Hallo, wie oben beschrieben wurde mein Antrag von Saz 15 auf 13,5 Jahre abgelehnt.
Mein Ziel war es zum 01.04.15 eine Stelle beim BWDLZ als Zivilkraftfahrer zu besetzen.
Ich befinde mich seit 31.10.14 im BfD Anspruch und sitze auf Überhang.
Als Ablehnungsgrund wurde die Verpflichtungsprämie genannt.
Ist es möglich die Verpflichtungsprämie zurückzahlen zu können?
MKG
Wenn du im BFD bist, kannst du die Stelle doch antreten... Sich eine/n Ausbildung/Weiterbildung/Arbeitsplatz zu suchen ist doch Sinn und Zweck der BFD-Zeit?
Ich glaube man muss eine Aus- und Weiterbildung machen um den Anspruch des BfD zu nutzen. In meinem Fall würde ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Was sagt denn Ihr Ansprechpartner beim BFD zu dieser Frage?
Der Bescheid kam am Freitag, da war keiner mehr beim BfD zu erreichen.
Mein erster Weg ist devinitiv Montag zum BfD.
Zitat von: turbotyp am 01. März 2015, 10:36:51
Wenn du im BFD bist, kannst du die Stelle doch antreten... Sich eine/n Ausbildung/Weiterbildung/Arbeitsplatz zu suchen ist doch Sinn und Zweck der BFD-Zeit?
So wie ich das verstehe ist er im BFD-Anspruch
während der Dienstzeit. Er ist also noch Soldat und da ist so lange nix mit anderer Arbeitsstelle, wie seine Verpflichtungszeit noch läuft.
Stimmt
Ich befinde mich im Anspruch während der Dienstzeit.
Kannst du kein Praktikum machen?
Praktikum? Sowas geht glaub ich nicht. Ich hab auch überlegt ob man aus dem Arbeitsvertrag ein Ausbildungsvertrag macht.
Aber das wäre alles nicht richtig.
Deshalb auch die Frage ob ich die Prämie zurüchzahlen kann.
Über allem steht halt das dienstliche Interesse an einer Dienstzeitverkürzung. Bei prämienbegünstigten Dienstposten/Verwendungen gibt es ja einen Mangel, gerade deswegen wird/wurde ja eine Prämie bezahlt. Nun zu argumentieren, wir haben sogar einen personellen Überhang, deswegen kann xy früher nach Hause gehen, dürfte mehr als schwer fallen. Die Rückzahlungsgründe im $43b BBesG sprechen auch in der Tat nicht von einer Dienstzeitverkürzung.
Zitat von: Air-Tech am 01. März 2015, 11:52:23
Praktikum? Sowas geht glaub ich nicht. Ich hab auch überlegt ob man aus dem Arbeitsvertrag ein Ausbildungsvertrag macht.
Aber das wäre alles nicht richtig.
Deshalb auch die Frage ob ich die Prämie zurüchzahlen kann.
Glauben ist nicht wissen. Ich kenne 2-3 Beispiele bei welchen die BFDler innerhalb der Freistellung vom mil. Dienst als Praktikanten bei Firma X beschäftigt waren und nach DZE fest eingestellt wurden.
Ja da hast du recht turbotyp.
Da es hier aber das BWDLZ ist und nicht eine Firma X sollte das schwer werden.
Dennoch werde ich den BfD aufsuchen und es euch mitteilen was dabei rauskam.
Danke für eure Hilfe :)
Zitat von: Air-Tech am 02. März 2015, 08:39:42
Ja da hast du recht turbotyp.
Da es hier aber das BWDLZ ist und nicht eine Firma X sollte das schwer werden.
Dennoch werde ich den BfD aufsuchen und es euch mitteilen was dabei rauskam.
Danke für eure Hilfe :)
Warum denn erst zum BFD? Versuche mit dem BWDLZ einen Praktikumsvertrag über Zeitraum X zu schließen. Falls das klappt, reichst du eine Kopie desselbigen beim BFD ein und füllst dann die entsprechenden Anträge zwecks Freistellung aus.
Meiner Erfahrung nach, ist es einfacher mit "etwas in der Hand" bei dem Berater auzutauchen, als nur von Plänen zu sprechen... So sparst du dir und dem BFD eine Menge Zeit.