Hallo,
folgendes Problem habe ich. Ich bin seit dem 01.12.14 als Wiedereinsteller in der Laufbahn der Msch zurück zur Bw gekommen. Ich bin als Stabsdienstsoldat eingesetzt. Am 13.12.14 erlitt ich eine Nervenschädigung im linken Unterarm mit Lähmungserscheinungen in meiner linken Hand (Fallhand). Ich war dann insgesamt 9 Wochen KzH. Die Hand an sich bekam einen Großteil seiner Fähigkeiten wieder zurück, ist aber nach wie vor angeschlagen. Der Nerv, der die Hand mit Informtionen versorgt, ist nach der Meinung des Neurologen aus dem BwK Berlin zu knapp 50% geschädigt, die andere gesunde Hälfte übernahm nach und nach die Funktion der Geschädigten. Die Regeneration des Nervs dauert noch Monate, vorausgesetzt jener heilt überhaupt bzw. die Verletzung bleibt chronisch. Jedenfalls bin ich wieder bei der Einheit und mein Status ist: Marsch-Sport-Gelände-Befreiung auf eigenem Ermessen bis Ende nächsten Monats sowie keine Belastung des linken Arms. Die Prognose des Arztes lautet weiterhin nach dem Monat März wieder MSG.
90/5 Dienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit habe ich schon bekommen, kann aber noch nicht bearbeitet werden, da die G-Akte irgendwo zwischen Berlin und Dienstort abhanden gekommen ist.
Da ich noch in der Probezeit bin, was kann da auf mich zukommen? Entlassung wegen DU oder sowas?
LG
Max88
Zunächst einmal tut es mir sehr leid dies zu hören und gute Besserung! Dennoch, ist die Verletzung während des Dienstes passiert? Besteht eine WDB?
Was sagen denn Ihre Vorgesetzten zu den aufgezeigten Problemen und Fragestellungen?
Meine Verletzung habe ich mir am Wochenende zugezogen. Die Antworten der Vorgesetzten war wohl die Sache mit den 90/5. Persönlich interessiert es den wohl nicht. weil ich denke, dass die mich wohl eher als "Drückeberger" wahrnehmen.
Ja, das kann passieren, dass du wieder entlassen wirst.
Hallo, kurze frage zum gleichen Thema...
ich habe mir die Schulter ausgekugelt und bin KZH erstmal ( auch noch Probezeit ), nun kann ich wohl meinen ersten Fl1 nicht wahrnehmen. Jetzt erstmal Krankenhaus und da wir alles geprüft. Nun meine frage, kann ich raus gekickt werden weil es bei mir im Dienst passiert ist? Es dauert halt noch ne weile bis ich wieder alles machen kann...
Zitat... nun kann ich wohl meinen ersten Fl1 ...
Was meinen Sie damit?
an meinen ersten Lehrgang nicht Teilnehmen
Eigentlich wollte ich nur wissen, was das für'n Lehrgang ist.
UL / FL 1 heisst der
Dann schreiben Sie das doch.
Sie haben doch ein Begrüßungsschreiben von Ihrem Personalführer beim BAPersBw mit seiner Telefonnummer bekommen. Der muss sowas wissen, um Sie bei Notwendigkeit umzuplanen. Was sagt denn Ihr Spieß dazu?
Aso und die Planen dann einen um. Naja so ne richtige Einheit habe ich noch nicht, da ich nach der Eignungsübung gleich KZH bin.
Aber was meinen Sie zum Thema Entlassung?
1. Ich hab damals noch vergessen zu erwähnen, dass ein Mannschafter in dem Sinne keine Probezeit hat. Die Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate zu kündigen liegt einseitig beim Soldaten (wenn er die denn als Wiedereinsteller hat).
Davon unterscheiden muss man die Möglichkeit der Bundeswehr einen Soldaten innerhalb der ersten 4 Jahre einfacher zu entlassen, als danach. Aber auch die Eignungsübung. Und natürlich eine reguläre Entlassung wegen Untauglichkeit.
2.@Jepo: Für den Verbleib im Dienst ist es unerheblich, ob der Schaden privat oder dienstlich entstanden ist. In deinem Fall wird man mit der Personalführung schauen müssen, was Sinn macht: Wann wirst du so fit sein ,dass du den Lehrgang nachholen kannst, kann man evtl. andere Lehrgänge vorziehen, sind dauerhaft Einschränkungen der allgemeinen Dienstfähigkeit oder im Bezug auf deine Verwendung zu erwarten?
Die Bundeswehr bietet da entscheidende Vorteile gegenüber dem Zivilleben, indem sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Soldat, Personalführung und Trruppenarzt bietet.
Ok danke, dann erstmal abwarten und das bestehoffen...
Er ist in der Eignungsübung, da ist seine "Probezeit" quasi 4 Monate.
Unabhängig davon darf man Probezeit nicht mit Widerrufsrecht verwechseln. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.
Zitat von: Ralf am 05. Juni 2015, 12:10:40
Er ist in der Eignungsübung, da ist seine "Probezeit" quasi 4 Monate.
Unabhängig davon darf man Probezeit nicht mit Widerrufsrecht verwechseln. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.
Und das ist auch einer der Hauptunterschiede in den beiden Fällen.
Zitat von: jepo90 am 05. Juni 2015, 11:42:38
Aso und die Planen dann einen um. Naja so ne richtige Einheit habe ich noch nicht, da ich nach der Eignungsübung gleich KZH bin.
Aber was meinen Sie zum Thema Entlassung?
Ihre 4monatige Eignungsübung ist also beendet und Sie haben die Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ entgegengenommen?
nein Urkunde habe ich noch nicht, bin ja erst 2 Monate dabei...
Dann können Sie nach der Eignungsübung gar nicht gleich kzH geschrieben worden sein, denn Ihre EÜb dauert genau vier Monate. Und ja, die kann auch beendet werden und Sie erhalten keine SaZ- Urkunde. Sie (oder auch Ihr Chef) können aber mit genau der Begründung Ihrer Verletzung die Verlängerung der EÜb um einmalig vier Monate beantragen. Nehmen Sie dazu unbedingt Verbindung mit Ihrem Spieß und/oder Ihrem Disziplinarvorgesetzten auf.