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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Altrec am 05. März 2015, 18:16:01

Titel: Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Altrec am 05. März 2015, 18:16:01
Hatte heute ein Schreiben vom BAPersBw Abt. VI im Briefkasten.
Die im Betreff genannte Konferenz (oder wie im Schreiben "Auswahlberatung") hat offensichtlich am 26.02. statt gefunden.

Alle, die sich beworben haben sollten also in den nächsten Tagen ihren Breif erhalten, sofern sie (wie ich  ;D ) zugelassen wurden.

Nur mal als Info für jene, die warten.
Und für alle, die warten und noch nichts haben: Ich drücke euch die Daumen!
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Timbo89 am 05. März 2015, 20:11:05
Hi,
habe ein schreiben bekommen und bin auch zugelassen worden :-)
Bekommen wir die Terminvorschläge für die Lehrgänge zugeschickt und wenn ja weiß jemand wann ungefähr?

Beste Grüße
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Beitrag von: Timbo89 am 05. März 2015, 21:27:49
Mir ist gerade noch aufgefallen, was meinen die denn in dem Schreiben mit 80 Tagen Fernlernphase??

Beste Grüße
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Altrec am 05. März 2015, 22:05:23
Zitat von: Timbo89 am 05. März 2015, 20:11:05
Bekommen wir die Terminvorschläge für die Lehrgänge zugeschickt und wenn ja weiß jemand wann ungefähr?

Davon gehe ich aus, dass wir sie zugeschickt bekommen.
Wann, weiß ich allerdings nicht.

Könnte mir vorstellen, dass es nach dem 17.04. irgendwann los geht. Bis dahin kann man sich ja noch wieder von der ROA Laufbahn "abmelden".
(Stand zumindest so in meinem Schreiben)
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Timbo89 am 05. März 2015, 22:13:51
stimmt da könntest du recht haben.
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Beitrag von: Ferdinand am 06. März 2015, 09:29:04
Bin auch dabei und hab das Schreiben in der Hand. Mir war auch so, dass man alle Terminvorschläge per Post nochmal bekommt und sich dann für etwaige anmelden kann. Sagte man zumindest in Köln so.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Altrec am 06. März 2015, 10:09:18
Dann erst mal Glückwunsch euch beiden.
Ggf. sieht man sich ja auf einem der Lehrgänge.

Darf ich fragen, wo ihr eingeplant seid?
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Timbo89 am 06. März 2015, 10:27:47
Ich bin schon seit einiger Zeit beim Panzerbataillon 393 in Bad Frankenhausen beordert.
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Beitrag von: Ferdinand am 06. März 2015, 12:13:13
Danke :)
Die Einplanung kann ich aus dem Dokument nicht entnehmen. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Wie genau weiter zu verfahren ist oder wie es für uns weitergeht, steht dort nicht so klar drin. Ich nehme zwar an, dass man da nochmal Post bekommt, will aber auch nicht im Regen stehen, weil es doch anders läuft.

ZitatDetails werden zeitgerecht mit [den] Lehrgangsanfragen mitgeteilt.

Korrekt also, dass wir einfach erstmal warten müssen?

ZitatTerminvorschläge für die Module/Lehrgänge folgen regelmäßig nach Ausschreibungen im Lehrgangskatalog der Bundeswehr, durch das BAPpersBW Vl 1.2, welches für ihre Lehrgänge zuständig ist.

Den Lehrgangskatalog finde ich im Netz nicht. Wo kann man den einsehen?
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Beitrag von: Ferdinand am 06. März 2015, 12:16:00
Korrigiere - Meine natürlich die Truppengattung bei der Einplanung. Da steht erstmal nur etwas vom Heer.
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Beitrag von: Timbo89 am 06. März 2015, 12:33:58
Hi Ferdinand,
du wirst als ROA a.d.W. keiner Truppengattung zugeordnet (es sei denn du hast eine Beorderungsstelle) da du ja nur ganz Allgemein ausgebildet wirst. Das kommt dann erst nach der Beförderung zum Leutnant.

Ich habe heute mit FR B. aus dem BAPersBW telefoniert und sie meinte, das wir die Terminvorschläge sobald sie draußen sind bekommen. (Eine Liste davon wirst du im Internet nicht finden). Sie meinte aber, das für uns die Ausbildung wahrscheinlich im 4. oder Ende 3. Quartal losgeht.

Wenn Ihr eine Beorderungsstelle habt, müsst Ihr euch da auf einen p15 Dienstposten mit Namen "Reserve Offz. Schüler" umplanen lassen.

Beste Grüße

edit: Klarname herausgenommen
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Beitrag von: Ferdinand am 06. März 2015, 16:44:38
Danke für diese hilfreiche Antwort  8)

Man sieht sich dann hoffentlich auf etwaigen Lehrgängen
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Beitrag von: Wallenstein am 08. März 2015, 09:39:49
Tja, dann wird's dieses Mal wohl wieder nichts. Hab nämlich noch kein Schreiben erhalten. Schade.
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Beitrag von: Altrec am 08. März 2015, 12:21:08
Mir wurde beim "Einlanungsgespräch" gesagt, dass ich bis Ende März warten sollte und wenn ich bis dahin noch nichts gehört hätte, sollte ich mal nachfragen.
Kannst du ja ggf. auch so tun.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Dennis17 am 08. März 2015, 22:04:28
Habe auch eine Zusage für 2015 erhalten  :). Zwecks der Frage nach Einplanung/ Dienstposten etc. wurde mir bei einem Telefonat gesagt, dass man sich am besten selbst um einen Posten kümmert. Werde dann wohl zunächst bei meiner Einheit anrufen, in der ich meine bisherigen Übungen gemacht habe.

Beste Grüße
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Beitrag von: IusLibertasque am 07. Oktober 2015, 09:31:35
Ich lese hier jetzt zum ersten Mal, dass eine Einplanung in eine Truppengattung erst nach der allgemeinen Offiziersausbildung stattfindet.
Ich möchte mich ebenfalls bewerben und bin momentan bei der ABC-Abwehrtruppe beordert und bekomme nur sehr schwer Informationen zum a.d.W.-Modell. Welche Rolle spielt der aktuelle Beorderungstruppenteil denn?
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Beitrag von: Fwler am 07. Oktober 2015, 10:59:33
Als ich zum Eignungsfeststellungsverfahren in Köln war, waren circa 50% beordert (spreche nur für den Zeitraum, wo ich dort war). Es war sogar mind. ein Ungedienter dabei.
Daher möchte ich leise die Vermutung äußern, dass eine Beorderung eine sehr untergeordnete Rolle spielt.
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Beitrag von: IusLibertasque am 07. Oktober 2015, 12:04:53
Ich beziehe mich darauf:
(Timbo89)
Zitat von: Timbo89 am 06. März 2015, 12:33:58

du wirst als ROA a.d.W. keiner Truppengattung zugeordnet (es sei denn du hast eine Beorderungsstelle) [...]

edit: Klarname herausgenommen
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: IusLibertasque am 07. Oktober 2015, 12:07:33
Edit:
Wo anders habe ich gelesen, dass man direkt beim Eignungsfeststellungsverfahren eingestellt wird.
Hat jemand was Aktuelles dazu, in meinem Fall Heer/Streitkräftebasis?
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Beitrag von: wolverine am 07. Oktober 2015, 12:20:18
Ich kann nur erahnen, was Sie wissen möchten. :-\ Aber ich versuche es trotzdem einmal. Für die Durchführung der ResOffzAusb benötigt man einen Betreuungstruppenteil, der die Tage der Lehrgänge zur Verfügung stellt (in diesem Fall wohl nur beim SKA beaantragt) und auch die Truppenpraktika organisiert. Irgendwo muss man seine praktischen Tage ja "amtsangemessen" verbringen.
Wenn man im Bewerbungsverfahren angenommen wird, wird einem ein Betreuungstruppenteil zugewiesen. Wenn man beordert ist, hat im Idealfall dieser Interesse an der Förderung zum Offizier und beordert einen gleich auf einer entsprechenden Stelle.

Beispiel: Der Bewerber ist beim GrenBtl XY als HG d. R. beordert und konnte dort bisher überzeugen. Zivil studiert er im 3. Semester. Er bewirbt sich für die ResOffz Ausb erfolgreich. Das GrenBtl ist bereit, ihn zwei Mal für 12 Tage einen erfahrenen ZgFhr an die Seite zu stellen und praktisch ausbilden zu lassen.

Anderes Beispiel: Der Bewerber ist im Kdo XY StQ für "Hilfsdienste" als Mannschafter beordert. Hier macht es keinen Sinn, dass er seine Truppenpraktika auf dieser Stelle ableistet weil sie ihn keine Praxis für seine Offizierlaufbahn vermittelt oder er das auf den Lehrgängen Erlernte nicht umsetzen kann.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: IusLibertasque am 07. Oktober 2015, 12:26:16
schonmal vielen Dank, eine der klarsten Informationen in letzter Zeit :)

Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich dabei speziell um die Zugführer-Ausbildung, weil die Fachausbildung (z.B. ABC-Abwehr-Offizier) an Truppenschulen etc. stattfindet?
Habe hier irgendwo gelesen, dass für Reservisten die ZgFhr-ATN in einer WÜ im Beorderungstruppenteil erlangt wird, kann aber auch sein, dass das nur für die Lw gilt.
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Beitrag von: Fwler am 07. Oktober 2015, 12:28:11
Ich spreche für § 43 (3) i. V § 26 (4) SLV:
Ich bleibe in der Truppengattung, in der ich meinen Wehrdienst geleistet habe (bin nicht beordert). Wobei ein Wechsel durchaus möglich wäre, teilte man mir mit.
Im Grunde genommen ist es egal, zu welcher Truppengattung du zählst, da die Ausbildung allgemeinmilitärisch ist. Nach der Ausbildung wird dies erst wichtig.
Mein Betreuungstruppenteil ist das KompZResAngelBw, von Truppenpraktika erfuhr ich bisher nichts. Meine Einführungsveranstaltung ist aber erst Ende Oktober.

Bei mir steht: "Die Einstellung erfolgt erst nach erfolgreichem Ablegen der Offizierprüfung."
Vorher ist alles unter Vorbehalt.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: wolverine am 07. Oktober 2015, 12:40:06
Zitat von: IusLibertasque am 07. Oktober 2015, 12:26:16
Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich dabei speziell um die Zugführer-Ausbildung,
Soweit mir bekannt, wird in der ResOffzAusb a. d. W. keine ZgFhr ATN mehr vergeben. Es macht aber nur Sinn, truppenpraktische Ausbildung auf Offizieranwärterniveau durchzuführen. Also einfach Erfahrung im theoretisch Gelernten sammeln.

Ich kann da leider nicht wirklich helfen weil ich meine ZgFhr Ausbildung schon vorher genossen und ca. 3 Jahre praktische Erfahrung darin hatte. Ich bin da nicht wirklich abstrahierbar.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Fwler am 07. Oktober 2015, 12:57:35
Ich dachte, dass man nach erfolgreichem Abschluss die ZgFhr ATN erhält. Kann ich aber leider nirgendwo explizit nachlesen.

@IusLibertasque: Lies dir das "Streitkräftegemeinsame Konzept für die Ausbildung der Reserve der Bundeswehr", insbesondere die Anlage C, durch:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glVpUlqqXXlSal5KTmJ6ap1eemllcmgdk6RdkOyoCAONkWwg!/
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: ToMA am 07. Oktober 2015, 13:58:45
Zitat von: Fwler am 07. Oktober 2015, 12:57:35
Ich dachte, dass man nach erfolgreichem Abschluss die ZgFhr ATN erhält. Kann ich aber leider nirgendwo explizit nachlesen.

Nein, die bekommst Du nicht, nur als ROA SaZ 2 bzw. 3.

Sollte für dein DP die ZgFhr-ATN erforderlich sein, musst Du die im Anschluss an Deine ResOffz-Ausbildung (a.d.W.) über Dein Truppenteil, wo Du dann beordert sein wirst, nachholen. Dauert i.d.R. 4 Wochen für ResOffz.
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Beitrag von: Fwler am 07. Oktober 2015, 15:08:07
Welche ATN bekommt man denn nach den drei erfolgreich absolvierten Modulen?
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: ToMA am 07. Oktober 2015, 15:44:14
Ich denke mal, bei 43 (3) / 26 (4) SLV keine.

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"Ausbildung und Verwendung:
Die Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst entspricht grundsätzlich der für länger dienende Offiziere des Truppendienstes. Dies ermöglicht Ihnen einen erleichterten Wechsel in diese Laufbahn, sofern ein solcher von Ihnen einmal in Betracht gezogen werden sollte.
Ziel der Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst ist es, Sie zu befähigen
- eine Teileinheit (Zug mit ca. 30 Soldaten) zu führen, zu erziehen und auszubilden, sowie
- die Einheitsführerin / den Einheitsführer (Kompaniechef) zu vertreten.

Die Ausbildung zum Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes in Übungen ist nur für Verwendungen als Offizier mit der Befähigung zur Wahrnehmung allgemeiner Aufgaben eines Offiziers der Landstreitkräfte ohne Truppengattungsbezug möglich. Hier sind nach der Laufbahnausbildung zum Offizier weiterqualifizierende Maßnahmen erforderlich."
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Soweit ich weiß, ist Modul 1 "Innere Führung", Modul 2 "Wehrrecht" und Modul 3 "Führung im Einsatz" (diese 3 Module beinhalten die "allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung" und setzen sich aus Präsenz- und Fernausbildungsanteilen zusammen). Anschließend folgt die Offz-Prüfung.
Erst nach Bestehen der Offz-Prüfung erfolgt die "militärfachliche Ausbildung" mit dem vorl. DG (OLt), die nach 24 WÜT mit einer abschließenden Bewertung und ggbfls. dem endgültigen DG endet.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Fwler am 09. Oktober 2015, 17:12:22
Danke für die Zusammenfassung!

Wenn man im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (Inland) eingesetzt werden möchte, welche ATN(s) müsste/sollte man erwerben?
VerbOffz ZMZ I SK, ATN 1073020 zum Beispiel?
Welche Zeiten (Lehrgänge, Praktika) muss man für den Erwerb der ATN(s) einkalkulieren?
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2015, 22:42:16
Die Offiziere ZMZ sollen beraten, dazu wird Expertise benötigt, also einige ATB vorab.
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Fwler am 11. Oktober 2015, 23:41:38
Habe gehört, dass der Bedarf am Offz in der ZMZ-I hoch ist. Wäre wohl auch eine Verwendungsmöglichkeit für die a.d.W.-ler.
Welche ATB man konkret (außer VerbOffz ZMZ I SK) machen muss, kann mir aber keiner sagen?
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Beitrag von: F_K am 12. Oktober 2015, 08:48:47
@ Fwler:

Ob man PiOffz oder InfOffz oder sonstiges VORAB ist, ist egal.

Wichtig ist, dass "System Bundeswehr" zu kennen, sonst kann man nicht beraten.

Bei ZMZ I SK lernt man nur die Schnittstellenfähigkeit zu den zivilen Stellen, nicht das "System Bundeswehr".
Titel: Antw:Auswahlkonferenz ROA a.d.W. (§43 Abs. 2) 2015
Beitrag von: Hawker am 12. Oktober 2015, 14:50:50
@ Fwler
Der Lehrgangsaufwand zum VerbOffz ZMZ I hält sich in Grenzen. Konkret besteht er aus einer Ersteinweisung durch das BVK/KVK selber, dem Basislehrgang ZMZBw im Inland (5 Tage), dem StDstLg Offz/Fw im BVK/KVK (5 Tage) und einer Regionaleinweisung (3 Tage) durch das LKdo.
Danach gibt es die ATN Zuerkennung durch das LKdo.
Eine zusätzliche ATN/ATB wird nicht benötigt, beraten wird man als VerbOffz ZMZ I auch nicht (dies ist im Krisenfall die Aufgabe des Leiters bzw des stellv Leiters). Allerdings schaden wird ein wenig Kenntniss über die Bw und ihre Fähigkeiten mit Sicherheit nicht (all diese Dinge werden einem in einem guten BVK/KVK in deren internen Aus- und Weiterbildung vermittelt).
MkG Hawker