Samstag / Sonntags (inklusive Not OP, Betreuung Intensivpatienten, Überwachung von Post OP Patienten, usw. ...).
Es wird lediglich versucht, planbare OPs / Behandlungen so zu legen, dass diese an Werktags stattfinden.
Na ja, da hat aber jemand eine sehr romantische Vorstellung vom WE-Betrieb im BwZK KO!
Ab Fr. 12:30 Uhr bis Mo. 07:00 Uhr findet sicherlich nicht der gleiche Betrieb wie in der Woche statt.
Grob gesagt, sind so gut wie alle FU's geschlossen, es findet sich niemand in der Verwaltung und der komplette Stab hält seinen wohlverdienten ,,Stabsschlaf".
Auf den einzelnen Bettenstationen sind keine GeZi's besetzt und die Pflegekräfte sind auch im Wochenend-Modus. Die Stationshilfen sind auch nur in der Woche anwesend und Entlassungspapiere werden auch nur ,,notdürftig" erstellt.
Unberührt sind natürlich Notfälle und die üblichen Überwachungen von Akutfällen und Post-OP's.
Allerdings kann ich aus jahrelanger Praxis berichten, dass ,,Beurlaubungen" über das WE durchaus üblich sind. Wenn keinerlei medizinische Gründe entgegenstehen und der Patient dieses anspricht, wird spätestens Freitagmittag eine Patientenbeurlaubung vom Abt.Fw erstellt und vom Abteilungsleiter o.V.i.A. genehmigt. Dann erfolgt eine Meldung an die Verwaltung (Pat-Refü) wegen der nicht in Anspruch genommenen Verpflegung und der Soldat kann dann bis Sonntagabend ins WE gehen.
Was die Vorschriftenlage angeht, so reden wir hier von Theorie und Praxis!!! Natürlich gibt es das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch den DV.......aber das sollte man mal dem Oberstarzt erklären, der diese Beurlaubung vornimmt!!!
Wie gesagt......jahrelange ,,Fronterfahrung"!!!
Danke, Abt.Fw
Wenn ich es genau überlege, habe ich das wohl gemeint ;)!