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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: SemperFi am 11. März 2015, 19:49:52

Titel: Wehrübung 2015
Beitrag von: SemperFi am 11. März 2015, 19:49:52
Guten Abend,

im Mai steht meine erste WÜ an. Soweit so gut- mein Arbeitgeber hat mich freigestellt aber als " nichtbezahlten Urlaub ".... Mein Personalsachbearbeiter war der Meinung, das es für unser Unternehmen schwierig sei, das ausstehende Gehalt von der Bundeswehr zu bekomen. Jetzt soll Ich mich selbst darum kümmern. Meine Frage hierzu lautet:

Wann muss Ich mit der Arbeitgeberbescheinigung wo hin???. Macht das noch die Unterhaltssicherungsbehörde oder ist da in der aktiven Truppe ein Sachbearbeiter mein Ansprechpartner?

Sollte Ich die Bescheinigung zu Beginn der WÜ oder zum Ende abgeben und wie lange dauert das in der Regel bis Ich mein ausstehendes Gehalt überwiesen bekomme...

MkG

Kai
Titel: Antw:Wehrübung 2015
Beitrag von: Timbo89 am 11. März 2015, 20:22:23
Hi, du kannst den Schein bis zu 3 Monate nach deiner Wehrübung bei der Unterhaltssicherungsbehörde abgeben. Diese gehört nicht zur Bundeswehr sondern zur Stadt/Gemeinde wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Je eher du ihn abgibst desto schneller bekommst du dein Geld. Bei mir dauert es immer so 4 Wochen aber das kommt bestimmt auf die Gemeinde drauf an.
Also am besten jetzt schon abschicken.

Beste Grüße
Titel: Antw:Wehrübung 2015
Beitrag von: alter Geist am 12. März 2015, 11:26:02
Du lässt dir mit der Arbeitgeberbescheinigung deinen Lohnausfall für die Zeit der RDL bescheinigen. Das bekommst du von der Unterhaltsich. Behörde deine Stadt oder Region.
Das steht aber auch "alles" in den Unterlagen vom KC, mit Merkblättern für dich und den Arbeitgeber.
Titel: Antw:Wehrübung 2015
Beitrag von: SemperFi am 16. März 2015, 21:05:22
Hab mich Durchgeschlagen und bis jetzt ist erstmal alles geklärt...

Danke trotzdem für die Hilfe...

MkG