Hallo, ich durchsuche gerade die ZDv`s nach der Aussage,
dass man nicht vor die Mündung einer Waffe treten darf, außer....
z.B. wenn man es zu Ausbildungszwecken vorher ansagt usw.
Weiß Jemand wo das steht?
Naja, dies ist weder nach den "10 alten" noch nach den "4 neuen" Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen sinnvoll.
.. vom gesunden Menschenverstand will ich mal nicht reden ...
Es geht darum dass es irgendwo stehen soll und ich den Auftrag vom GrpFhr habe es rauszusuchen. Bohre nun in der 3/120, 3/15, 3/12, 3/01 und im Best Dfg.
Ich meine es auch mal gelesen zu haben, aber finde es im Moment nicht.
3/12 und 44/10 regeln Sicherheitsfragen ...
Wo in der 3/12 steht das man nicht vor die Mündung der Waffe treten soll?
.. ich würde da auch in der 44/10 Thema Sicherheitsbereiche schauen - und da man in der Regel nicht in einem Panzer sitzt, darf man da halt "nicht sein".
Habe dort auch nichts der gleichen gefunden.
Im speziellen geht es dann auch um die Ausbildung auf der Wiese. Das man generell nicht vor die Mündung einer Waffe treten darf, außer Gefecht, ausdrückliche Befehl oder
mit vorherige Ansage bei Ausbildungen.
Nur ist die Frage wo es steht. Der Ausbilder will die Quelle.
Es steht so nirgendwo drin.
Na ja, FmUffz, sie könnten sich ja mal zu Demonstrationszwecken ein 9mm Geschoss durch den Kopf gehen lassen ;) ! Dann würde jeder, der denken kann, verstehen, warum man das nicht soll ...
Also sinngemäß würde ich das schon aus den Sicherheitsbestimmungen (ZDv 3/13 Ziff. 701 Regel 11 Unterpunkt 2 oder ZDv 3/15 Ziff. 901 Regel 6) herauslesen.
Zitat von: Tommie am 18. Februar 2015, 16:40:40
Na ja, FmUffz, sie könnten sich ja mal zu Demonstrationszwecken ein 9mm Geschoss durch den Kopf gehen lassen ;) ! Dann würde jeder, der denken kann, verstehen, warum man das nicht soll ...
::) ::) ::)
Und statt einem gehaltvollen Beitrag zum Thema, wieder nur eine unqualifizierte Bemerkung, wonach kein Mensch gefragt hat.
Und in der 3/11 sollte ein solcher, allgemeiner Grundsatz auch zu finden sein...
Leider geht es da um das Zielen und nicht um das vors Rohr treten.
Evtl. steht es auch nicht in einer ZDv oder sondern Antra oder andere Ausbildungsschriftstücke der BW.
Dann steht´s wohl nirgendwo explizit.
Genau dieser Wortlaut steht nicht drin.
In der Ausbildung wird dieser Angewendet um die Soldaten zu sensibilisieren.
Warum dieses?
Der Soldat wird nur auf den scharfen Schuss vorbereitet, um Unfälle vorzubeugen.
Sinngemäß z.Bsp. in ZDv 3/13 Gewehr G3 unter Ziffer 305.
Verboten
- jeder Umgang mit der Waffe ohne Ausbildungszweck oder Auftrag
- das Zielen auf Personen (außer in Ausbildung und Einsatz)
Das hatten wir schon; das gefällt ihm nicht.
Dann soll er sich mit seiner FAS zusammen setzen. ;)
ZitatSinngemäß z.Bsp. in ZDv 3/13 Gewehr G3 unter Ziffer 305.
Verboten
- jeder Umgang mit der Waffe ohne Ausbildungszweck oder Auftrag
- das Zielen auf Personen (außer in Ausbildung und Einsatz)
Selbst wenn niemand an der Waffe hantiert, so würde sie ja trotzdem auf den Soldaten zielen - wenn dieser vor der Mündung herumläuft.
Also kann man es meiner Meinung nach durchaus so auslegen, dass man nicht vor die Mündung laufen sollte ;-)
Es ist doch durch die zweite Sicherheitsregel des NSAK abzuleiten, wenn es richtig ausgebildet wird. Diese besagt RICHTE deine Waffe nie auf etwas was du nicht treffen willst. Und nicht wie viele falsch sagen Ziele!
Und in diesem Grundsatz ist es egal ob die Waffe liegt oder am Körper getragen wird oder sonstiges. Das kannst du deinem Gruppenführer so sagen
Also das steht so wirklich nirgendwo. Das musste ich damals als OFähnr auch dem pseudoschlauen Ausbilder OFw beim EKL I verklickern, der mir während wir einen Hinterhalt bei der Durschlageübung durchführten während ich GrpFhr war mit dem gleichen Stuss kam. Gefecht bedeutet Risiko - auch in Bezug auf Friendly Fire - die Ausbildung muss in Bezug darauf aber sensibilisieren (macht NeuSAK ja explizit), denn ohne Querverschiebungen auch vor eigenen Kräften geht es in der Dynamik einer Gefechtshandlung nicht.
Zitat von: Snake_tde am 24. Februar 2015, 11:51:54
Es ist doch durch die zweite Sicherheitsregel des NSAK abzuleiten, wenn es richtig ausgebildet wird. Diese besagt RICHTE deine Waffe nie auf etwas was du nicht treffen willst. Und nicht wie viele falsch sagen Ziele!
Und in diesem Grundsatz ist es egal ob die Waffe liegt oder am Körper getragen wird oder sonstiges. Das kannst du deinem Gruppenführer so sagen
Das halte ich für falsch abgeleitet. "Richten" beinhaltet immer noch ein aktives Tun, d.h. ich halte die Waffe entweder am Griffstück, oder sonst irgendwo, und bewege sie. Das ist nicht dasselbe wie eine einsam auf der Wiese liegende Waffe, auf die niemand physisch Einfluss nimmt.
Wie schon öfter geschrieben. Denn genauen Wortlaut gibt es nicht.
Ich finde aber, dass der Ausbilder ja sein Ziel voll erreicht hat.
(Sie beschäftigen sich mit den Vorschriften und das ist das eigentliche Ziel gewesen.)
Also, irgendwo hängen immer diese Regeln im Umgang mit Waffen rum, und eine der Grundregeln lautet:
Richte die Waffe nur auf das oder den, worauf Du auch schiessen willst! Umkehrschluss: wenn man nicht will, dass auf
sich geschossen wird, dann hat man vor der Waffe nix zu suchen!
ZDv 3/12 - Schießen mit Handwaffen (Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach neuem Schießausbildungskonzept)
122. Die Schießsicherheit regelt die ZDv 44/10 ,,Schießsicherheit".
127. Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
Klarer geht´s nicht.
Das hatten wir jetzt bereits mehrere Male und es war nicht das, was der Fragesteller suchte! ::)
OT: es heißt neuesSAK und nicht nSAK, bzw. wurde aus geschichtlichen Gründen umbenannt.
Zitat von: benba am 10. März 2015, 20:47:13
aus geschichtlichen Gründen
So alt ist es doch noch gar nicht
Zitat von: wolverine am 10. März 2015, 21:07:06
Zitat von: benba am 10. März 2015, 20:47:13
aus geschichtlichen Gründen
So alt ist es doch noch gar nicht
Es geht um die Abkürzung ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistisches_KraftfahrkorpsZitatDie Organisation bestand seit April 1930 unter dem Namen Nationalsozialistisches Automobilkorps (NSAK) und wurde 1931 in NSKK umbenannt.
@ Benba:
Quelle für den Blödsinn?
Die A2-222 ist brandneu - und spricht von "nSAK" - und nun?
Wurde mir von mind. 2 Schießlehrern so gesagt.
Die Zentralrichtlinie ist zwar aktuell, verweist aber auf die 'Best Dfg SchießAusb HdWa nSAK' mit Stand 2010.
Ggf. ist es aber in der Tat so wie sie sagen nur "Blödsinn".
Das wäre mal hypersensibel... Selbst dieses Kraftfahrkorps hatte die besagte Abkürzung laut Wiki gerade mal ein Jahr :D
Dann sind ja in Hamburg laut Kennzeichen eine Menge Rechte unterwegs. ;D Oh oh, die Wehrmacht hat ja auch Kampfstiefel getragen. Besser schnell verbieten! :-[ ::)