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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dogfish am 12. März 2015, 12:23:49

Titel: Nochmal die Sache mit der UKV / dem TG
Beitrag von: dogfish am 12. März 2015, 12:23:49
Hallo zusammen,

ich habe mich gerade ein bisschen in die Materie UKV und TG eingelesen, habe hier aber noch die ein oder andere Rückfrage. Kurzer Überblick zu mir: Vorläufig eingeplant als Wiedereinsteller am 01.07. als SU(FA), Entfernung von der späteren Stammeinheit zum Wohnort einfache Strecke knapp 300 km. Ich möchte die Wohnung an meinem bisherigen Wohnort gerne halten und am Wochenende zwischen Stammeinheit und Wohnort pendeln. Dazu jetzt folgende Fragen:

Zwischen der Bewerbung und dem Einstellungstest beim KC bin ich umgezogen und das KC benötigt nun noch den aktuellen Mietvertrag von mir. Im Eifer des Gefechts ist dabei leider die Info untergegangen, ob dieser nun auch beglaubigt werden muss oder nicht. Da es sich hierbei ja eigentlich um kein einstellungsrelevantes Schriftstück handelt, gehe ich davon aus, dass eine einfache Kopie ausreichend ist. Hat hierzu jemand Informationen aus erster Hand, bevor ich nochmal beim KC anrufe? Kann ich davon ausgehen, dass die UKV mit Vorliegen des Mietvertrages nicht zugesagt wird, da die Wohnung anerkannt wird, oder ist hierzu noch ein separates Dokument auszufüllen/zurückzuschicken/oder ähnliches?

Ich gehe dann weiterhin von folgendem aus: Ich bin anschließend sowohl während des UGL in Heide ( ~ 220 km ), als auch für die Zeit in der Stammeinheit TG-berechtigt nach §3 und mir steht als geschiedener dann eine Heimfahrt pro Monat zu. Ich erhalte außerdem aufgrund des TG-Anspruches unentgeltlich eine Unterkunft in der Kaserne bzw. die Erstattung von Mietkosten, sollte es an dem Standort keine Unterkünfte mehr geben.

Soweit irgendwelchen groben Schnitzer meinerseits oder etwas, was ich noch wissen sollte? Danke erstmal!

MkG
syl

Titel: Antw:Nochmal die Sache mit der UKV / dem TG
Beitrag von: Ralf am 12. März 2015, 12:26:08
Reicht unbeglaubigt. Wenn du dann in deiner Mitteilung zum Dienstantritt stehen hast: UKV nicht zugesagt, ist das richtig.