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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CR am 02. März 2015, 11:54:02

Titel: Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: CR am 02. März 2015, 11:54:02
Hallo,

ich habe folgende Fragen zu einer Einstellung mit Vorstrafe.

1) 7 Monate Jugendstrafe zu 3 Jahren Bewährung - dies liegt unter der 12 Monate-Grenze und ist daher kein eindeutiges Ausschlusskriterium - korrekt?
2) Ist Geldfälschung bzw. Betrug ein eindeutiges Ausschlusskriterium?
3) Ist die Annahme korrekt, dass die Bundeswehr einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordert?
4) Mein Eintrag wird nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht - danach müsste ich keine Straftat mehr angeben - ist das ebenfalls korrekt?
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: Pofi am 02. März 2015, 12:15:25
Einträge können auch 10 Jahre im Register stehen.

Überlassen Sie die Einschätzung lieber dem Rechtsberater.


Meine pers. Meinung, Betrüger haben beim Bund nichts zu suchen...
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: Hawkeye am 02. März 2015, 12:21:46
Es ist schon erstaunlich, wie oft hier bzgl. der Angabe von Straftaten, BZR und ähnlichem gefragt wird...
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: KlausP am 02. März 2015, 12:22:56
Zitat3) Ist die Annahme korrekt, dass die Bundeswehr einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordert?

Das kommt darauf an für welche LAufbahn Sie sich bewerben wollen. Für die Mannschaftslaufbahn (egal ob FWDL oder SaZ) fordert der Bewerber bei seinem Einwohnermeldeamt ein "Führungszeugnis für Behörden" an, für die höheren Laufbahnen fordert die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR an.
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: F_K am 02. März 2015, 12:23:38
Ja, die Bundeswehr erhält einen unbeschränkten Auszug aus dem BZR (Details siehe Antwort von KlausP)

Bei solch einer Strafhöhe wird der Rechtsberater vermutlich eine zeitliche Einstellungssperre in Dauer der Bewährungszeit verhängen - also 3  Jahre.
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: Dragon89 am 02. März 2015, 15:09:40
Als ich damals im KC Hannover war, hatten wir einen Bewerber in unserer Gruppe der nicht genommen wurde, weil er als 17!!!!Jähriger etwas zu schnell unterwegs war. Und noch das ein oder andere kleine "Ding" gedreht hatte.
Deshalb würde ich ebenfalls sagen, dass eine Person  mit genannten Straftaten (Betrug, Diebstahl etc) wohl nicht so gute Karten hat und meiner persönlichen Empfindungen nach, auch nichts in der Bundeswehr zu suchen hat.
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: Cally am 03. März 2015, 09:17:26
Bin auch schon mal geblitzt worden, mein Führungszeugnis ist aber sauber... Der Bewerber wird wohl noch mehr auf dem Buckel gehabt haben.
Titel: Antw:Einstellung mit Vorstrafe
Beitrag von: Hawkeye am 03. März 2015, 10:21:14
Zitat von: Cally am 03. März 2015, 09:17:26
Bin auch schon mal geblitzt worden, mein Führungszeugnis ist aber sauber... Der Bewerber wird wohl noch mehr auf dem Buckel gehabt haben.

Geblitzt zu werden und ein Eintrag im BZR sind aber auch wirklich zwei unterschiedliche Paar Schuh.