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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: benchfreak am 19. Februar 2015, 11:26:04

Titel: Unterhaltssicherung USG als Student und Selbständiger
Beitrag von: benchfreak am 19. Februar 2015, 11:26:04
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Unterhaltssicherung.

Vorgeschichte:
- von 2011 bis 2013 FWDL23; ausgeschieden als HG
- momentan Student und nebenbei selbständig als Personal Trainer (Kleinunternehmerregelung)
- Empfänger von BAföG

Vor wenigen Tagen erhielt ich endlich meinen Heranziehungsbescheid zu einer Einzelübung (03.03. – 17.03.) vom Karrierecenter. Unter anderem lag auch der ,,Antrag auf Leistungen nach dem USG" der Sendung bei, zu welchem ich nun eine kurze Frage habe.
Da ich momentan sowohl studiere als auch nebenher selbständig bin, könnte ich theoretisch Leistungen für Selbständige beantragen, welche also über die Mindestleistung nach § 13 c Abs. 1 USG hinausgehen. Lohnt es sich aber überhaupt in meinem Fall, die Leistungen für Selbständige zu beantragen oder wäre es – auch wegen des bürokratischen Aufwandes – nicht besser, einfach die Mindestleistung in Anspruch zu nehmen? In den zwei Wochen der/des Wehrübung/RD würde mir ein Verdienstausfall von lediglich 150-250€ entstehen. Da ich davon ausgehe, dass ich mich für eines der beiden Leistungen letztendlich entscheiden muss (?), tendiere ich eher zu der Mindestleistung. Liege ich mit meinen Überlegungen richtig oder gibt es andere Meinungen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Titel: Antw:Unterhaltssicherung USG als Student und Selbständiger
Beitrag von: F_K am 19. Februar 2015, 13:40:16
Ja - Mindestleistung.