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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: SAD HWK am 09. März 2015, 15:53:19

Titel: Krankenversicherung während einer RDL (mitversicherte Personen)
Beitrag von: SAD HWK am 09. März 2015, 15:53:19
 ;) Mir teilte meine gesetzliche KV mit, dass während der RDL das Versicherungsverhältnis ruhen würde. Was nichts neues ist. Jedoch habe sich die Gesetzeslage geändert, so das evtl. mitversicherte Personen in der Zeit der RDL der versicherten Person, keine Leistungen beziehen könnten, da auch für die mitversicherte Person der Versicherungsschutz ruhen würde.

Wer hat dazu eine aktuelle Information?
Titel: Antw:Krankenversicherung während einer RDL (mitversicherte Personen)
Beitrag von: RHW am 25. Dezember 2015, 17:29:40
Hallo,

nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch nur für das Mitglied. Die familienversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V haben weiterhin einen Leistungsanspruch.

Wichtig ist, dass nach § 193 SGB V Beiträge von der Bundeswehr gezahlt werden.

Es könnte sein, dass die Krankenkasse RDL und Zeitsoldat verwechselt hat.

Gruß

RHW