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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Heinrich am 11. März 2015, 20:42:26

Titel: Rechtsberater - Bewerbung und Verzögerung
Beitrag von: Heinrich am 11. März 2015, 20:42:26
Sehr geehrte Community,

wie Sie evtl. bemerken ist dies mein zweiter Thread in kurzer Zeit. Hat den simplen Grund, dass ich mit zwei völlig verschiedenen Fragen aufwarte...
Ich bitte auch inständig darum, diese Frage objektiv zu beantworten.

Meine Akte muss auf Grund meiner...nennen wir es "Kind-Herdplatte-Syndrom" geprägten Jugend vorerst zum Rechtsberater. Menschen kamen bei den Gründen nicht zu schaden, mein Führungszeugnis ist reiner als frische Bettwäsche und alles geschah im zarten Alter von 15. Es waren 3 Vergehen. Mein Karriereberater sagte mir, dass die Feldwebellaufbahn damit wohl stark auf der Kante eines Abgrundes schwanke, aber die Mannschaftslaufbahn trotzdem mit relativer Sicherheit möglich wäre.

Meine Frage: nach aktuellen Vorgängen bekommt man wann im Regelfall Post (Einladung) und wie weit verzögert sich dieser Vorgang durch die oben beschriebene Situation?

Sicherlich mögen Sie mir nun raten einfach zu warten, aber es ist etwas erträglicher, wenn man denn weiß, ab wann man ungefähr kalte Füße zu bekommen hat.

Ich danke natürlich wieder für jede höfliche und kompetente Antwort.
Titel: Antw:Rechtsberater - Bewerbung und Verzögerung
Beitrag von: dunstig am 11. März 2015, 21:05:57
Da wir nicht wissen, in welcher Größenordnung sich die Straftaten bewegen, nicht wissen wie schnell der Rechtsberater Einblick in die erforderlichen Unterlagen erhält und auch sonst nicht wissen, wie viel der Rechtsberater im Moment zu tun hat, ist es unmöglich, über die Dauer eine mögliche Auskunft zu geben.

Es dauert nun mal so lange wie es dauert. Auf mehrere Wochen bis hin zu ein paar Monaten können Sie sich da aber durchaus einstellen.
Titel: Antw:Rechtsberater - Bewerbung und Verzögerung
Beitrag von: Heinrich am 11. März 2015, 21:38:21
Dankesehr für diese Antwort.
Wenn es Ihnen hilft habe ich noch einige Eckdaten: Größe der Straftaten = Alle zusammen 30 Sozialstunden. Für eine Barprügelei gabs bei einem Bekannten 250.
Ich habe eine Selbstauskunft beigelegt, welche soweit alle notwendigen Daten enthält (Nummern etc, weiß jemand ob er den genauen Tatvorgang berücksichtigt, sich auch das Geständnis durchliest usw. ? )

Frag ich mal anders: Wie lange hats denn bei Ihnen gedauert? Ich rechne dann pauschal einfach 2 Monate drauf, ich weiß natürlich, dass das nur zu hoffen ist  :)