Hallo und guten Morgen,
ich kenne mich mit der Materie gar nicht aus, daher meine Frage. Ich möchte gern wissen, ob das Studium zum Mediziner nach Ablauf der Verpflichtungszeit "draußen" genau so anerkannt wird wie ein ziviles Studium. Oder muss dann noch eine Art Prüfung abgelegt werden? Beispiel: ich studiere Medizin und bleibe die 17 Jahre bei der BW, zu denen ich mich verpflichtet habe. Kann ich danach als meinetwegen Allgemeinarzt außerhalb der BW praktizieren oder muss ich mich "umschreiben" lassen?
Ich meine, so etwas einmal gelesen zu haben. Vielen Dank im voraus!
Bundeswehr-Mediziner studieren an zivilen Universitäten. Daher stellt sich die Frage gar nicht.
@Conny- du solltest dich mal dringend über Bedingungen für die Niederlassung von Ärzten und dem Werdegang eines SanOffz informieren.
Also: Man schließt das Studium an einer zivilen Uni mit dem Staatsexamen ab. Mit dem Staatsexamen beantragt man die Approbation- das macht man bei einer zivilen Behörde, die Bundeswehr hat damit nur indirekt zu tun.
Damit darfst du als Arzt in Deutschland arbeiten.
ABER: Für eine Niederlassung braucht man den Facharztstatus und den erlangt man innerhalb seiner Bundeswehrzeit nur unter bestimmten Bedingungen. 3 Jahre Facharztausbildung sind bei den 17 Jahren inclusive, aber in der Fachrichtung, die die Bundeswehr festlegt. Für alle Fachärzte sind mindestens 5 Jahre Facharztausbildung und eine Prüfung erforderlich.
Ganz lieben Dank für die Antworten. Keine Angst, ich hab nicht vor, das zu tun. Ich hatte mal gelesen, dass man eine zusätzliche Prüfung benötigt, um "draußen" praktizieren zu dürfen. Ein Kollege sagte wiederum, dass das Studium gar nicht anerkannt wird. Darum meine Frage.
Nochmals vielen Dank!