Hallo Kammeradinnen und Kammeraden!
ich habe heute meine neue Beorderung erhalten. Ich frage mich...muss ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass ich beordert bin? Gibt es da eine gesetzliche Verpflichtung ggf. mit Quellenangabe? Ich konnte leider nichts finden.
Vielen Dank und viele Grüße
MkG
HGdR_TZ
Nein, da gibt es auch nichts.
Danke!