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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 14Maverik8 am 11. März 2015, 21:44:53

Titel: Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: 14Maverik8 am 11. März 2015, 21:44:53
Guten Abend,

ab wann bekommt man die Tätihkeitsabzeichen verliehen ?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 11. März 2015, 21:52:30
ZDv 37/10 Anlage 7 ist die Grundlage für die einzelnen Regelungen.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: 14Maverik8 am 12. März 2015, 08:54:56
Guten Morgen,

vielen dank fuer die Antwort.
Un ab wann kann man diese Abzeichen erhalten ? Weil das steht dort nicht so wie ich das gesehen habe.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 09:03:32
Ein Tätigkeitsabzeichen erhält derjenige, der mindestens 6 Monate in einer entsprechenden Verwendung ist, wenn er dafür eine ATN auf dem Niveau mindestens der Unteroffiziersebene erworben hat. Mannschafter erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht, oder nur ab Stabsgefreiter/Oberstabsgefreiter! Jetzt mal ganz grob gesagt!

Um Ihnen hier gezielt weiterhelfen zu können, sollte man halt ein paar Informationen haben ;) !
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 09:07:36
Ich habe es gefunden ;) !

Regelungen Online, Regelung A2-2630/0-0-5 (ehemalige ZDv 37/10), Ziffer 550:

Zitat"550. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die Zuerkennung mindestens der Tätigkeitsstufe/Ausbildungshöhe 7 und eine fachbezogene Verwendung in der Bundeswehr oder bei ausländischen Streitkräften (dieser Dienst umfasst die Verwendung in einer Fachtätigkeit in der Truppe, in Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Ämtern oder sonstigen Dienststellen sowie im Bundesministerium der Verteidigung). Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch ein Hochschul-/Fachhochschulstudium.
Für Soldatinnen und Soldaten des Heeres gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn die für den jeweiligen Dienstposten erforderliche Qualifikation durch
• erfolgreiche Teilnahme am militärfachlichen Teil eines Unteroffizierlehrgangs oder
• erfolgreiche Teilnahme an einem für die Wahrnehmung des Dienstpostens vorgeschriebenen Fachlehrgangs oder
• eine Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. eine Fachausbildung nachgewiesen wird. Bei einer Ausbildung am Arbeitsplatz/Fachausbildung bestätigt die bzw. der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte den Erwerb der erforderlichen Ausbildungshöhe.
Die Tätigkeitsabzeichen sind von den Ämtern der Teilstreitkräfte durch ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen zuzuordnen"
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Der Reservist am 12. März 2015, 09:41:27
Da es grob hier rein passt: Betreffend des Tätigkeitsabzeichens "Personal im allgemeinen Heeresdienst" 23431 (Offze): Was kann man sich unter der Verwendungsreihe "Ausbildung" vorstellen? Lehrpersonal an der InfSchule? KEO?

MkG!
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 09:48:07
Jeder Soldat befindet sich in einer sog. AVR (Ausbildungs- und Verwendungsreihe) und jeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugeordnet. Welches Tätigkeitsabzeichen das in Ihrem Fall sein wird, verrät Ihnen gerne Ihr KpTrpFhr. Und der weiß dann auch, welche Nachweise und in welcher Form Sie zur Beantragung erbringen müssen.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Der Reservist am 12. März 2015, 10:05:14
Zitat von: Tommie am 12. März 2015, 09:48:07
Jeder Soldat befindet sich in einer sog. AVR (Ausbildungs- und Verwendungsreihe) und jeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugeordnet. Welches Tätigkeitsabzeichen das in Ihrem Fall sein wird, verrät Ihnen gerne Ihr KpTrpFhr. Und der weiß dann auch, welche Nachweise und in welcher Form Sie zur Beantragung erbringen müssen.
Ich weiß jedenfalls, dass ich nicht zum "Personal im allgemeinen Heeresdienst" gehöre. Interessieren würde es mich trotzdem, was der Punkt Ausbildung bedeutet, da ich mir da konkret nichts( und gleichzeitig vieles) vorstellen kann. Horrido!
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 10:21:08
Das Tätigkeitsabzeichen "Personal im Allgemeinen Heeresdienst" ist für folgende AVR vorgesehen:

Zitat"Offiziere (Truppendienst)
•AVR 23193: Sonderverwendungen/Verteidigungsfall (nur Dienstposten Verstärkungsreserve)
•AVR 23430: Generalstabsdienst
•AVR 23431: Operationsführung
•AVR 23431: Planung
•AVR 23431: Organisation
•AVR 23431: Ausbildung
•AVR 23431: Verkehrsführung
•AVR 23431: Militärisches Nachrichtenwesen (ohne MAD)
•AVR 23431: Datenverarbeitungs-Organisation
•AVR 23431: Verbindungswesen
•AVR 23431: Rüstungskontrolle
•AVR 23563: Heeresflieger (nur Heeresfliegeroffizier und Kompaniereinsatzoffizier/Hörsaalleiter Bundeswehr/Zugführer/Ausbildungsoffizier)
•AVR 23566: Infrastruktur
•AVR 23901: Spitzenverwendungen
•AVR 23910: Generalstabsdienst
•AVR 23911: Personal, Innere Führung, Presse
•AVR 23912: Wehr- und Militärgeschichte
•AVR 25813: Stabsdienst S1
•AVR 26120: Stabsdienst S2/S3


Offiziere (militärischer Fachdienst) und Unteroffiziere
•AVR 22007: Artillerie, allgemein (nur Artilleriefeldwebel)
•AVR 22903: Heeresfliegerpersonal, allgemein
•AVR 25813: Stabsdienst S1
•AVR 26120: Stabsdienst S2/S3
•AVR 29001: Sport
•AVR 29002: Führungs-/Ausbildungspersonal, allgemein


Mannschaften (nur Stabsgefreite/Oberstabsgefreite)
•AVR 22903: Heeresfliegerpersonal, allgemein
•AVR 26120: Stabsdienst S2/S3"

Somit hat jeder, der diese Tätigkeiten eine entsprechende Zeit ausführt und in den erwähnten AVR ist, ein Anrecht auf das Tätigkeitsabzeichen mit der entsprechenden Stufe!

Und wer nicht in den erwähnten AVR ist, der hat das eben nicht!
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: 14Maverik8 am 12. März 2015, 12:11:24
Und zu was fuer einer Gruppe gehoert der Flugbetriebsfeldwebel ? Stabsdienst oder Fuehrungsdienst
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Der Reservist am 12. März 2015, 12:13:31
Die Anlage kenne ich bereits. Jedoch geht aus eben dieser nicht hervor, welcher Dienstposten die "AVR 23431: Ausbildung" umfasst. Das war ja meine Frage.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 12:21:31
Zitat von: Der Reservist am 12. März 2015, 12:13:31
Die Anlage kenne ich bereits. Jedoch geht aus eben dieser nicht hervor, welcher Dienstposten die "AVR 23431: Ausbildung" umfasst. Das war ja meine Frage.
Hat ja dann auch erst einmal nichts mit dem Tätigkeitkeitsabzeichen zu zu tun. ISOrg mal reinschauen. Btw ist die AVR23431 nicht nur Ausbildung, sondern Operationsführung/Planung/Org/Ausb/Verk Fü/mil Nachr/DV-Organisation/ Verbindungswesen/Rüstungskontrolle. Da werden als jede Menge ATBs zugeordnet sein.

Zitat von: 14Maverik8 am 12. März 2015, 12:11:24
Und zu was fuer einer Gruppe gehoert der Flugbetriebsfeldwebel ? Stabsdienst oder Fuehrungsdienst
Bist du denn der einzige FlBtrbFw in der Einheit? FlBtrb hat die WKLw 13DA03 und gehört somit (weil 13...) zum Führungsdienst Lw.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Der Reservist am 12. März 2015, 12:52:03
Hmmm, was ist denn die ISOrg ?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 13:42:46
Ist mehr das ISOrg ;) : Informationssystem organisationsgrundlagen! Ist im IntranetBw zu finden ...
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Der Reservist am 12. März 2015, 14:13:46
Zitat von: Tommie am 12. März 2015, 13:42:46
Ist mehr das ISOrg ;) : Informationssystem organisationsgrundlagen! Ist im IntranetBw zu finden ...

Jetzt bräuchte man nur noch IntranetBW ;(
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 12. März 2015, 14:32:52
Wollen´se n Taschentuch oder lieber auf den Arm ;D ? Da müssen Sie sich eben (mindestens) bis zur nächsten RDL gedulden!
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 17:07:25
Darf ich auf der Heeresuniform meine in der Marinezeit verliehen Tätigkeitsabzeichen tragen?

Verliehen wurden:
Technisches Personal I (Bronze)
Seefahrendes Personal II (Silber)

Dazu finde ich nix passendes in der Vorschrift.

Ist vielleicht eine doofe Frage aber es interessiert mich.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 17:46:13
Steht auch drin:
ZitatEs können bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen, davon ein ausländisches getragen werden.
Wird ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem deutschen
zu tragen.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:04:42
Hilft mir nicht da es 2 deutsche sind die ich bis 2013 getragen habe.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 19:20:32
 ::) Steht doch da: "bis zu zwei", wo ist denn das Problem?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:25:40
Der Marineanker auf der grauen Uniform? Aber ist auch nicht verboten explizit.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 19:26:59
Zitat von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:25:40
Der Marineanker auf der grauen Uniform? Aber ist auch nicht verboten explizit.
Wer behauptet, muss beweisen. Wo steht das?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:28:07
Ich werd das im Juli mal testen
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: KlausP am 12. März 2015, 19:29:51
@Roadrunner:

Zitat1. Krovettengeschwader / FGS OLDENBURG

Böses Foul in Ihrer Signatur!  ;)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:31:50
Weil?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: KlausP am 12. März 2015, 19:32:41
Zitat von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:31:50
Weil?

Weil das Korvetten sind.  ;)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:33:27
Ach Mist Tastentrouble
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 19:36:15
Ich trage als LUT auch nen Heeres-Tätigkeitsabzeichen, die Verleihung ist ja rechtmäßig und wurde auch nicht zurückgenommen. Die Vorschrift schränkt das auch nicht.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 19:43:57
Na dann trage ich meinen Anker
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Steve87 am 12. März 2015, 20:24:09
Und das Seefahrerabzeichen ist kein Tätigkeitsabzeichen sondern ein Sonderabzeichen. Ist aber kein Problem das auf der Heeresuniform zu tragen.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 20:47:25
Okay, Sonderzeichen entschuldigt die Ungenauigkeit.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: 14Maverik8 am 19. März 2015, 11:20:53
Guten Tag
Und vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten.

Heute war es soweit habe mein tätigkeitsabzeichen bekommen und zu meiner Verwunderung stabsdienst...

Zu mir:
OFw
Flugbetriebsfeldwebel

Und habe ihn dort auch drauf angesprochen das ich andere Informationen hätte und das sich das wohl geändert hat...daraufhin musste ich mit ihm er in seine Liste geschaut von 2012 und dort steht stabsdienst...und andere sind genau der gleichen Meinung flugbetriebsfeldwebel sind Führungsdienst

Bitte um Hilfe wo ich aktuelle Informationen her bekomme
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Ralf am 19. März 2015, 12:30:15
Beide haben Recht  ;)
In dem "gelben Buch" = PersKlKatLw war FlBtrb der 36CB01 zugeordnet. D.h. der Dienstbereich war 36=Stabsdienst, C= DTBer = Eins/Pl/Org/Ausb, CB= Gefechtsstandpersonal. Somit war es Stabsdienst.

Mit Herausgabe der Fachlichen Weisung LwA ,,Fachlichen Weisung zur Strukturierung von PersBegr im Uniformträgerbereich Luftwaffe" vom 05.03.2012 findet sich in Anlage 3 der FlBtrbFw unter 13DA03 wieder. 13 ist der Dienstbereich Führungsdienst.
Nun kommt aber ein "aber". Ist ja alles nicht so einfach. Die Anlage 1 der o.a. Weisung legt fest, dass das Tätigkeitsabzeichen Stabsdienst zugeordnet wird. Somit hat dein PersFw was das Tätigkeitsabzeichen betrifft Recht, die Kameraden haben hinsichtlich der Zuordnung zum Dienstbereich recht.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: 14Maverik8 am 19. März 2015, 12:52:58
Vielen dank für die ausführliche Antwort.

Also könnte ich mir auch quasi das Führungsdienstabzeichen geben lassen?
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: F_K am 19. März 2015, 13:03:16
ZitatAlso könnte ich mir auch quasi das Führungsdienstabzeichen geben lassen?

NEINNNNNNNNNNNNNNNNNN.

In jeder TSK ist ggf. einer AVR ein Tätigkeitsabzeichen zugeordnet - da gibt es keinerlei "Wahlmöglichkeit" oder "Doppelverleihung".

Das die Zuordnung der Luftwaffe Dienstbereich und Tätigkeitsabzeichen etwas "unstimmig" ist, ändert nichts an den Vorgaben.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: StierNRW am 20. Juni 2015, 20:56:10
Hallo :)

Da ich eine Frage habe, die sich auch um das Thema "Tätigkeitsabzeichen" dreht, wollte ich deswegen keinen eigenen Thread aufmachen ;)

Und zwar:

Das Tätigkeitsabzeichen wird ja ab Fachtätigkeitsstufe 7 (Unteroffizier) + 6 Monaten Dienstzeit verliehen.

Für einen Reservisten gelten zwei Wochen WÜ/RDL bekanntlich wie ein Jahr bei der Anrechnung aufs Tätigkeitsabzeichen.

Wenn jemand als Reservist nach der Ernennung zum Unteroffizier der Reserve noch weitere WÜ/RDL in dieser Laufbahn macht, gelten dann auch Module weiterführender fachbezogener Lehrgänge als grundsätzlich anrechenbar fürs Tätigkeitsabzeichen ?

Das müsste doch eigentlich so sein. Ich wollte aber mal kurz nachfragen :)

Danke und freundliche Grüße,
StierNRW
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Tommie am 20. Juni 2015, 22:14:58
Beispiel: Ein Unteroffizier der Sanitätstruppe bekommt das Tätigkeitsabzeichen Sanitätspersonal ausgehändigt und macht in seiner Verwendung als SanUffz im Rahmen von RDL noch weitere Fachlehrgänge, z. B. den militärischen Teil des EinsSan. Das sind anrechenbare Tage im Sinne der Verleihungskriterien für die Stufe Silber, aber ... Achtung: Es zählt als Jahr für die z. B. für die Stufe Silber notwendigen fünf Jahre immer nur das Kalenderjahr, in dem tatsächlich auch mindestens 12 Wehrübungstage in der Funktion geleistet wurden!

Erneutes Beispiel: Im Jahre 2000 bekam ein SanUffz sein Tätigkeitsabzeichen in der Stufe Bronze ausgehändigt. In diesem Jahr hat er auch 12 Wehrübungstage geleistet. Gleiches gilt für die Jahre 2001 und 2002. Im Jahre 2003 war er krank und konnte nicht wehrüben, im Jahr 2004 macht er wieder eine RDL mit 24 Tagen. Das reicht nicht für die Stufe Silber, weil das Jahr ohne Wehrübungen nicht als Jahr im Sinne einer höheren Stufe des Tätigkeitsabzeichens zählt. Erst mit einer erneuten Wehrübung von mehr als 12 Tagen im Jahr 2005 hat er die notwendigen fünf anrechenbaren Jahre für die Verleihung der Stufe Silber zusammen!
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: StierNRW am 20. Juni 2015, 22:25:00
@ Tommie

Vielen Dank ! ;)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: MaikG am 22. Juni 2015, 08:49:14
Kann das eigendlich auch noch weit im "nachhinein" verliehen werden?

In meiner Vordienstzeit habe ich das Versorgertätigkeitsabzeichen in Bronze erhalten. Während meinem Vollzeitbfd während dem ich in eine andere Einheit auf einen BFD-Dienstposten versetzt wurde (der war ebenfalls als Transportuffz gekennzeichnet) lief die Standzeit für silber ab. Der betreuende Truppenteil hat aber wohl versäumt, das Tätigkeitsabzeichen zu verleihen. Nun 8 Jahre später werde ich in einer anderen Verwendung Wiedereingestellt. Kann man da noch was machen, oder ist der Drops gelutscht?

Danke
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: F_K am 22. Juni 2015, 10:15:18
ZitatDer betreuende Truppenteil hat aber wohl versäumt, das Tätigkeitsabzeichen zu verleihen.

Zitatauf einen BFD-Dienstposten versetzt wurde

Der Soldat (nicht der Truppenteil) beantragt Silber / Gold TA - nur Bronze wird von Amts wegen verliehen.

BFD Zeiten rechnen in der Regel nicht auf Tätigkeitszeiten an.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: MaikG am 22. Juni 2015, 10:28:36
Ok, danke.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Opa_Hagen am 24. Juni 2015, 15:44:28
Hallo Kameraden,

da immer wieder die Frage auftaucht, ob Mannschafter Tätigkeitsabzeichen erhalten können:

Heeresvorschrift: Anlage 3 zu HA II - Az 49-01-00
Marine              : A2-2630/0-0-5

...

Für Soldatinnen und Soldaten des Heeres gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn die für den
jeweiligen Dienstposten erforderliche Qualifikation durch
• erfolgreiche Teilnahme am militärfachlichen Teil eines Unteroffizierlehrgangs oder
• erfolgreiche Teilnahme an einem für die Wahrnehmung des Dienstpostens vorgeschriebenen
Fachlehrgangs oder
• eine Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. eine Fachausbildung nachgewiesen wird.


Wer Zugriff hat, wurde im Ausbildungsforum Bw auch diskutiert: -> http://forum.ausbildung.bundeswehr.org

Hab es jetzt für einen unserer OSG durchgeboxt bekommen, hat aber 4 Monate gedauert...
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: F_K am 24. Juni 2015, 15:52:56
ZitatBei einer Ausbildung am Arbeitsplatz/Fachausbildung bestätigt die bzw. der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte  den Erwerb der erforderlichen Ausbildungshöhe.

Die Bestätigung lag vor?

(Wenn ja, warum hat es dann so lange gedauert?)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Opa_Hagen am 24. Juni 2015, 16:03:12
Hallo F_K,

ja, der Kamerad ist MatBewSdt seit 2010, hat AAP genossen und einen SASPF Lehrgang besucht... .
Tja, und die Frage, warum es solange gedauert hat: hier herrschte unter den Persern die Meinung, AH7 ist Pflicht, und damit fallen Mannschafter raus.
Ich habe die Vorschriften gewälzt und genervt, jetzt lieben mich die Perser im Bat, weil es sich rumgesprochen hat unter den Kameraden;)

Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: wolverine am 24. Juni 2015, 16:50:38
Aber die Ausbildungshöhe 7 steht doch auch im Fettdruck gleich im ersten Absatz der Anl. 7 ZDV 37/10?! Mit der AAP kann man diese ersatzweise erreichen, aber dass man sie braucht ist doch damit nicht ausgeschlossen. Also müsste über eine AAP der Uffz-Fachteil vermittelt worden sein. Sonst halte ich das für einen Fehler.