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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rollo83 am 18. Februar 2015, 21:11:19

Titel: Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 18. Februar 2015, 21:11:19
Ich weiß ich weiß, das Thema hatten wir hier schon mehrmals aber ich hab seit diesem Jahr etwas Probleme mit dem TG nach 6 und möchte wissen ob der ReFue die TGV richtig aus legt oder nicht.

§ 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben
(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche
Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält
für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die
gleiche Vergütung wie bei Dienstreisen (Trennungsreisegeld). Die tägliche Rückkehr zum
Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender
Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die
benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und
zurück mehr als 3 Stunden beträgt. ...

Es geht logischerweise um das Fettgedruckte. Ich habe das "Problem" das ich geschuldet meiner Dienstzeit von 10,5 Stunden pro Tag und einer Fahrzeit von ca 50 Minuten pro Strecke knapp über 12 Stunden unterwegs bin. Ich lege meine tägliche Pendelei mit meinem KFZ zurück.
Also fallen meiner Meinung nach die 12 Stunden erst mal gar nicht ins Gewicht da "regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel" für mich Bus/Bahn usw. sind. Für mich der mit dem Auto fährt kommen dann doch die 3 Stunden Fahrtweg in Frage die ich mit ca 2 mal 50 Minuten deutlich unterschreite.

Bis dahin würd mich erst mal interessieren ob ich das so richtig versteh.

Mir will der ReFue nämlich jetzt erzählen das ich nicht mehr als 12 Stunden unterwegs sein darf um Anspruch auf TG nach 6 zu haben und wenn mir jetzt am Standort eine adäquate Unterkunft gegeben werden kann (das ist grad in Prüfung) soll ich TG nach 3 bekommen.

Dazu noch die Frage was ist eine adäquate Unterkunft für eine U m. P. bzw. Offz der TG Empfänger ist ?

Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: F_K am 18. Februar 2015, 21:31:51
Dein PKW ist ÖPNV?

Wie lange wäre die Fahrtzeit mit diesen?
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 18. Februar 2015, 21:36:40
Wo steht denn das mein Auto ÖPNV ist?

Mit dem Zug dauert das Ganze schon deutlich länger. Wenn ich da pünktlich um 0630 da sein will müsste ich mitten in der Nacht los fahren also eigentlich kaum möglich.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 18. Februar 2015, 21:38:08
Wie legt man die 12 Stunden bzw die 3 Stunden aus, das ist die Frage die ich mir stelle.

Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Peinlich am 18. Februar 2015, 23:13:17
Ist eine knappe Geschichte.  Ob du mit Pkw oder öffentliche fährst,  ist nicht relevant, denn es wird die bestmögliche Verbindung,  als Berechnungsgrundlage genommen.  Und dies ist zu Prüfen. 
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 19. Februar 2015, 05:18:43
Wenn das so wäre, also die bestmögliche Verbindung, dann ist das doch eine 100% klare Geschichte.

Mit dem Auto brauch ich laut Google Maps 47 Minuten pro Strecke wenn der Verkehr ausgeblendet wird und bleibe somit locker unter den 3 Stunden und mit dem Zug/Bus und Bahn brauch ich mehrer Stunden um alleine schon eine Strecke zurück zu legen.
Ich brauch alleine schon ne grobe Stunde um erst mal von mir am Bahnhof anzukommen und das obwohl ich in einer Großstadt wohne.

Ich bin auf jeden fall mit dem Auto deutlich schneller.

Ich frag mich dann immer noch wieso der ReFue die 12 Stunden an setzt, aber das wird sich definitiv klären.

Eventuell wird mir heute noch dazu vom KasFw bestätigt das es keine adäquate Unterkunft gibt, dann ist das Thema sowieso gegessen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Refü und so am 19. Februar 2015, 12:05:32
Hallo!
Entweder hat sich dein Refü schlecht ausgedrückt oder du ihn ein bisschen falsch verstanden.
Grundsätzlich hängt die Entscheidung ob §3 oder §6 von deinem tatsächlichen Verhalten ab. Wenn du überwiegend in der Woche nach Hause fährst, dann ist es §6.
Die Zumutbarkeit spielt erst bei der Ermittlung des Höchstbetrags eine Rolle. Und da ist es so, wenn du Höchstbetrag bekommst, dann darf dieser nicht höher sein, als TG nach §3 + Trennungsübernachtungsgeld (6,67/Tag), wenn du keine Unterkunft hast

Grundsätzlich werden für diese Prüfung die öffentlichen Verkehrsmittel zu Grunde gelegt. Das eigene KFZ spielt erst eine Rolle, wenn  regelmäßig verkehrende Mittel zwar verfügbar, aber völlig unzureichend sind und wenn du mit dem Auto mindestens die Hälfte der Fahrzeit einsparst.
Wenn das so ist, dann wird geprüft, ob du nicht länger als 3 Stunden Fahrzeit hast UND ob die Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr als 12 Stunden beträgt.

Mal als Beispiel:
Die Öffentlichen fahren um 5:00 los und du bist um 7:00 am Dienstort; Rückfahrt um 16:20, Ankunft 19:00 = Gesamtzeit 4:40
Mit dem Auto würdest du nun pro Strecke 1:20 brauchen. dann wärst du zwar mit 2:40 gesamt schneller, aber sparst nicht die Hälfte der Zeit. Das würde Höchstbetrag bedeuten.

Wenn jetzt die Öffentlichen um 3:00 losfahren, du um 7:00 ankommst und zurück 16:20 - 19:00 dann bist du mit 2:40 beim Auto bei über der Hälfte.
Wenn du jetzt aber 1:29 pro Strecke brauchen würdest und deine Dienstzeit von 7:00 - 16:15 wäre, dann würdest du zwar noch immer die Hälfte der Zeit einsparen, hättest auch weniger als 3 Stunden Fahrzeit, aber deine Gesamtabwesenheit von der Wohnung wäre über 12 Stunden (12:13 um genau zu sein) und das würde dann auch wieder bedeutet, dass man die den Höchstbetrag anrechnen würde.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend und ein bisschen verständlich.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 12:10:42
Und wenn er jetzt in letztgenannter Situation nicht 12.13 stunden weg wäre von zuhause sondern unter 12 Stunden, was gäbe es dann? Auch den Höchstbetrag? Oder was anderes?

(Und haben Heimschläfer in der Kaserne trotzdem eine Möglichkeit zu übernachten wenn zB länger Dienst ist und die Heimfahrt nicht mehr lohnt?)
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 19. Februar 2015, 12:15:35
Ein wenig verwirrend ist es schon, ich nenn jetzt mal konkrete Zahlen wie das bei mir ab läuft.

Dienst habe ich von 0630 bis 1700. Das sind genau 10,5 Stunden. Ich fahre mit dem Auto laut Google Maps gerundet 50 Minuten pro Strecke. Das würde heissen ich bin 12 Stunden und 10 Minuten unterwegs. In Wirklichkeit fahr ich aber nur ca 40 Minuten und würde unter den 12 Stunden bleiben, aber mir ist durchaus bewusst das der ReFue ja irgendwas heran ziehen muss was für jeden gleich ist.

Wir halten also fest meine Fahrzeit mit dem Auto sind laut Google Maps hin und zurück 100 Minuten.

Wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren müsste dann müsste ich schon am Abend vorher gegen 23 Uhr los fahren um überhaupt pünktlich um 0630 an meinem Arbeitsplatz zu sitzen.

Daraus schließe ich im Vergleich zwischen 100 Minuten Autofahrt hind und zurück und etlichen Stunden Bus/Bahn/Zug Fahrt spar ich durchs Auto definitiv die Hälfte ein.

Das Problem ist das bis jetzt wohl mit den Unterkünften die am Standort vorhanden sind so um gegangen wurde das KEINE Unterkünfte für TG Empfänger zur Verfügung stehen und das wird grad neu geprüft und ich befürchte das es nun Unterkünfte für TG Empfänger geben wird.

Komm ich denn trotz vorhandener Unterkunft und Abwesenheit ÜBER 12 Stunden an dem TG nach 3 vorbei und bleibe bei irgendwie bei dem TG nach 6 ?
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Refü und so am 19. Februar 2015, 13:14:18
@FrauZuhause
Wenn er unter 12 Stunden wäre, dann würde es die tatsächliche Wegstreckenentschädigung geben. Das wären dann 20 Cent/km

@Rollo
Leider kann/darf der Refü deine wirkliche Fahrzeit nicht berücksichtigen. Dann müsste er das für jeden einzelnen Tag machen und auch andere Faktoren (Wetter, Verkehrslage, Straßenverhältnisse) berücksichtigen und das ist nicht umsetzbar. Das müsste er dann auch für jeden Antragsteller machen.
Also, rein von der Logik her müssten erstmal die TG3 Leute ne Unterkunft bekommen. Die brauchen das im Allgemeinen dringender.
Sollte man dir allerdings ne Unterkunft geben können, dann solltest du schon nach §3 abrechnen.
Du kannst natürlich trotzdem weiter täglich nach Hause fahren und auch so abrechnen, aber dann wirst du nicht mehr bekommen. Ganz im Gegenteil. Du würdest sogar weniger kriegen, weil dir keine Trennungsübernachtungsgeld mehr zu steht, sobald du ne Unterkunft hast und dir würde die Familienheimfahrt wegfallen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 13:28:29
@refü und so

Vielen Dank!
Das hieße dann, er bekäme 800 euro pro Monat, da bin ich mal gespannt ob das hinhaut.

(Fahrzeit mit Auto 1h pro Strecke, genau 100km, Dienstzeit täglich vorraussichtl 9,5 h und Fahrtdauer mit den Öffis 1:54 pro Strecke)

Dankeschön!
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: F_K am 19. Februar 2015, 13:38:56
@ Frau Zuhause:

Naja - Dein Mann spart mit dem Auto NICHT die Hälfte der Zeit ein - also wird PKW nicht berücksichtigt.
Damit ist die Abwesenheitsdauer länger als 12 Stunden - und damit die Fahrt nicht zumutbar.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Refü und so am 19. Februar 2015, 14:08:57
Da muss ich F_K zustimmen.
1:54 reicht leider nicht.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 14:43:46
Halt, das ist nur die Fahrtzeit von unserem Bahnhof bis zur nächsten Haltestelle an der Kaserne. Er muss aber von von zuhause noch zum Bahnhof und von der haltestelle dort noch 12 Min laufen zur Kaserne.

Er muss also, um um 6.30 Uhr seinen Dienst antreten zu können um 3:40 Uhr hier weg.

Wenn also die Gesamtzeit zählt gibts die tatsächliche Fahrtkostenerstattung, wenn nicht, dann den Höchstbetrag, der dann aus den 11,.. Euro tägliches TG plus den 6,67 Euro trennungsübernachtungsgeld besteht.

Wäre auch ok, damit wäre zumindest der Sprit raus :)
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Ralf am 19. Februar 2015, 15:31:54
Und was hat sein Refü dazu gesagt?  ::)
Dem kann er das doch so erklären, dass nicht Nachfragen entstehen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: dunstig am 19. Februar 2015, 15:44:46
Das war doch der gute Mann, der von seinen Vorgesetzten während der Dienstzeit keine 5 Minuten bekommt, um sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern. ;)
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Refü und so am 19. Februar 2015, 16:11:16
Zitat von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 14:43:46
dann den Höchstbetrag, der dann aus den 11,.. Euro tägliches TG plus den 6,67 Euro trennungsübernachtungsgeld besteht.

Das ist so leider auch nicht richtig. Es wären dann höchstens 9,45€, weil ihm Mittag in der Kaserne bereit gestellt werden kann.
Wenn das natürlich nicht bereit gestellt ist, dann sind es 11,45€. Aber auch nur, wenn ihr verheiratet seit oder ein gemeinsames Kind habt.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 19. Februar 2015, 18:46:29
Zitat von: Refü und so am 19. Februar 2015, 16:11:16
Das ist so leider auch nicht richtig. Es wären dann höchstens 9,45€, weil ihm Mittag in der Kaserne bereit gestellt werden kann.

Es sind 9,95 € !
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 19. Februar 2015, 18:53:04
Mensch Rollo, was hast Du denn für Arbeitszeiten!?

Hier wurde vieles richtig erwähnt und versucht zu erklären. Dieses "sogenannte § 6 Urteil" sorgt schon für grosse Verwirrung. Wenn ich mal zusammenfassen darf, dann wird Rollo trotz täglichem Pendeln eine Höchstbetragsberechnung durchgeführt bekommen (Vergleich § 6 zu § 3). Wenn Dir dann noch eine Unterkunft bereitgestellt wird, wird das TG nach § 3 noch geringerer und im §6 fallen die 6,67 € zusätzlich weg. Somit würdest Du einen minimalen TG-Betrag erstattet bekommen. Ob Du dann noch das tägliche Pendeln finanzieren kannst, weiss ich nciht.

Ich persönlich pendel jeden Tag 200 km ( 2 x 100 ) mit einer Arbeitszeit von 9,15 Std. und einer klp. Fahrzeit von 110 Minuten und erhalte im Schnitt monatlich 800 EUR Trennungsgeld. Ohne dieser Zahlung würde ich am Dienstort verbleiben da die Spritkosten immens sind.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: FrauZuhause am 19. Februar 2015, 21:48:30
Zitat von: Ralf am 19. Februar 2015, 15:31:54
Und was hat sein Refü dazu gesagt?  ::)
Dem kann er das doch so erklären, dass nicht Nachfragen entstehen.

Noch nix, weil das erst nach der Grundi eintritt.

Ausserdem hab ich mich hier ja nur kurz an die Frage angehängt, weil der refü und so super Auskunft gibt ohne dass er einen blöd anmacht. Das fand ich klasse. ;)

Sollte das hier nun auch schon wieder verboten sein, sorry, ich bin ja schon still.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Refü und so am 20. Februar 2015, 08:00:19
Zitat von: Bjarka am 19. Februar 2015, 18:46:29
Es sind 9,95 € !

Natürlich sind es 9,95€
Das kommt davon, wenn man nicht hinguckt, was man schreibt.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Yassi1411 am 20. Februar 2015, 09:34:43
Kurze Frage:

ich werde ab dem 01.07.2015 meine Grundi in Stetten machen aber wohne normal in Roßdorf bei Darmstadt das sind knapp 3:15 Stunden einfach fahrt.
und danach werde ich nach Füssen gehen das sind dann 3 Stunden 40 Minuten fahrt steht mir dann auch Trennungsgeld zu oder gilt das nur für die die dann auch nachhause fahren?
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 20. Februar 2015, 10:33:03
@ Yassi

1. Benutzen sie die Forensuche und 2. wenn sie nichts passendes finden was ich stark bezweifle eröffnen sie ein neues Thema, aber hier in meinem Thema sind die definitiv falsch mit ihrer Frage und das macht es unübersichtlich und das nervt mich grad.



@Bjarka

Bis jetzt fand ich meine Dienstzeit tol 4 Tage 10,5 Stunden und Freitags frei. Bis jetzt hat das mit dem TG nach 6 aber auch niemand bemängelt aber jetzt würd wohl zum neuen Jahr alle Anträge neu überprüft und da ist aufgefallen das ich knapp über den 12 Stunden liege. Es sing ja immerhin ganze 4 Minuten. Ich sag da mal nichts zu.

Es trifft immerhin 3/4 der Kameraden aus meinem Trupp.

Im Moment laufen zwei Dinge.

1. Es wird geprüft ob überhaupt adäquate Unterkunft für TG Empfänger bereit gestellt werden kann.
Gestern sollte ich Antwort bekommen doch der KasFw hat mich auf nächste Woche Donnerstag vertröstet da die Zählung wohl nicht so ganz einfach ist. Für mich kein Thema, passt schon. Allerdings bleib ich dann immer noch ÜBER den 12 Stunden.

2. Überprüfung der 4 Tagewoche. Wir haben im Trupp abgestimmt und 3/4 haben sich GEGEN die 4 Tagewoche ausgesprochen und der Personalrat wird am Montag mit dem Leiter LogStSt verhandeln das wir im Trupp auch dieses flexible 41 Stunden Arbeitszeitmodell bekommen wie es die LogStS auch hat.
So kann sich ja jeder seine Stunden selber ein teilen wenn man die Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr beachtet und das würde logischerweise unser 12 Stunden Problem sofort lösen.

Ich persönlich geh davonbrausten das dieses Arbeitszeitmodell eingeführt wird da 1. wir im Trupp dafür sind 2. der Personalrat mit dieser Option in die Verhandlung mit dem Leiter tritt und 3. dem Leiter die 4 Tagewoche sowieso nicht ganz recht zu sein scheint.
Das wird sich dann sicherlich noch den ein oder anderen Monat hin ziehn aber im Endeffekt sollte das Probelm der 12 Stunden dann gelöst sein mit dem kleinen Beigeschmack das man dann mal den ein oder anderen Freitag im Dienst verbringen muss aber ich behaupte das kann man so eben noch überleben.

Ich würde übrigens auch komplett ohne TG jeden Tag nach Hause fahren, diese 150€ Spritgeld sind es mir allemal wert in meinem eigenen Bett zu schlafen als in der schönen Kaserne zu nächtigen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Yassi1411 am 20. Februar 2015, 10:37:17
ach gott ach gott das kann man auch etwas netter formulieren....!!!!
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 20. Februar 2015, 10:42:28
Nett ist mein zweiter Vornamend nu lassen wir das dabei. Forensuche ist das Stchwort dann hätten sie die Frage gar nicht stellen brauchen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: FrauZuhause am 20. Februar 2015, 15:20:01
Rollo, bei mehr als 3000km im Monat nur 150 euro Spritgeld?
Was ist das für ein super sparsames Auto? Gas?
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 20. Februar 2015, 19:34:17
Er meint die 150 EUR TG die er bekommt und diese in die Spritkosten investiert :)
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 20. Februar 2015, 19:38:53
Ich kann nur von zwei BwDLZ berichten bei denen ich aktiv tätig war bzw. bin und in über 95% aller Fälle bekommen die "Pendler" die reine Wegstreckenentschädigung weil die öffentlichen Verkehrsmittel in aller Regel unzulänglich sind. Bei Dir Rollo ist deine Arbeitszeit dein Verhängnis. Aus fianzieller Sicht solltest Du wieder Freitags arbeiten gehen hehehe :)
Die Arbeitszeit muss in der Geschäftsordnung der Dienststelle (Arbeitszeitregelung) festgehalten werden. Natürlich kann jeder auf Antrag seine eigene Arbeitszeitregelung haben.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 21. Februar 2015, 17:26:07
Nein, ich mein schon 150€ Spritkosten.ärichtih ich fahr Autogas und der Liter kostet ja nur 45 Cent und da ich ein gemütlicher Fahrer bin passt das schon mit den ca 150€ da kann ich durchaus mit leben.

Ja, ich muss unbedingt wieder die 5 Tagewoche haben um wieder vernünftig das TG nach 6 zu bekommen das sind einfach mal 500€ brutto mehr, ich möchte da nicht unbedingt drauf verzichten, bin leider noch kein Millionär und muss jetzt ein Haus ab zahlen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 26. Februar 2015, 15:14:49
Wo wird denn genau definiert was für eine Stube einem Trennungsgeldempfänger zur Verfügung gestellt werden muss, bitte mit Gesetztext/Vorschrift what ever.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: F_K am 26. Februar 2015, 15:23:52
@ Rollo83:

Nirgends ... es gibt zwar Vorgabe für die Planung von Gebäuden, aber daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Stubenform / Größe ableiten - wenn der OFR dann ein Bett in einer 4er Stube bekommt, so ist dies eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 26. Februar 2015, 15:26:31
Ja nee ist klar F_K.

Dann gibt mal her die Quelle.

Ich weiss schon mal das einem TG Berechtigten eine Stube mit eigenen Waschbecken zu steht. Wenn dies nicht sicher gestellt werden kann weil nicht verfügbar dann wird das auch so bescheinigt.

Zeig mir die Quelle für deine Aussage dann reden wir weiter.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: F_K am 26. Februar 2015, 15:33:19
Die Vorgaben für die Planungsgrößen stehen in einer Vorschrift ZDV 70iger Reihe "Raumplanungsgrößen" oder so.

Für die andere Aussage (es gibt keine Vorschrift) kann man, liegt in der Natur der Sache, keine Quelle angeben.
Es handelt ich um meinen Informationsstand, der aber inzwischen natürlich falsch sein kann.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 26. Februar 2015, 17:10:06
Diese Vorschrift die du an sprichst die kenn ich auch aber das war nicht die Frage.

Die Frage war für Trennungsgeldempfänger und hier wird (meine ich zumindest aber suche eine Quelle) unterschieden zwischen zB einem Soldaten der verpflichtet ist in der GU zu nächtigen oder einem Soldaten dem unentgeltlich Unterkunft zur Verfügung gestellt wird zwecks Lehrgang und dem TG Soldaten.

Mir ist das auch egal ob man mir eine Einzelstube gibt oder man mir ein Bett in einer Stube mit 6 Landsern gibt, ich werde eh keine einzige Nacht dort verbringen da ich jeden Tag pendel.

Ich will aber das mir der KasFw/Kommandant bescheinigt das mir als TG Empfänger keine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann und dafür muss ich mit Quelle wissen was mir zu steht.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: ulli76 am 26. Februar 2015, 19:07:05
GEMIF(oder GMIF?) heisst das Dingen, wo drin steht, wie groß militärische Räumlichkeiten zu sein haben (Bürogröße, Stubengröße und - Ausstattung). Das ist zumindest das Soll, was als "angemessen" angesehen wird.
Gibbet nichts anderes, dann ist es eben so. Ist mehr für den TG-Empfänger interessant, der jeden Tag heim fährt, als für den, der da unter der Woche in der Kaserne wohnt.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2015, 19:18:25
GMIF - grundsätzliche (?) militärische Infrastrukturforderungen, wenn ich mich noch richtig erinnere. Dort steht u.a. drin, wie eine Mannschafts-, Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offizierunterkunft ausgestattet sein soll. Gibt es dann auch für Dienstzimmer, Lagerräume, Waffenkammern ...
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2015, 20:12:19
Allgemeiner Umdruck Nr. 150 (GMIF Truppenunterkunft).
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Februar 2015, 20:25:55
Lieber KlausP, Sie liegen richtig mit Ihrer Erinnerung an die GMIF.

Darin steht exakt, welche Flächen in Quadratmetern Räume in Gebäuden von militärischen Liegenschaften mindestens aufweisen SOLLEN. Dies ist dann bei Neu- und Umbauten bzw. Sanierungen von Bestandsgebäuden zu berücksichtigen.

Ist - wie bereits - allerdings für wohnende und TG-berechtigte Soldaten ohne Belang. Denn wenn Unterkunftsplätze in Liegenschaften verfügbar sind, müssen sie an TG-Empfänger zur Nutzung übergeben werden, unabhängig von ihrer Raumgröße. Nur der Anspruch, alleine in einem solchen Raum wohnen zu dürfen, besteht eben bei Feldwebeln/Offizieren. Theoretisch könnte das natürlich auch eine Mehrbett-Mannschaftsstube sein, in der Sie denn allein wohnen können. Das Vorhandensein eines Waschbeckens ist dafür irrelevant.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 26. Februar 2015, 21:09:20
@Rollo

Zitat von: Rollo83 am 26. Februar 2015, 17:10:06
Ich will aber das mir der KasFw/Kommandant bescheinigt das mir als TG Empfänger keine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann und dafür muss ich mit Quelle wissen was mir zu steht.

Es ist vollkommen egal was der KasFw/Kommandant etc. dir bescheinigt. Wenn Du täglich pendelst und die "Wegstreckenentschädigung" erhälst, und nebenbei eine Stube zur Verfügung bekommst, dann ist das halt so, salopp gesagt. Dann macht aber der KasFw etc. etwas verkehrt wenn er einem Pendler trotz fehlender Unterkunftskapazitäten eine Stube vergibt. Denn vorrangig sind den FWDL/RDL, den unter 25jährigen verpflicheteten und dann den § 3 TG-Empfängern eine Stube zu vermitteln.

Die Bescheinigung über den Besitz/- oder Nichtbesitz einer Stube macht nur dann Sinn, wenn Du als Pendler weiterhin einer Höchstbetragsberechnung unterliegst. Dann bekommst Du in der Vergleichsberechnung täglich 6,67 € TÜG dazu. Bei Bereitsstellung einer Stube entfallen die; Dadurch wird dann das TG geringer.

Warst Du denn schon beim Refü und hast prüfen lassen ob du die Wegstreckenentschädigung (unter 12 Std Fahr-/und Arbeitszeit; unter 3 Std. Hin- und Rückfahrt google maps) bekommst weil die öffentlichen Verkehrsmittel unzulänglich sind (Verhältnis mind. 1:2)?
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 27. Februar 2015, 11:06:50
Ich hab ja die ganze Zeit das TG nach 6 ohne diese Höchstbetraggrenze bekommen, also 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Das hat sich jetzt geändert weil ich ÜBER 12 Stunden unterwegs bin durch den Dienst und die Fahrzeit.

Die Öffentlichen kann ich sowieso nicht benutzen weil ich dann schon am Abend vorher los fahren müsste um pünktlich um 0630 in meinem Büro zu sitzen.

Mein ReFue sagt aber diese Öffentlichen sind völlig irrelevant weil ich halt nicht unter diese 12 Stunden komme.  Ich bekomm jetzt zwar weiterhin TG nach 6 aber das darf ja dann das TG nach 3 nicht übersteigen. Wenn ich jetzt diese Bescheinigung bekommen würde da NICHT genug Stuben vorhanden sind würde ich noch zusätzlich diese ca 200€ im Monat bekommen.

Mir brechen halt im Moment noch diese über 12 Stunden Dienst/Fahrzeit das Genickt. Mai oder Juni bekommen wir ja Gott sei Dank dann Gleitzeit.

Ich dachte eventuell das die Stube dir mir der KasFw zur Verfügung stellen möchte nicht adäquat ist für einen TG Empfänger weil bestimmte Richtlinien nicht eingehalten werden.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Bjarka am 27. Februar 2015, 12:39:52
Das sollte dein Refü aber wissen bzw. dir auch zeigen können. Eine Stube mit Waschbecken reicht schon aus. Ich kann dir leider erst Montag etwas heraussuchen, da ich nicht mehr im Büro bin.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 27. Februar 2015, 12:48:52
Das ist auch meine Info das eine Stube mit Waschbecken reicht.

Wenn ich das jetzt aber zB genau nehme ist bei Wohnen 2000 kein Waschbecken auf der Stube. Da ist das Waschbecken ja in einem extra Raum den man sich mit einem weiteren Kameraden teilen muss.

Nicht falsch verstehen, ich hätte da 0 Probleme mit aber mir geht es ja darum es irgendwie hin zu bekommen zu bescheinigt zu bekommen das die Unterkunft nich adäquat ist.

Also wäre quasi so eine alte Stube mit Waschbecken adäquat aber davon sind in der Kaserne ziemlich sicher alle voll. Mir würde halt Wohnen 2000 angeboten aber wie gesagt dort ist kein Waschbecken auf der Stube.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: ulli76 am 27. Februar 2015, 13:19:33
Wohnen 2000 mit einem Bad für 2 Stuben, dürfte dieser Anforderung genügen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 27. Februar 2015, 15:59:54
So und jetzt ist die Frage Ulli, wo steht das ?
Es muss ja irgendwo etwas dazu stehen.

Fakt ist bei Wohnen 2000 ist KEIN Waschbecken direkt auf der Stube.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: benba am 28. Februar 2015, 09:45:45
Zwei Anmerkungen, da ich über das fast gleiche Thema gestern erst mit dem neuen "ReFü Team" in Kiel telefoniert hatte.

1. Es wird bei GoogleMaps die Fahrzeit ohne Verkehr als Anhalt genommen.

2. Um TG nach §6 zu beantragen muss mindestens 3mal die Woche tatsächlich gefahren werden. (Ansonsten stellt dies in meinen Augen einen Betrug dar.)
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Rollo83 am 02. März 2015, 06:54:09
Das ist mir Beides bewusst und nichts Neues.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Seppi84 am 04. September 2015, 20:15:56
Ich hol den hier jetzt nochmal raus...

War bis jetzt immer TG berechtigt nach §3. Bin seit dieser Woche an meinem neuen Dienstort und würde gern TG nach §6 bekommen (logischerweise nicht nach nach §3 + Trennungsübernachtungsgeld)

Unterkunft am Dienstort nicht möglich.
Tägliche Zeit am Dienstort: 8,55 Std.
Strecke mit der Bahn (einfach): 2:18 Std. + ca. 30 min Fußweg vom Zielbahnhof zur Dienststelle

Keine öffentlichen Verkehrsmittel darum der 30 minütige Fußweg. Kann hier die Fahrzeit mit meinem Auto als Grundlage genommen werden da es tatsächlich keinen Fußweg oder ähnliches bis zur Dienststelle gibt? Das kann man ja durchaus als unzureichende öffentliche Verkehrsmittel werten. Wäre dann unter den 12 Stunden.

Strecke mit Auto (einfach): 1:12 Std

Danke
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Seppi84 am 29. September 2015, 13:56:31
Kein Fachmann(frau) da? Wichtig wäre mir zu wissen ob die Fußwege mit anrechenbar sind...

Hinweg
Von der Wohnung zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Kaserne.

Rückweg
Von der Kaserne zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Wohnung.

Wenn ja wäre eine Quelle schön! Ich finde nix und meine ReFü kann es mir selbst nicht sagen bzw. hat wohl kein bock!

Danke
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: ulli76 am 29. September 2015, 14:02:08
Also dein Refü hat dir gesagt "Ich hab keine Lust dir das zu beantworten"? Oder ist er einfach nicht der Sachbearbeiter für die Fragestellung?
Es werden 2 Sachen geprüft: Tägliche Heimfahrt zumutbar? Da wird das schnellste Verkehrsmittel genommen. Und dann ein Vergleich zwischen Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln für die Höchstgrenze.

Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: Seppi84 am 29. September 2015, 14:13:31
... oder er weiß es selber nicht... er konnte es mir jedenfalls nicht sagen.

Bei mir ist es wirklich knapp.

Hin und zurück mit den öffentlichen sind es 04:32 Stunden.

Hin und zurück mit dem Auto sind's 02:17 Stunden.

Also geht es insgesamt um 1!!!!!! nervige Minute
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: ulli76 am 29. September 2015, 14:15:24
Dann frag ihn, wer es denn weiss. Z.b. der Sachbearbeiter für TG und das ist halt nicht unbedingt der normale ReFü.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: ulli76 am 29. September 2015, 14:17:16
Und ansonsten einfach beantragen
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: benba am 08. November 2015, 14:06:39
Einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen, meine Bearbeiterin in Kiel war sehr freundlich und hat sich ausgiebig Zeit genommen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Zumutbarkeit
Beitrag von: benba am 08. Januar 2016, 12:36:18
Es gibt aber einen Sonderfall, wenn du auf Lehrgang bist wird dein Trennungsgeld nach §6 immer mit der Höchstgrenze ausgezahlt. Zwar auch die ersten drei Monate steuerfrei, allerdings fällt die Reisebeihilfe nicht mit in die Berechnung der Höchstgrenze ein. Folgerung, auf Lehrgängen immer nach §3 beantragen.