Hallo zusammen. Ich bin gerade total überfragt.und zwar geht es um folgendes:
Im Bewerbungsbogen ist ja beim beiblatt folgende Belehrung :
Zitat1) Bewerber/innen für den freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die Laufbahn der Mannschaften als SaZ
Vom FWD sind vorbestrafte Bewerber/innen ausgeschlossen, sofern sich aus der Vorstrafe ergibt, dass bei deren Heranziehung zum Wehrdienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr gefährdet würden. Aus diesem Grund müssen Bewerber/innen Angaben zum Inhalt des Bundeszentralregisters in Bezug auf sich machen (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister sowie Inhalte, die einer Behörde nur im Rahmen der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses mitgeteilt werden, müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens werden die Bewerber/innen aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31 Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen.
Soweit so gut !
Habe Dinge angegeben die getilgt sind! Allerdings hätte ich mir das ja sparen können!
Jetzt ist nur die Frage , wie wäre es denn weiter gegangen wenn ich diese nicht angegeben hätte (stehen definitiv NICHT mehr bzw standen nie im BZRG sondern im Erziehungsregister hatte Einsicht beim zuständigen Amtsgericht ) besonders im Hinblick auf die SÜ 1 geschweige denn 2+3 ??
Ich meine das ist ja ein wenig wiedersprpchlich da ja alles ,selbst wenn im BZRG getilgt bei den Staatsanwaltschaften bzw der Polizei zumindest mit Aktenzeichen und Grund der Verurteilung gespeichert ist?
Ich meine ich habe wenig Sorge , da alles angegeben aber vielleicht ist es ja doch mal interessant wenn das hier mal geklärt wird da ich dazu spezifisch nichts gefunden hatte!
Bin ich echt mal gespannt.
Liebe Grüsse