Guten Tag,
ich bin momentan 25 Jahre alt und muss noch zwei Jahre lang meinen Maschienenbautechniker machen.
Ich wollte nach meinem Abschluss zu den springenden Pionieren, da ich gelernter Schiffbauer bin (Nein, nicht zur Marine).
Dadurch steht mir, meines wissens, die Tür zur Offizierslaufbahn offen.
Dessweiteren möchte ich gerne die Lehrgänge zur EGB besuchen.
Nun meine Fragen:
- Da ich bei eventuellem Dienstantritt 27/28 Jahre alt bin, wie warscheinlich ist es dann noch zum Lehrgang EGB zugelassen zu werden, da ich dann warscheinlich 30 Jahre alt bin.
- Ich war zuvor noch nicht bei der Bundeswehr, also keine AGA.
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Mein Wehrdienstberater konnte mir auch keine eindeutige Antwort geben...
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Langen
ZitatMein Wehrdienstberater konnte mir auch keine eindeutige Antwort geben...
Dann muss er sich schlau machen. Er wird nämlich dafür bezahlt - wir mehrheitlich nicht.
Was sind denn springende Pioniere? Und was haben die mit EGB zu tun?
Die Luftlandepioniere (LLPiK 260 und 270) sind vermutlich gemeint.
Ja, genau.
Wegen weiterer Verwendung.
Meine vollständige Berufsbezeichnung ist Konstruktionsmechaniker Einsatzgebiet Schiffbau.
Da ist das das naheliegenste.
Ja, mein Wehrdienstberater hat mir Prospekte gegeben aber das hat meine Frage auch nicht beantwortet...
Will hier auch nicht über den guten Mann herziehen...
Nur ich habe genaue Vorstellungen von meinem weiteren Werdegang und dann ist das manchmal nicht so einfach, weil es ins Detail geht und ich mir schon viel angelesen habe.
Das ist jetzt halt noch einer der letzten Fragen...
Meines Wissens ist lediglich ein Zug je Luftlandepionierkompanie EGB. Wie viele Offiziersdienstposten in einem solchen Zug sind kann man sich denken ... wahrscheinlich genau eine !
Bleibt die Frage ob einer der beiden Kompanien auch EGB abdeckt. Ich denke eher nicht...
Hast Du Abitur?
Nein? Ohne Abi kein OA.
Abitur, nein...
Fachhochschulreife nach dem Techniker ja aber das bringt mir dann ja auch nichts...
So wie ich das gelesen habe, haben beide Züge EGBler. Kann mich aber auch irren.
Unterm Strich, mach dir nicht zu viel Hoffnungen.
ZitatDadurch steht mir, meines wissens, die Tür zur Offizierslaufbahn offen.
Na ja, "offen" ist so eine Sache. Mindesvoraussetzung sind entweder Abitur
oder Fachabitur
oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Siehe hier:
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIvyDbUREAxWwdTg!!/
Naja, Realschulabschluss mit Berufsausbildung hab ich ja wenigstens...
Bleibt noch die Frage der EGB...
Wie ist das eigentlich, mal angenommen es klappt alles, ist man dann automatisch Berufssoldat??
Wie beim KSK?
Was geschafft und dann BS? Und was soll beim KSK automatisch zum BS führen?
Du sprichst in Rätseln.
Oh ha. Offensichtlich hält sich das Gerücht hartnäckig, das alle KdoFw automatisch BS werden...
Mein Wehrdienstberater hat mir gesagt, dass das KSK keiner Truppengattung unterliegt und dadurch die Soldaten automatisch BS werden.
Ich meinte, mal angenommen ich ich wäre bei den Fallis als Mannschafter oder OA, dann käme ich mit ca. 28 aus der AGA und würde es dann noch Sinn machen sich auf EGB-Lehrgänge zu bewerben?
Ja, die Frage nach dem BS hat sich ja gerade geklärt.
ZitatMein Wehrdienstberater hat mir gesagt, dass das KSK keiner Truppengattung unterliegt und dadurch die Soldaten automatisch BS werden.
Ihr Karriereberater scheint erhebliche Defizite zu haben. Oder Sie haben was falsch verstanden.
Ich sage ja ich habe mich "gut" informiert...
Naja, lassen wir das...
Wenn das schon so anfängt, würde ich gerne wissen, ob man Möglichkeiten hat noch BS zu werden.
Mir wurde gesagt, dass das Jahrgangsweise abläuft.
So können sich dieses Jahr die Soldatinnen und Soldaten freuen die Baujahr 89 sind.
Ist da was dran??
Man jetzt stell ich schon alles in Frage...
Bei eurem Einsatz solltet Ihr dafür bezahlt werden...
Dickes fettes Dankeschön mal zwischendurch, das ihr mir hier so helft.
ZitatMir wurde gesagt, dass das Jahrgangsweise abläuft.
So können sich dieses Jahr die Soldatinnen und Soldaten freuen die Baujahr 89 sind.
Von Ihrem Karriereberater? Auch das stimmt so weit ich weiß nicht mehr. Selbst nach der alten Regelung wurden die Geburtsjahrgänge über den Zeitraum von 4 oder 5 (?) Jahren aufgefüllt.
Natoll, dann fange ich jetzt ja quasi wieder bei null an...
Ich denke ich mach dann mal ein Truppenpraktikum und zieh mir die Infos aus erster Quelle.
Bringt ja nichts mir hier zwei DIN A 4 Seiten fragen beantworten zu lassen...
ihr habt bestimmt besseres zu tun ;)
Dann sage ich mal aller aller besten Dank für die schnellen Infos und alles Gute.
Mal 'ne Frage am Rande: Welchen Dienstgrad hatte eigentlich Ihr Karriereberater?
Gute Frage, das weiß ich nicht mehr, ist jetzt schon vier oder fünf Monate her, als ich dort war.
Hab auch eher drauf geachtet, das ich meine Fragen beantwortet bekomme...
Nur so am Rand: Das Bestehen der Technikerprüfung beinhaltet in allen 16 Bundesländern den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, also dem Äquivalent zum Abitur. Wie deine Leistungen während der Fortbildung und in der Abschlussprüfung von der Bundeswehr oder der jeweiligen Universität/Fachhochschule gewertet werden ist individuell.
Man bewirbt sich nicht für irgendeinen EGB-Lehrgang, sondern man bewirbt sich für die entsprechende Verwendung und wird dann auf die Pipeline geschickt.
Ob die Verwendung auch LLPios offen steht, musst du mal direkt nachfragen. Am besten bei den entsprechenden Kompanien.
Okay, alles klar.
Dann weiß ich schon mal was ich zu tun habe.
Ihr seid die besten!
@Cally: Mit einem Technikerabschluss erhält man in Deutschland eine Fachhochschulreife und nicht die allgemeine Hochschulreife.
Der Unterschied zwischen den beiden Abschlüssen liegt daran wo man Zugang zu Studium erhält.
Fachhochschulreife --> alle Fachhochschulen auch die der Bundeswehr keine Universitäten
Allgemeine Hochschulreife oder Abitur --> alle Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Das Fachabitur ist nochmals was ganz anderes.
Zitat von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 23:41:59
Fachhochschulreife --> alle Fachhochschulen auch die der Bundeswehr keine Universitäten
Obacht: Das Kultusministerium in Bayern unterscheidet sorgsam wo und auf welchem Weg die Fachhochschulreife erlangt wurde. Es gibt jedes Jahr genug Bewerber mit Fachhochschulreife, die letztendlich nicht zugelassen werden, weil das Kultusministerium in Bayern diesen Abschluss nicht anerkennt. Und da die Universitäten und Fachhochschule der Bundeswehr den entsprechenden Landeshochschulgesetzen unterliegen, kann man nicht pauschal sagen, dass die Fachhochschulreife zu dem Studium an jeder FH berechtigt.
Zitat von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 23:41:59
Das Fachabitur ist nochmals was ganz anderes.
Fachabitur ist doch umgangssprachlich das selbe wie die Fachhochschulreife? Zumindestens habe ich noch nie jemanden gehört, der etwas anderes mit Fachabitur meinte. Auch eine kurze Suche bei Google liefert mir nur diesen Zusammenhang. Oder meinst du den Unterschied von Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife?
Richtig letzteres.
Ich habe eine Studienzulassung an der FH der Bundeswehr in München mit Fachhochschulreife nach der Technikerprüfung. Für Oktober 2016.
@roudrunner
Hast du dich während deiner Dienstzeit angemeldet oder zuvor?
Wollte dann wissen, ob ich mich jetzt oder nächstes Jahr schon bei der BW bewerten könnte.
Muss noch zwei Jahre Abendschule machen.
Ich habe mich nach meiner Entlassung als SaZ 8 beworben.
Ich habe am 4.7.15 meinen Technikerbrief und die FHR erhalten. Und mich 23.9.15 für die Laufbahn der Offiziere mit Studium beworben. Zum Auswahlverfahren war ich im November 15.
Einstellung ist am 1.7.15.
Einstelltermin ist immer der 1.7. eines Jahres die Bewerbungsfrist läuft immer am 1.3. des Einstelljahres ab. Zur Eignungsprüfung gilt die Altersgrenze 29 Jahre zum Einstelltermin darf man nicht älter als 29 Jahre und 364 Tage sein.
Du kannst dich mit dem letzten Jahres- oder Halbjahreszeugnis vor dem Abi bewerben, dass haben die meisten in meiner Bewerbergruppe getan. Dann müssen aber alle anderen Zeugnisse nachgereicht werden. Ist der Abiturschnitt dann zu schlecht oder das Abitur nicht bestanden erlischt die Einplanung. Ist der Schnitt besser als erwartet kann man auf der Rangliste nach vorne rutschen.
ZitatZum Auswahlverfahren war ich im November 15.
Sicherlich 2014 ;)
ZitatEinstelltermin ist immer der 1.7. eines Jahres
Nein, es kann auch der 01.10. sein, da stellt die Luftwaffe auch ein.
Ja stimmt 14
Und ja der 1.10 auch aber im allgemeinen wird die Mehrheit zum 1.7. eingestellt.
Gluten Abend,.
Beendigung der Ausbildung dann zu den Pionieren ist möglich wobei ich hier ehr an die Fachdienstlaufbahn bei den FW oder Unteroffizieren ohne Portepee denke anstelle des OA . Die qualtfikation für das FH Studium ist zwar mit Abschluss des Technikers gegeben, das heißt aber das es weiter an die Uni geht bevor man sich in der Truppe auswirkt. Im umkehrschluss nochmal 5 Jahre nach der Ausbildung die Schulbank drücken.
Zum Thema EGB mit 30, das ist kein Thema, es gibt ältere die das gemacht haben, dass wichtigste ist der Wille und das damit einhergehende besiegen des inneren schweinehunds in körperlich anstrengenden Situationen.
Die luftlandepionierkompanien haben beide jeweils ein Zug der EGB befähigt ist. In diesem gibt es auch Fachdienstfeldwebel stellen, wenn sie sich also darauf bewerben sieht es gut aus für die wunschplanung
Wenn sie mehr über EGB und Pioniere wissen wollen empfehle ich bei den jeweiligen Kompanien anzurufen, ich bin mir sicher die Kameradin dort helfen gerne weiter die Nummern sollte es auf der Webseite der Bundeswehr geben.
ZitatWenn sie mehr über EGB und Pioniere wissen wollen empfehle ich bei den jeweiligen Kompanien anzurufen, ich bin mir sicher die Kameradin dort helfen gerne weiter.....
Sehr gute Idee. ;D
Ich bin mir sicher das es laufen wird. ::)
Am frühen Sonntagmorgen so'n Text ... >:(