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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Klapperschlange2788 am 26. Februar 2015, 15:49:03

Titel: Atteste und Verwendung
Beitrag von: Klapperschlange2788 am 26. Februar 2015, 15:49:03
Hallo,

ich bin neu hier und möchte Euch erst einmal begrüßen. Ich habe das Forum schon häufig genutzt, um meine Fragen bezüglich Bundeswehr mittels Suchfunktion zu beantworten. Diesmal komme ich allerdings so nicht weiter und habe beschlossen mich anzumelden. Ich habe das Assessmentcenter erfolgreich durchlaufenk,konnte allerdings letztes Jahr meine Bewerbung nicht aufrecht erhalten, da ich einige private Probleme zu regeln hatte. Ich habe mich dann erneut beworben und kam wieder in die Betrachtung zur Einstellung zum 01.07. 2015. Hierzu wurde ich zu einer Nachuntersuchung eingeladen, da ich bei meiner letzten Untersuchung nicht alle erforderlichen Unterlagen besorgen konnte. Gesagt getan von T4 wieder zu T2, allerdings sind viele Verwendungen rausgeflogen bedingt durch meine Rotschwäche, hat mich allerdings nicht groß überrascht, da ich wusste welche Auswirkungen diese haben kann. Meine Wunschverwendung EloKa war damit allerdings nun auch raus. Nach erneutem Gespräch mit dem Einplaner wurde mir offenbart, dass mein Wunschstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen total überlaufen sei und ich wohl warten müsste oder doch eher auf meinen 2. oder 3. Wunsch ausweichen solle. Dies war für mich auch kein großes Problem, obwohl ich den Studiengang ganz erfolgreich zivil studiere, da ich ja in erster Linie Offizier werden möchte. Soweit so gut. Ich hatte nun zufällig eine erneute Untersuchung der Augen, da ich aktuell neben dem Studium Teilzeit in der Autoindustrie arbeite und mich hier überwiegend mit CAD-Programmen beschäftige. Der Augenarzt stellte fest, dass mein ermittelter Anomaliequotient nicht auffällig ist und ich konnte auch alle Farbtafeln lesen. Meine Rotschwäche  wurde damals vor der Einschulung ermittelt und ich gab diese bei der Musterung (ich ehrliche Socke) direkt an. In Köln saß ich an einem Anomaloskop, allerdings durfte ich hier die Regelung nicht selbstständig vornehmen sondern sollte die Werte mit Ja oder Nein bestätigen, die Tafeln habe ich nie gezeigt bekommen.

Nun zur Frage: Würdet ihr dieses Attest  vom Facharzt dem ärztlichen Dienst zukommen lassen ?

Mein Einplanungsoffizier bekommt bestimmt schon graue Haare durch mich :(


Grüße
Manuel

Titel: Antw:Atteste und Verwendung
Beitrag von: dunstig am 26. Februar 2015, 15:53:51
Wenn du in Köln einen Test bezüglich deiner Farbschwäche gemacht hast und aufgrund dessen für entsprechende Verwendungen als untauglich eingestuft wurdest, wird das zivile Attest wahrscheinlich keinerlei Relevanz haben.
Titel: Antw:Atteste und Verwendung
Beitrag von: F_K am 26. Februar 2015, 15:56:56
Zusätzlich zu Dunstigs Anmerkungen:

Der "normale" Farbsehtest ist für einen normalsichtigen Menschen wirklich einfach und "binär", deutlich zu erkennen.

Ein "Sehen" der Farbtafeln ist dort nicht vorgesehen.

Es erscheint zumindest "merkwürdig", wenn dort eine Farbschwäche festgestellt wird, aber bei einer genaueren Untersuchung nicht bestätigt werden kann.

(Gefälligkeitsgutachten?)
Titel: Antw:Atteste und Verwendung
Beitrag von: Klapperschlange2788 am 26. Februar 2015, 16:16:24
Um Gottes willen nein,

mir ist schon klar warum es diesen Test und die damit verbundenen Ausschlüsse gibt. Ich habe die Sehtafeln mit 5 Jahren in der Vorschule vor die Nase gehalten bekommen. Ich habe diesenTest in der Musterung nie durchführen müssen, da ich auf die Frage ob etwas bekannt sei, dies direkt bejahte. Gleiches auch in Köln. Ich möchte auch dem Personal keine Unfähigkeit vorwerfen, aber bei dem Test sollte man normal die Stellschrauben selbst betätigen, bis man den für sich passenden Farbwert erreicht hat. Bei mir wurde gedreht und ich wurde nur gefragt, ob es besser oder schlechter sei.

Ich wäre auch nicht abgeneigt, den Test bei einem BW-Arzt erneut durchzuführen. Allerdings würde ich mich ärgern, wenn ich keine Anomolie habe und meinen Wunsch dann sausen lasse. Aktuelle würde ich zur Fernmeldetruppe gehen, welche meine 2. Wunsch war und bin eigentlich auch zufrieden. Ich denke nur ein erneuter Test beim ärztlichen Dienst würde wohl Input benötigen, da Farbsehschwächen genetisch sind und sich normal nicht verändern.

Danke für die Rückmeldungen :
Titel: Antw:Atteste und Verwendung
Beitrag von: ulli76 am 26. Februar 2015, 16:26:48
Der Test bei der Bundeswehr ist ein Screeningtest- dabei kann zwischen Farbblindheit, Farbschwäche und Normales Farbsehen unterschieden werden. Wer farbtüchtig ist, kann erkennen, ob die Halbkreise gleichfarbig sind oder nicht.
Für bestimmte Fragestellungen braucht´s dann den genauen Quotienten.

Aber ich frage mich, wie jemand, der eigentlich das AC überstanden hat, wegen so einer Fragestellung hier nachfragt.
Wieso bist du nicht selbständig genug, das Ding mit einem Anschreiben einfach hinzuschicken?
Titel: Antw:Atteste und Verwendung
Beitrag von: Klapperschlange2788 am 26. Februar 2015, 16:44:55
Zitat von: ulli76 am 26. Februar 2015, 16:26:48
Der Test bei der Bundeswehr ist ein Screeningtest- dabei kann zwischen Farbblindheit, Farbschwäche und Normales Farbsehen unterschieden werden. Wer farbtüchtig ist, kann erkennen, ob die Halbkreise gleichfarbig sind oder nicht.
Für bestimmte Fragestellungen braucht´s dann den genauen Quotienten.

Aber ich frage mich, wie jemand, der eigentlich das AC überstanden hat, wegen so einer Fragestellung hier nachfragt.
Wieso bist du nicht selbständig genug, das Ding mit einem Anschreiben einfach hinzuschicken?

Hallo ulli,

natürlich werde ich ein formloses Anschreiben an den ärztlichen Dienst verfassen und es zusammen mit dem Attest versenden. Ich wollte mir lediglich ein paar Meinungen einholen. 

Mir ist schon klar, dass das Forum keine Glaskugel ist und verbindliche Aussagen immer von betreffender Stelle gegeben werden müssen.

Trotzdem auch hier Danke für die Rückmeldung