;) Mir teilte meine gesetzliche KV mit, dass während der RDL das Versicherungsverhältnis ruhen würde. Was nichts neues ist. Jedoch habe sich die Gesetzeslage geändert, so das evtl. mitversicherte Personen in der Zeit der RDL der versicherten Person, keine Leistungen beziehen könnten, da auch für die mitversicherte Person der Versicherungsschutz ruhen würde.
Wer hat dazu eine aktuelle Information?
Hallo,
nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch nur für das Mitglied. Die familienversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V haben weiterhin einen Leistungsanspruch.
Wichtig ist, dass nach § 193 SGB V Beiträge von der Bundeswehr gezahlt werden.
Es könnte sein, dass die Krankenkasse RDL und Zeitsoldat verwechselt hat.
Gruß
RHW