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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 16:42:22

Titel: Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 16:42:22
Guten Tag, liebe Community. (:

Wie der Betreff schon deutlich macht, hätte ich einige Fragen zu meinem Aussehen bei Dienstantritt. Und zwar werde ich am 1.Juli dieses Jahres den freiwilligen Wehrdienst im Heer antreten, habe also schon die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert. Das Problem ist nun, dass ich einen etwas alternativen Stil zu verkörpern pflege, sprich habe ich Tunnel von 6-8 Millimetern und einen Sidecut, ansonsten lange Haare. In der Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr steht zum Thema Sidecut, dass dieser nicht erlaubt ist, da er in Schnitt und Form auffällig ist. Allerdings habe ich mittlerweile schon viele Soldaten kennengelernt, unter anderem einige mit Sidecut. Nun tut sich mir allerdings die Frage auf, da es - meines Erachtens nach - oftmals auf den Vorgesetzten ankommt, was denn geschehen würde, käme ich tatsächlich mit einem Sidecut zum Dienstantritt?
Ansonsten müsste ich, wenn das so gar nicht in Ordnung ist, meine Haarpracht ab sofort wieder wachsen lassen. (:

Dann zum zweiten Thema, die Tunnel. In der Vorschrift steht, sie sind erlaubt, müssen jedoch in Hautfarben abgedeckt werden. Wäre es in Ordnung, wenn man hautfarbene Plugs statt offene Tunnel trägt, womit sie auf den ersten Blick gar nicht mehr auffallen? Oder ist tatsächlich gemeint, man muss sie auf jeden Fall, beispielsweise mit Pflaster, abkleben?

Ich frage deshalb hier, weil ich hoffe, dass der ein oder andere schon Erfahrungen damit gemacht hat oder vielleicht sogar den Rang inne hat, um mir konkrete Antworten geben zu können.(:

-Sha
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2015, 17:24:17
Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).

Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: dunstig am 27. Februar 2015, 17:27:25
Darüberhinaus würde ich sagen, dass besonders bei Frauen ein Sidecut ganz besonders "in Schnitt und Form" auffällig ist.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 27. Februar 2015, 17:53:20
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2015, 17:24:17
Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).

Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden.

Sind diese "Kappe, Staub und Feuchtigkeitsschutz" auch auf dem Versorgungsweg zu beziehen? "Hautfarben" muss doch als RAL-Nummer klar definiert sein. ;)
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 18:10:03
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2015, 17:24:17
Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).

Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden.

Wie man sicherlich meinem Beitrag entnehmen konnte, habe ich die Dienstvorschrift zu dem Thema gelesen und bin ebenfalls auf diese Sätze gestoßen. Die Zitate jener Absätze sind allerdings nicht die Antwort auf meine Fragen. Ich fragte, was geschehen würde, käme man mit einem Sidecut zum Dienstantritt und inwiefern man die Tunnel abdecken muss. Denn wie definiert sich Tunnel genau? Ist es nur das gedehnte Loch im Ohr oder speziell der Schmuck?
Muss man also das eigentliche Loch im Ohr als Tunnel mit einem hautfarbenen Plug abdecken oder den Schmuck an sich mit beispielsweise Pflaster?

Zitat von: dunstig am 27. Februar 2015, 17:27:25
Darüberhinaus würde ich sagen, dass besonders bei Frauen ein Sidecut ganz besonders "in Schnitt und Form" auffällig ist.
Zumal Sidecut auch nicht gleich abrasiert heißt - es gibt kurze Haare und Sidecut und länger gelassene Sidecuts.
Und ein längerer Sidecut in Kombination mit einem Zopf ist gar nicht mehr als solcher auszumachen. Wenn es natürlich so ist, dass Sidecuts unabhängig vom individuellen Erscheinungsbild absolut verboten sind, ist die Antwort natürlich klar. Nur bezog sich meine Frage eher auf die Fälle, wo ich Sidecuts an Soldaten gesehen habe und die es mir unmöglich machen, nur an Ja und Nein zu denken.  :-\

Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 27. Februar 2015, 18:14:04
ZitatMuss man also das eigentliche Loch im Ohr als Tunnel mit einem hautfarbenen Plug abdecken oder den Schmuck an sich mit beispielsweise Pflaster?

Sie müssen den Tunnel abdecken/abkleben. Auffälligen Schmuck dürfen Sie im Dienst generell nicht tragen, bei bestimmten Dienstverrichtungen (Sport, Geländdienst) überhaupt keinen.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 18:35:56
Zitat von: KlausP am 27. Februar 2015, 18:14:04
Sie müssen den Tunnel abdecken/abkleben. Auffälligen Schmuck dürfen Sie im Dienst generell nicht tragen, bei bestimmten Dienstverrichtungen (Sport, Geländdienst) überhaupt keinen.

Ah, in Ordnung. :) Was mich allerdings gleich zu einer weiteren Frage bringt. Das Verbot von Schmuck ist verständlich, ohne Frage, ist beim Sport im Alltag nicht anders. Nur ist es bei Tunneln nicht gefährlicher, ist der Schmuck nicht eingesetzt? Meine Tunnel selbst sind nicht groß genug und würden auch schnell und problemlos wieder zuwachsen - aber allgemein betrachtet. Durch so ein großes Loch kann man schnell hängen bleiben oder sich das Ohrläppchen einreißen, ob es nun abgeklebt ist, oder nicht. Wie gesagt, das ist freilich keines meiner Probleme, es interessiert mich lediglich, wie die Bundeswehr so etwas handhabt.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 27. Februar 2015, 18:40:56
ZitatNur ist es bei Tunneln nicht gefährlicher, ist der Schmuck nicht eingesetzt?

Deshalb ist es ja abzukleben. Ich verstehe Ihr Problem nicht.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Aliska am 27. Februar 2015, 19:02:42
Bei uns war es auch okay, wenn Hautfarben plugs eingesetzt wurden. 
Sidecut ist meiner Meinung nach auch nicht gleich Sidecut.  Da wäre es interessant,  wie die Frisur aussieht. Sterne kurz und oben lang haben ja viele und da wird nichts zu gesagt.  Generell wird man dir aber bei Dienstantritt klar machen, wenn die Frisur nicht passt und dann musst du dich halt darum kümmern und zum Frisör (oder selber ran mit der Maschine :P)
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2015, 20:22:47
Zitat von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 18:10:03

Wie man sicherlich meinem Beitrag entnehmen konnte, habe ich die Dienstvorschrift zu dem Thema gelesen und bin ebenfalls auf diese Sätze gestoßen.
Na wunderbar, dann frag ich mich, warum du fragst. Du suchst dir einen Arbeitgeber aus, der das reglementiert, versuchst aber auch schon vorher auszulosten, wie weit du gehen kannst. Finde den Fehler!
Zitat von: KlausP am 27. Februar 2015, 18:40:56
Deshalb ist es ja abzukleben. Ich verstehe Ihr Problem nicht.
Schau mal, selbst, so nen "alter Sack" (sry) wie KlausP hat das verstanden.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Tommie am 27. Februar 2015, 20:37:05
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2015, 20:22:47... , versuchst aber auch schon vorher auszulosten, wie weit du gehen kannst. Finde den Fehler!

Keine Angst, den Fehler findet spätestens der erste Disziplinarvorgesetzte ;D ! Und dann kommt ein eindeutiger Befehl, ggf. eine Wiederholung, und den Rest der Prozedur kennt man auch ... ;) !

Merke: Der Student geht so lange in die Mensa, bis er bricht :D !
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 22:34:18
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2015, 20:22:47
Zitat von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 18:10:03

Wie man sicherlich meinem Beitrag entnehmen konnte, habe ich die Dienstvorschrift zu dem Thema gelesen und bin ebenfalls auf diese Sätze gestoßen.
Na wunderbar, dann frag ich mich, warum du fragst. Du suchst dir einen Arbeitgeber aus, der das reglementiert, versuchst aber auch schon vorher auszulosten, wie weit du gehen kannst. Finde den Fehler!
Zitat von: KlausP am 27. Februar 2015, 18:40:56
Deshalb ist es ja abzukleben. Ich verstehe Ihr Problem nicht.
Schau mal, selbst, so nen "alter Sack" (sry) wie KlausP hat das verstanden.

Wenn man das so sehen möchte, bitte. Es ist nun einmal so, dass man nicht mit den Fingern schnipsen kann und die Haare wachsen nach, und es ist auch nicht so, dass die Welt aus Weiß und Schwarz besteht. Und wenn ich Fragen zu bestimmten Themen habe, weil ich gewisse Dinge mitbekam und bereits erfuhr, dann sehe ich das nicht als Versuch an, zu testen, wie weit ich gehen kann. Ich nenne das Interesse, und nur weil es Bundeswehr ist und man mit Befehlen zu tun hat, darf man doch wohl noch nachfragen? Es ist natürlich klar, dass der Vorgesetzte am längeren Hebel sitzt. Zuhause ist das mit den Eltern so, in der Schule mit den Lehrern. Und ich akzeptiere das, ohne Frage. Ich erwähnte bereits, dass es nicht um die Vorschriften als solche geht, sondern um die genaueren Definitionen dieser Vorschriften. Kein Grund, mir Dinge zu unterstellen, die nicht wahr sind. (;

Zitat von: Aliska am 27. Februar 2015, 19:02:42
Bei uns war es auch okay, wenn Hautfarben plugs eingesetzt wurden. 
Sidecut ist meiner Meinung nach auch nicht gleich Sidecut.  Da wäre es interessant,  wie die Frisur aussieht. Sterne kurz und oben lang haben ja viele und da wird nichts zu gesagt.  Generell wird man dir aber bei Dienstantritt klar machen, wenn die Frisur nicht passt und dann musst du dich halt darum kümmern und zum Frisör (oder selber ran mit der Maschine :P)
Vielen Dank. Das mit den Plugs habe ich aus den meisten Mündern gehört, obwohl in der Vorschrift etwas anderes steht. Man siehe, auch diese Dienstvorschrift ist nicht einfach Ja und Nein und auf Biegen und Brechen gehorchen. Den Sidecut lasse ich nun erst einmal wachsen und sehe dann, was mein endgültiger Vorgesetzter dazu sagt, und dann kann ich immer noch sehen. (:


Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:25:20
Zitat von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 22:34:18dass die Welt aus Weiß und Schwarz besteht.

ei der Bundeswehr schon... Das eine ist erlaubt, das andere nicht... Ihnen wird sicherlich nicht entgangen sein (oder vielleicht doch), das einem als Soldat einige Dinge vorgeschrieben werden können...
Ihnen sollte auch bekannt sein, was man unter militärischer Ordnung versteht. Wenn sie eher dazu neigen, zu diskutieren, dann machen sie das genau zwei Wochen und dann hat sich das für sie erledigt.

Im Zweifelsfall rundrum kurz schneiden und sie sind auf der sicheren Seite...
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: dunstig am 27. Februar 2015, 23:28:41
Zitat von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:25:20
Im Zweifelsfall rundrum kurz schneiden und sie sind auf der sicheren Seite...

Einer Frau würde ich jetzt nicht unbedingt zum radikalen 3mm Kurzhaarschnitt raten. ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:49:51
Zitat von: dunstig am 27. Februar 2015, 23:28:41
Zitat von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:25:20
Im Zweifelsfall rundrum kurz schneiden und sie sind auf der sicheren Seite...
Einer Frau würde ich jetzt nicht unbedingt zum radikalen 3mm Kurzhaarschnitt raten. ;D
Warum nicht?!?
Frauen wollen Männersachen machen, dann sollen sie auch so aussehen....  :-X ::)

*duck-und-weg-renn*
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 23:55:56
Zitat von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:25:20
Zitat von: Shahjahan am 27. Februar 2015, 22:34:18dass die Welt aus Weiß und Schwarz besteht.

ei der Bundeswehr schon... Das eine ist erlaubt, das andere nicht... Ihnen wird sicherlich nicht entgangen sein (oder vielleicht doch), das einem als Soldat einige Dinge vorgeschrieben werden können...
Ihnen sollte auch bekannt sein, was man unter militärischer Ordnung versteht. Wenn sie eher dazu neigen, zu diskutieren, dann machen sie das genau zwei Wochen und dann hat sich das für sie erledigt.

Im Zweifelsfall rundrum kurz schneiden und sie sind auf der sicheren Seite...

Ich hatte freilich nicht vor, mit irgendwem über irgendwelche Richtlinien zu diskutieren, wie ich bereits sagte. Und nein, es ist mir nicht entgangen. Ich verstehe nun allerdings nicht, wo genau das Problem liegt? Ich hatte zwei ganz normale Fragen und anstatt mir Antworten darauf zu geben, unterstellt man mir irgendwelche Dinge, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Zitat von: dunstig am 27. Februar 2015, 23:28:41
Zitat von: Pofi am 27. Februar 2015, 23:25:20
Im Zweifelsfall rundrum kurz schneiden und sie sind auf der sicheren Seite...

Einer Frau würde ich jetzt nicht unbedingt zum radikalen 3mm Kurzhaarschnitt raten. ;D
Ach, hatte ich auch schon in etwa, war pflegeleichter als alles andere. ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Naffatun am 20. März 2017, 22:44:06
Ich grabe das Thema nochmal aus, weil ich eine ähnliche Frage habe. Nämlich was passiert, wenn der Sidecut weg muss? Bei längerem Haupthaar dauert es ja durchaus lange, bis die Seiten beigewachsen sind. Bedeutete das dann, dass im Zweifel alles ab muss?

Ich trage zur Zeit einen herausgewachsenen Iro und möchte mir die Haare für meinen Freund wieder länger wachsen lassen. So ganz ultrabrav ist allerdings nicht mein Ding, da ich insgesamt auch unauffällig (kein Makeup, Schmuck, .... ) herum laufe und nichts mit meinen Haaren (föhnen, wellen, glätten, weiß der Geier was, ... ) mache. Ich würde mir daher gerne einen Sidecut "wachsen" lassen, zumindest bis Dienstantritt.

Wenn dann eh alles wieder ab müsste, wäre es für mich natürlich sinnvoller noch ein paar Monate den Iro zu tragen und dann zum Dienstantritt einheitlich herauswachsen zu lassen.

Ein sehr triviales Problem, aber hat da jemand Erfahrungen? 

Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 20. März 2017, 22:48:31
Was ist denn hieran so unverständlich:

Zitat von: Ralf am 27. Februar 2015, 17:24:17
Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts).
...
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Naffatun am 20. März 2017, 22:48:37
PS: es soll natürlich an der Seite auch nicht komplett "verglatzt" sein, aber ich vermute auch kurz rasierte Seiten fallen schon unter den verbotenen Sidecut?
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Naffatun am 20. März 2017, 22:50:06
Gar nichts ist daran unverständlich. Ich frage mich nur, ob man Zeit bekommt die kurzen Stellen wachsen zu lassen, oder die langen Haare kürzen muss.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: KillBurn93 am 20. März 2017, 23:07:42
Ach wie einfach wäre es wenn man einfach alle am ersten Tag über einen Kamm scheren würde...
Egal ob männlich oder weiblich 3mm und ab dafür. Böse Zungen würde es Gleichberechtigung nennen  ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Naffatun am 20. März 2017, 23:20:26
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Ralf am 21. März 2017, 05:28:08
Mach doch einfach.  :)
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Einsame Kämpferin am 21. März 2017, 12:32:49
Zitat von: KillBurn93 am 20. März 2017, 23:07:42
Ach wie einfach wäre es wenn man einfach alle am ersten Tag über einen Kamm scheren würde...
Egal ob männlich oder weiblich 3mm und ab dafür. Böse Zungen würde es Gleichberechtigung nennen  ;D

Voll meine Meinung ;D 8)

Dann würde endlich das Gejammer über ausgerissene Haare aufhören, weil sich die langen Fitzel sich mal wieder irgendwo (Helm) verhakt haben  :P
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: 0930 am 21. März 2017, 12:47:17
Bei den Franzosen tragen die Frauen mit längeren Haaren alle einen akkuraten Dutt und bunt gefärbt ist da auch nix. Das macht dann optisch gleich einen anderen Eindruck.

Bei der Bundeswehr habe ich schon alles gesehen...pinke Strähnchen, Dreadlocks, Grau gefärbt (kein Witz), Pferdeschwanz bis zum Po, Sidecuts...dazu natürlich noch die obligatorischen Ringe in den Ohren und das Tatoo hinter dem Ohr...
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2017, 12:50:58
Solange die Disziplinarvorgesetzten keine Rückendeckung bekommen, das auch zu ahnden, wird sich daran auch nichts ändern.
Dutt halte ich jetzt aber auch für übertrieben.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: schlammtreiber am 21. März 2017, 12:52:57
Zitat von: ulli76 am 21. März 2017, 12:50:58
Dutt halte ich jetzt aber auch für übertrieben.

Außer bei den Herren natürlich, da ist es voll "zeitgemäß"  ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Andi am 21. März 2017, 13:02:26
Zitat von: ulli76 am 21. März 2017, 12:50:58
Solange die Disziplinarvorgesetzten keine Rückendeckung bekommen, das auch zu ahnden, wird sich daran auch nichts ändern.

Wofür benötigt man da Rückendeckung? Da ist jeder Disziplinarvorgesetzte frei in seiner Entscheidung.

Gruß Andi
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 21. März 2017, 13:04:50
Und zum Zeitansatz solche Fehler im Auftreten abzustellen:

- Bis zum Montag nächste Woche, erstes Antreten (großzügige Auslegung)
- Bis zum nächsten Antreten am darauffolgenden Morgen.

Damit sollte sich jeder "ausrechnen" können, ob die eigenen Haare so schnell wachsen, oder ob die "Schere" ran muss.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2017, 13:32:17
@Andi: Prinzipiell schon. Aber wenn sein Vorgesetzter die Entscheidungen nicht mitträgt und der DV von ihm sogar ständig eins auf den Deckel bekommt, wird der DV sich zweimal überlegen, ob er sowas wie nicht erlaubte Frisuren ahndet.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2017, 14:27:14
Mit Verlaub, Uli, Ihr Argument überzeugt schlicht nicht.

Zunächst einmal ist der unmittelbare DV im Boot. Welche Situation ist denn rein praktisch denkbar, dass er es nicht mitbekommt, wenn seine untergebenen Soldaten vorschriftswidrige Frisuren oder unerlaubten Schmuck tragen? Das kann doch nur dann angehen, wenn er entweder bei Begegnungen zwischendurch bewusst wegschaut oder das Gesehene ignoriert und wenn er zu faul ist, seinen gesamten Laden auch mal antreten zu lassen und sich seine Damen und Herren einmal anzuschauen, während er ihnen etwas bekannt gibt. Zum Beispiel über die Vorschriftmäßigkeit von Frisuren und das Tragen von Schmuck. Und "aus gegebenem Anlass" seine Damen und Herren auffordert, diese Vorschriftsmäßigkeit innerhalb von drei (whatever) Tagen herzustellen. Das funktioniert selbst im ZSan, in dem mir persönlich zwei Leiter SanVersZ genau dies getan haben. Und die dann auch den Mumm hatten, erzieherisch oder disziplinar auf ihre Unterstellten einzuwirken, die meinten, sein/ihr Befehl wäre nicht verbindlich gewesen.

Also, genau das, was Sie beschreiben, ist Nachlässigkeit, Liderlichkeit und genau das falsche Vorbild - und die Entschuldigung dafür ist noch nicht einmal lauwarm.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 21. März 2017, 14:59:51
Es geht hier auch nicht um "Mumm", sondern einfach um die Pflichten der Vorgesetzten, die im SG geregelt sind.

.. und wenn der Vorgesetzte dies nicht macht, ist er selber im Bereich der Dienstpflichtverletzungen.

Außerdem wird dann der "Haufen" sehr schwer zu führen - wenn die Geführten "lernen", das eindeutige Befehle doch eher keine Bedeutung haben ...

(Aber ja, es soll wohl solche DVs geben, die eher "wenig" sehen ...)
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2017, 15:03:14
Nur dass der Chef  keinerlei Chancen hat, diese Pflichten wahrzunehmen, wenn er dann ein´s auf den Deckel bekommt, wenn der Soldat, der den Befehl bekommen hat, eine vorschriftsmäßige Haartracht herzustellen, sich beschwert.
Da überleg ich mir als DV 3x ob ich das jetzt gesehen habe oder nicht.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 21. März 2017, 15:12:17
Hast Du da eine Kopie dieses Beschwerdebescheides gesehen?

Das Thema war ja (bezüglich Tattoos und Frisur) bis zum Wehrbeauftragen "hoch", Thema Tattoo ist leicht verändert worden, "Frisur" eben nicht.

Daher reden wir hier über einen rechtmäßigen Befehl - da sind die Möglichkeiten des nächsten DV doch relativ begrenzt (wenn er nicht zusätzlich ein Dienstvergehen begehen will).
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2017, 15:24:47
Auch das, liebe Ulli, überzeugt nun gar nicht. Wenn ich als DV 1 den Eindruck gewinne, dass der DV 2 in so einer klaren Sachlage meine Befehle kassiert, dann beschwere ich mich beim Vorgesetzten meines DV 2 über eben dessen pflichtwidriges Verhalten. Dann wollen wir doch mal sehen, wie dieser Beschwerdebescheid mir gegenüber ausschaut und wie ein Truppendienstgericht im Endeffekt darüber denkt.

Also, nur weil ein DV 2 meint, mit meinen disziplinar Untergebenen auf Kuschelkurs gehen zu müssen, muss ich als DV 1 noch lange nicht kuschen und schon gar nicht meinen Dienstpflichten nicht nicht nachzukommen!
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Andi am 21. März 2017, 16:00:12
Vor allem wäre ein solcher Beschwerdebescheid ja schon sachlich nicht haltbar.  ???
Und noch dazu müsste er ja mit - mindestens - einer Belehrung des vermeintlich fehlbaren Vorgesetzten einhergehen und spätestens da wäre dann ein gewisses "Spannungspotential" unvermeidlich.

Also ich sehe das Problem nicht. Ich habe gerade diesen Erlass immer ohne weiteres durchsetzen können und immer Wirkung im Ziel gehabt und auch nie Erklärungsprobleme gehabt. Selbst bei der Feldjägerstreife die dann bei 30 Grad im Schatten gemeinsam mit langen Ärmeln herumlaufen musste, weil der Streifenbegleiter nun mal Unterarmtattoos hatte. Da gab es kein Murren, kein Beschweren, sondern ausschließlich das Verstehen und Teilen meiner Sichtweise.
Aber da trennt sich bei den Soldaten eben auch die Spreu vom Weizen hinsichtlich des beruflichen Selbstverständnisses.

Gruß Andi
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2017, 16:39:48
Ich bin froh, dass ich aus dem Verein raus bin und nie wieder DV sein muss.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: F_K am 21. März 2017, 16:41:24
Keine Lust auf ab und zu Reserve?

;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2017, 16:44:35
Schau mer mal. Zur Zeit haben andere Dinge Priorität.
Da muss ich mir schon überlegen, ob es mir meine Zeit wert ist und ob mein neuer Arbeitgeber das mitmacht.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 21. März 2017, 16:51:23
Ulli macht jetzt nur noch, was Ärzte immer machen: Abrechnungsbetrug! ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Andi am 21. März 2017, 18:29:12
...ein Ding der Unmöglichkeit, wenn es nicht freundliche Anwälte gäben, die einen rechtssicher beraten. ;D
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 21. März 2017, 19:24:22
Ich mach das, was alle Anwälte machen: Rechnungen schreiben. Sonst reise ich nur um die Welt und sehe gut aus.
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Andi am 21. März 2017, 19:40:46
Die Parallelen unserer Berufe sind schon irritierend. Und jetzt weiß ich auch, warum du immer erste Klasse fliegst, ich darf keine Rechnungen stellen... :-[
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 21. März 2017, 19:54:55
Ich fliege gar nicht First .... :-[
Titel: Antw:Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt
Beitrag von: Naffatun am 21. März 2017, 21:02:14
Danke F_K, das beantwortet meine Frage.