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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jecko am 13. März 2015, 13:05:37

Titel: kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 13:05:37
Hallo Kameraden,

ich habe da eine frage die in unserem Zug ziemlich stark diskutiert wird.

Es wurde ein Putzplan aufgestellt in dem jede Woche eine andere Grp dran ist Ordnung und Sauberkeit im Pausenraum zu halten was ja gut so ist!

Nur wurde auch gleichzeitig befohlen das auch die Grp die dran ist laut Putzplan einen auserwählt der für den gesamten Zug Frühstück im Mannschaftsheim holt (in meinen Augen ist dies ok denn wenn einer so oder so geht kann er ja auch aus kameradschaftlichen gründen für jeden was mit bringen der was haben möchte).

Es wurde eine liste ausgelegt wo sich jeder einträgt der was haben möchte und eine Kasse gibt es auch also es muss keiner in Vorkasse gehen!

Jetzt ist es aber schon des öfteren vorgekommen das Soldaten die nichts haben möchten dazu befohlen wurden und das auch noch von GrpFhr anderen Grp!

In meinen Augen ist dies zu befehlen aber nicht möglich und kann auch sehr böse enden!

Da dies ja keinen Dienstleichenzweck hat und auch menschenunwürdig ist (ganz vorsichtig gesagt).
(laut Rechtsberater auf Lehrgang ist die würde eines Mensch verletzt wenn andere einen Soldaten auslachen und sich über ihn lustig machen weil er diesen Befehl ausführen muss)

Verbessert mich wenn ich falschliege!

was meint ihr dazu? was sagt die Rechtslage?

MKG

Jecko
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Niederbayer am 13. März 2015, 13:50:22
Dienstleichenzweck  :)
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 13:54:05
Zitat von: Niederbayer am 13. März 2015, 13:50:22
Dienstleichenzweck  :)

OHHH.... naja hoffe jeder weiß was gemeint ist  ;D

Dienstlicherzweck natürlich  ;)
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 14:05:08
Dienstlicher Zweck : wohl eher nicht, Frühstück gibt es vom Dienstherren angeboten früh morgens und nicht zur "Nato-Pause" aus dem Mannheim.

Die Nummer mit menschenunwürdig würde ich aber ehrlich mal vergessen :D Frühstück holen ist sicher nicht menschenunwürdig nur weil man grad selber nichts will. An die Menschenwürde sollte man höhere Maßstäbe ansetzten..

ZitatDer rechtmäßige Befehl

   1. Prüfung des Befehls ( § 2 Nr. 2 WStG )
      
      a)   Anweisung zu eimem bestimmten
         Verhalten?
      b)   mit Anspruch auf Gehrsam?
      c)   militärischer Vorgesetzter   ( VVO) ?
           
             wenn ein Befehl vorliegt:

           2. Prüfung der Rechtmäßigkeit des Befehls
               ( § 10 IV SG )
   
      a)   dienstlicher Zweck?
      b)   Dienstvorschriften?
      c)   Völkerrecht?
      d)   Gesetzte ( auch GG )

           wenn der Befehl rechtswidrig ist:
         
           3. Prüfung der Verbindlichkeit des Befehles

      a)   Aufforderung zur Straftat ( § 11 SG )
      b)   schwerer Verstoß gegen das Volkerrecht?

           !!!   darf nicht befolgen werden    !!!

      c)   ohne dienstlichen Zweck (§ 11 SG )
      d)   gegen die Menschenwürde ( § 11 SG )
      e)   Unzumutbar?

           !!!    braucht nicht befolgt zu werden   !!!

Spiels halt mal durch
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 14:07:02
Oh Gott ...Ich betone, dass ich nicht der Urheber des Zitats bin :D Die Rechtschreibfehler hab ich nicht zu verantworten :D
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
dienstlicher Zweck ! ::)
Ihre Rechtschreibung ist echt grausam...
Zum Thema:
Wahrscheinlich alles im Dienst richtig?
Sind die restlichen Soldaten für irgendwas eingeteilt oder gammeln (länger schlafen)die dann nur auf Stube rum?
Dann:
Vorgesetzt nach §4 Abs. 3
Somit liegt ein Befehl vor.
Rechtswidrig? Nein, ist nicht unverhältnismäßig und dient einen dienstlichen Zweck( militärisches Belangen= Förderung der Kameradschaft)
Somit rechtmäßig und muss ausgeführt werden.

Wenn die Gruppe in der Zeit noch sinnvoll beschäftigt wird, ist es doch ne gute Sache und es ist sehr unkameradschaftlich ( Verstoß gegen §7, §11, §17....) einen eingeteilten Dienst nicht nachzugehen.
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?


Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: wolverine am 13. März 2015, 14:20:46
Das mit der "Menschenwürde" ist kompletter Unsinn; es setzt keinen der Lächerlichkeit aus wenn er für ein paar Kameraden Brötchen holt. Das schon zweimal nicht wenn es quasi reihum geht und jeder einmal dran ist.

Der dienstliche Zweck könnte in der Tat zweifelhaft sein, da es wohl um das - rein private - zweite Frühstück geht und auf dieses besteht dienstlich kein Anspruch. Den Zweck könnte man begründen, dass lieber einer geht als alle. Aber zugegeben: Man könnte auch sagen, dass die "ganze Pause" im Dienst nichts zu suchen hat und diese auch völlig streichen.

Warum das "böse enden" kann erschließt sich mir aber nicht.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 14:45:51
Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
dienstlicher Zweck ! ::)
Ihre Rechtschreibung ist echt grausam...

ja ich bin Legastheniker

Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Zum Thema:
Wahrscheinlich alles im Dienst richtig?
Sind die restlichen Soldaten für irgendwas eingeteilt oder gammeln (länger schlafen)die dann nur auf Stube rum?

Ja das ist alles im Dienst!
Nein! sind eine Inst einrichtung wir haben immer was zu tun!

Zitat von: wolverine am 13. März 2015, 14:20:46
Das mit der "Menschenwürde" ist kompletter Unsinn; es setzt keinen der Lächerlichkeit aus wenn er für ein paar Kameraden Brötchen holt. Das schon zweimal nicht wenn es quasi reihum geht und jeder einmal dran ist.

Ok somit belehrt  ;)

Zitat von: wolverine am 13. März 2015, 14:20:46
Der dienstliche Zweck könnte in der Tat zweifelhaft sein, da es wohl um das - rein private - zweite Frühstück geht und auf dieses besteht dienstlich kein Anspruch. Den Zweck könnte man begründen, dass lieber einer geht als alle. Aber zugegeben: Man könnte auch sagen, dass die "ganze Pause" im Dienst nichts zu suchen hat und diese auch völlig streichen.

Könnte? müsste wohl eher! da ja wie schon festgestellt das eine "rein private" sache ist! sontzt könnte ich ja auch meiner Grp befehlen mein privates auto zu putzen.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: F_K am 13. März 2015, 14:48:41
Vorsicht:

Die gesamte Pause kann auch gestrichen werden - es ist schon ein dienstlicher Zweck / Fürsorge, auch die Möglichkeit eines privaten Essens einzuräumen; ein Holdienst minimiert hier den Arbeitsaufwand.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 14:55:24
Zitatsind eine Inst einrichtung wir haben immer was zu tun!

:D echt?

Die Natopause ist doch komplett inoffiziell und auch überhaupt nicht notwendig. Gibt doch regulär Frühstück. Insofern sehe ich da überhaupt keinen dienstlichen Zweck. Die Pause ist Luxus und der "Holdienst" ein Teil dessen. Wenn man lieber in der Zeit Dienst tuen will kann man das denke ich schon boykottieren.

Würd ich nur nich machen. An deiner Stelle wäre ich froh dass ich die Pause hab. Vorallem weil du doch nicht der Zugknecht bist der immer geht während alle lachsen. Ist ja jeder mal dran...

Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: MMG am 13. März 2015, 14:55:57
Da es sich hier um gewerbliches Instandsetzungspersonal handelt, sehe ich kein dienstlichen Zweck, die
"Natopause" + Verlängerung für ein zweites Frühstück zu missbrauchen oder dies gar als Fürsorge anzusehen.



 
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 14:57:43
Zitat von: F_K am 13. März 2015, 14:48:41
Vorsicht:

Die gesamte Pause kann auch gestrichen werden - es ist schon ein dienstlicher Zweck / Fürsorge, auch die Möglichkeit eines privaten Essens einzuräumen; ein Holdienst minimiert hier den Arbeitsaufwand.

Wenn das die Fürsoge gegenüber den Soldaten sein soll die essen wollen , schicke ich doch einen von denen und nicht den , der nichts essen will?
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 14:58:17
Verstehe nicht, warum es so schwierig ist in einer Pause, die ich nur aus Gutwillen meiner Vorgesetzten bekomme, mal Frühstück zu holen auch wenn ich selbst nichts will. Ist ja nicht so, dass man der einzige in der Einheit ist und jeden Tag gehen müsste, zumal es scheinbar einen Plan gibt, dass jeder mal dran ist. Warum muss man also immer gleich darüber nachdenken, eine Beschwerde zu verfassen, statt vielleicht alle paar Wochen mal in den sauren Apfel zu beißen und den Kameraden was Gutes zu tun?
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 15:18:41
Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 14:58:17
Verstehe nicht, warum es so schwierig ist in einer Pause, die ich nur aus Gutwillen meiner Vorgesetzten bekomme, mal Frühstück zu holen auch wenn ich selbst nichts will. Ist ja nicht so, dass man der einzige in der Einheit ist und jeden Tag gehen müsste, zumal es scheinbar einen Plan gibt, dass jeder mal dran ist. Warum muss man also immer gleich darüber nachdenken, eine Beschwerde zu verfassen, statt vielleicht alle paar Wochen mal in den sauren Apfel zu beißen und den Kameraden was Gutes zu tun?

Es gibt ja auch genug die sich freiwillig melden dafür dann ist das ja auch kein problem nur es gibt nunmal keinen "jeder geht mal" oft gehen die gleichen und die "top besteller" sind nunmal nicht dabei und befehlen dann auch noch soldaten dazu die dass nicht machen wollen geschweige denn was bestellt haben!

von daher kann ich die beschwerden voll und ganz verstehen^^

Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?

ich sehe hier noch keine klare antwort!  ;D also waren wir nicht die einzigen die gepennt haben  :P
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: F_K am 13. März 2015, 15:23:44
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - man muss aber mit den Beteiligten sprechen.

Für eine genaue juristische Betrachtung fehlen viele Details (wirklich Anspruch auf Gehorsam?) - und eine solche Betrachtung hat durchaus das Potential, das Klima schwerwiegend zu vergiften, wirst Dich dann wundern, was sich alles rechtmäßig befehlen lässt ...

... Aber macht mal, ihr macht das schon ...
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: wolverine am 13. März 2015, 15:24:56
Die Antwort ist schon klar: Es könnte am dienstlichen Zweck fehlen und dann wäre der Befehl rechtswidrig und verbindlich (muss also ausgeführt werden und der, der geholt hat und sich beschwert fühlt, kann sich beschweren). Der Chef prüft dann den dienstlichen Zweck, kommt evtl. zum Ergebnis, dass einer vorliegt (Fürsorge, Üblichkeit...) und weist die Beschwerde zurück. Oder er erkennt eben, dass kein dienstlicher Zweck vorliegt (weil "private" Pause) und müsste diese dann konsequent für alle streichen. It´s up to you
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 15:35:50
Zitatoft gehen die gleichen

Passt aber nicht mit der folgenden Aussage zusammen:

ZitatEs wurde ein Putzplan aufgestellt in dem jede Woche eine andere Grp dran ist Ordnung und Sauberkeit im Pausenraum zu halten was ja gut so ist!

Und was erwidern denn die Vorgesetzten auf die Nachfrage, dass man doch schon gestern gegangen ist und sich jemand anderes freiwillig gemeldet hat? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und wenn der Chef eine solche Beschwerde wegen meiner Meinung nach eher Belanglosem während der "privaten" Pause auf den Tisch bekommt, würde es mich nicht wundern, wenn diese in Zukunft einfach gestrichen wird.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 15:42:44
Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:35:50
Und was erwidern denn die Vorgesetzten auf die Nachfrage, dass man doch schon gestern gegangen ist und sich jemand anderes freiwillig gemeldet hat? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

"das ist hiermit befohlen" darum ja meine frage ob man dies befehlen kann!

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:35:50
Und wenn der Chef eine solche Beschwerde wegen meiner Meinung nach eher Belanglosem während der "privaten" Pause auf den Tisch bekommt, würde es mich nicht wundern, wenn diese in Zukunft einfach gestrichen wird.

das ist auch meine meinung das die pause dann gestrichen wird darum will ich versuchen einen weg zu finden es nicht soweit kommen zu lassen
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: MMG am 13. März 2015, 15:44:49
Weil wir uns hier im Bereich der InstDst befinden, mindern diese privaten "Pausen" 0900 u. 1500 den Wirkungsgrad der InstKp, da diese "Pausen" von
der regulären ArbStd abgezogen werden muss (Normalerweise!). 
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: MMG am 13. März 2015, 15:48:44
"das ist auch meine meinung das die pause dann gestrichen wird darum will ich versuchen einen weg zu finden es nicht soweit kommen zu lassen"

Da würde ich nochmal mit allen unmittelbaren Beteiligten (Erste Eskalationsstufe!) reden und einen genauen Plan (Wer Essen holt) machen und diesen auch einzuhalten. Wenn das nicht nicht fruchtet, dann bleibt immer noch die Beschwerde.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 15:48:53
Was mich mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit interessiert: Sie schrieben, dass jede Woche eine andere Gruppe an der Reihe wäre. Wie oft müssen denn die Personen, die ja scheinbar so darunter leiden, zum Essen holen gehen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn jede Woche Gruppenweise rotiert wird und mehrere Leute in der Gruppe sind, die Belastung für den einzelnen so hoch ist?

Zitatdas ist hiermit befohlen

Wurde der Gruppenführer anschließend um ein kurzes Gespräch gebettet und ihm mitgeteilt, dass man mit der gegenwärtigen Situation nicht zufrieden ist?
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: MMG am 13. März 2015, 15:51:24
Zitatum ein kurzes Gespräch gebettet
Oha, wenn es das dann soweit sein sollte, dann ist es meistens schon zu spät. ;)
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 15:52:49
Hoppla ;D
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jecko am 13. März 2015, 16:06:55
Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:48:53
Was mich mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit interessiert: Sie schrieben, dass jede Woche eine andere Gruppe an der Reihe wäre. Wie oft müssen denn die Personen, die ja scheinbar so darunter leiden, zum Essen holen gehen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn jede Woche Gruppenweise rotiert wird und mehrere Leute in der Gruppe sind, die Belastung für den einzelnen so hoch ist?

laut aussagen schon zu hoch....

Zitat von: dunstig am 13. März 2015, 15:48:53
Wurde der Gruppenführer anschließend um ein kurzes Gespräch gebettet und ihm mitgeteilt, dass man mit der gegenwärtigen Situation nicht zufrieden ist?

laut aussage des soldaten ist er zum ZgFhr gegangen was er gemacht hat ist mir leider nicht bekannt
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: mailman am 13. März 2015, 16:25:45
Muß man heutzutage eigentlich immer alles hinterfragen? Anscheinend sind alle immer grundsätzlich im Unrecht und man selber hat Recht.

Wegen Brötchen holen so ein Faß aufmachen.

Da kann man nur hoffen, das die Pause gestrichen wird, dann hat sich das ganze auch erledigt.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: ulli76 am 13. März 2015, 16:43:56
Isst der, der das Frühstück holen soll nie mit, oder ab und an nicht und hat dann Tage, wo er mit dem "Holdienst" dran ist, aber an genau DEM Tag nichts essen möchte.

Was machen die, die nicht so oft gehen in der Zeit? Pause oder arbeiten? Evtl. sogar eine Arbeit, die nicht von denen, die gehen, erledigt werden kann?
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: SKYecR33 am 13. März 2015, 17:03:00
Zitat von: Jecko am 13. März 2015, 15:18:41


Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Was ist den los bei euch? Hatt der ganze Zug gepennt bei Befehlsrecht und VorgV?

ich sehe hier noch keine klare antwort!  ;D also waren wir nicht die einzigen die gepennt haben  :P

Es kam so rüber als ob ihr ganzer Zug darüber diskutiert ob es gegen Menschenrechte verstößt und ob ein anderer Gruppenführer ihnen Befehle erteilen darf oder es für ihn böse enden wird.
Aber das kam sicherlich falsch rüber,hätte mich auch gewundert wenn ein ganzer Zug durch die Kaserne läuft und nicht weiß wer ihm Befehle erteilen darf und wer nicht.

Sie sollten halt besprechen was ihnen wichtiger ist: die Bequemlichkeit einiger oder die Pause aller Soldaten.
Sowas kann man auch untereinander regeln, ohne Beschwerde, wenn es dann "befohlen" wird ist das halt so.
Euch muss es ja echt gut gehen wenn ihr auf solche Ideen kommt ;D
Ansonsten sehe ich das so wie F_K:
Zitat von: F_K am 13. März 2015, 15:23:44
... eine solche Betrachtung hat durchaus das Potential, das Klima schwerwiegend zu vergiften, wirst Dich dann wundern, was sich alles rechtmäßig befehlen lässt ...

... Aber macht mal, ihr macht das schon ...
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: justice005 am 13. März 2015, 19:33:57
Also das mit der Menschenwürde kann man wirklich getrost vergessen, die ist hier definitiv nicht betroffen.

Ich sehe es aber auch so, dass der Befehl keinen dienstlichen Zweck hat. Deshalb ist er unverbindlich und braucht nicht befolgt werden.

ZitatDie Antwort ist schon klar: Es könnte am dienstlichen Zweck fehlen und dann wäre der Befehl rechtswidrig und verbindlich (muss also ausgeführt werden und der, der geholt hat und sich beschwert fühlt, kann sich beschweren).

Nein, ohne dienstlichen Zweck ist der Befehl unverbindlich, vergl. § 11 Soldatengesetz:

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.


--> Wenn ein Nichtbefolgen also keinen Ungehorsam darstellt, brauche ich ihn auch nicht zu befolgen. --> Daher unverbindlich.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: C_kills am 16. März 2015, 00:51:05
Einen Befehl nicht auszuführen, weil man selber der Meinung ist er erfülle keinen dienstlichen Zweck, kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen.
In der Praxis heißt das: Wenn man sich nicht sicher ist ob ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann sollte lieber ausführen und dann ggf. Beschwerde einreichen. Rechtslehrer und -berater streiten sich gerne darüber was einen dienstlichen Zweck ausmacht, von daher lieber die Finger davon lassen.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Interessierter03 am 16. März 2015, 01:06:11
Ob es befohlen werden kann oder nicht, ist glaub ich zweitrangig, was wäre die Konsequenz bei Verweigerung ? das ist glaub ich mal viel interessanter ::)
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 16. März 2015, 01:19:27
Och man könnte das auch bis zur Festnahme hocheskalieren lassen.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: C_kills am 16. März 2015, 01:26:20
Zitat von: Interessierter03 am 16. März 2015, 01:06:11
Ob es befohlen werden kann oder nicht, ist glaub ich zweitrangig, was wäre die Konsequenz bei Verweigerung ? das ist glaub ich mal viel interessanter ::)

Naja, kommt drauf an was für einen Befehl man verweigert ;) In manchen fällen ist die Konsequenz auch ein Schulterklopfer und ein "Gut gemacht" :D
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: justice005 am 16. März 2015, 06:48:44
Zitatweil man selber der Meinung ist er erfülle keinen dienstlichen Zweck, kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen.
In der Praxis heißt das: Wenn man sich nicht sicher ist ob ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann sollte lieber ausführen und dann ggf. Beschwerde einreichen.

100%ige Zustimmung !

Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. März 2015, 21:36:13
Bei uns sind auch nur jene das Frühstück holen gegangen, die auch selber was benötigt haben, egal ob zu Essen oder zu Lesen (B-Zeitung). Aber dass es da solche Diskussionen darüber gab, ist mir nicht bekannt. Die einen beklagen sich, dass den ganzen Tag nur Langeweile und Eierschaukeln befohlen ist. Da wird mal jemand ins Mann'heim oder die Kantine/UHG/... geschickt, wird gleich aufbegehrt und die Analyse des Befehls vorgenommen. Wie kommen solche Erwachsenen Menschen im täglichen Leben außerhalb der Bw mit ihren täglichen Problemchen klar?
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: StOPfr am 16. März 2015, 22:50:15
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. März 2015, 21:36:13
Wie kommen solche Erwachsenen Menschen im täglichen Leben außerhalb der Bw mit ihren täglichen Problemchen klar?

Die geschilderten Verhältnisse sind aber nicht einmal ein Problemchen, sondern wurden erst zu einem gemacht. So etwas löst man durch "miteinander reden". Aber das wurde und wird hier im Forum häufiger als Defizit benannt. Sollte man vielleicht mal wieder ändern.   
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: andynm am 17. März 2015, 02:25:32
Superbeispiel, warum ich meine, das es auch für Untergebene eine Stelle geben sollte, um sich rechtlich kurz erkundigen zu können. Weiteres Beispiel: Zigarettenkippen sammeln vorm Kompaniegebäude... als Nichtraucher.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: Jens79 am 17. März 2015, 02:44:14
Super Beispiel:

Ich muss immer den Eingangsbereich sauber kehren, obwohl ich gar keine Blätter verliere....

Rechtsbeistand bitte.....

::)
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: dunstig am 17. März 2015, 02:48:41
Die Gründe, warum diese Idee sinnlos und juristisch nicht haltbar ist, wurden doch in dem entsprechenden Thread von unzähligen Personen schon genannt.

Darüber hinaus ist es wirklich Schwachsinn, für solche wie hier genannten Lappalien juristischen Beistand einzufordern. Es steht dem Soldaten doch sowohl hier als auch in deinem Beispiel frei, sich zu beschweren? Warum bitte braucht jemand, der sich ungerecht behandelt fühlt, weil er die Zigarettenkippen von anderen wegmachen muss, rechtlichen Beistand? Einfach eine Beschwerde schreiben und gut ist. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, hat man mehr als genug Möglichkeiten prüfen zu lassen, ob dem auch wirklich so ist. Wenn man selbst diese gegebenen Möglichkeiten nicht nutzt, ist man halt selber Schuld.

Aber das Thema wurde schon mehr als ausführlich behandelt. Und wenn alle anderen (inklusive erfahrener Soldaten aller Dienstgradgruppen und mehrere studierte Juristen) geschlossen der Meinung sind, dass Ihre Petition überspitzt gesagt Schwachsinn ist, dann sollte man sich vielleicht mal Gedanken machen, ob die exklusiv vertretene eigene Meinung wirklich die richtige ist.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: andynm am 17. März 2015, 03:16:26
Ich glaube nach wie vor, das die Idee falsch verstanden wurde (weil es immer heisst "juristischen Beistand" um den es mir nicht geht. Lediglich um UNSICHERHEITEN im Vorfeld zu beseitigen) aber dies ist der falsche Platz für weitergehende Disskusionen. Ich verfolge nur mit Genuss die Disskusion, ob der Befehl rechtmässig und verbindlich ist oder nicht.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: ulli76 am 17. März 2015, 04:09:36
Solange der TE meine Rückfragen nicht beantwortet, lässt sich die Frage, ob der Befehl rechtmäßig ist oder nicht, nicht beantworten.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: KlausP am 17. März 2015, 06:20:54
Zitat... Ich verfolge nur mit Genuss ...

Nein, Sie schütten mit Ihrer Forderung immer wieder Öl in's Feuer der von Ihnen losgetretenen Diskussion auf einem Nebenkriegsschauplatz.

Vielleicht sollten Sie mal (wieder) einen Blick in die Wehrbeschwerdeordnung werfen. Der Soldat hat das Recht, jeden Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: justice005 am 17. März 2015, 18:28:04
ZitatNein, Sie schütten mit Ihrer Forderung immer wieder Öl in's Feuer der von Ihnen losgetretenen Diskussion auf einem Nebenkriegsschauplatz.

Vielleicht sollten Sie mal (wieder) einen Blick in die Wehrbeschwerdeordnung werfen. Der Soldat hat das Recht, jeden Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.

100%ige Zustimmung! Der Soldat braucht keine Rechtsberatungsstelle, sondern nur ein Blatt Papier und einen Stift.

Ich frage mich, was die ganze Diskussion soll. Wir leben in einem Rechtsstaat und es ist völlig legitim, sich zu bewschweren, wenn man glaubt, unrichtig behandelt worden zu sein.

Wenn der TE also glaubt, es sei falsch, dass er Frühstück holen muss, dann möge er sich halt beschweren. Das geht auch ganz einfach und problemlos. Der Disziplinarvorgesetzte wird dann entscheiden und dann weiß der Soldat auch, ob er Recht hat oder nicht. Wenn er sich dann immernoch unrichtig behandelt fühlt kann er sich weiter beschweren und dann dann sogar ein echtes Gericht (Truppendienstgericht) darüber entscheiden lassen, ob der Befehl nun rechtmäßig ist oder nicht.

Wir hier im Forum können zwar eine Einschätzung zur Rechtslage abgeben (was ja auch schon erfolgt ist), aber wir können das konkrete Problem nicht lösen.

Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: funker07 am 19. März 2015, 23:53:35
Hier wird immer wieder das klärende Gespräch vorgeschlagen. In meinen Augen ist doch genau das schon gelaufen, mit dem Ergebnis, dass der Vorgesetzte an dem Befehl/der Einteilung fest hält. Der nächste Weg wäre dann die Beschwerde.

Klar, mag es das eine Mal kein großer Aufwand sein, Essen zu holen....
Klar ist es manchmal besser, auch mal unnötige Dinge zu tun.
Aber jedes Mal den Frust in sich rein fressen? Nö, das sollte nicht sein, ist hier aber offensichtlich der Fall, wenn der TE das sogar (fälschlicherweise) für menschenrechtswidrig hält.

Jaja, "früher" war alles besser, da hat man das einfach gemacht. Aber nur, weil man ein Problem angeht, heißt das ja nicht, dass das die einzige Sorge des TE ist.


Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Rechtswidrig? Nein, ist nicht unverhältnismäßig und dient einen dienstlichen Zweck( militärisches Belangen= Förderung der Kameradschaft)
Somit rechtmäßig und muss ausgeführt werden.
Schwachsinn.
Kameradschaft ist rechtlich definiert als "Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein."
Von Arschkriecherei, um bei den anderen besser anzukommen steht da (zu recht) nichts.
Ansonsten könnte man ja auch jeden Scheiß z.B. Privatauto wachen (na, kennen wir das Beispiel nicht aus ein paar Unterrichten) damit begründen.


Zur Verweigerung des Gehorsam: Weil der TE sich nicht sicher ist, ist er doch hier. Außerdem hat er den Befehl ja bisher jedes Mal ausgeführt.
Natürlich verweigert ein normal denkender Soldat keinen Gehorsam, wenn er sich über die Verbindlichkeit nicht sicher ist.
Wenns zur Festnahme kommt: Wenn der Befehl unverbindlich war, ist die Festnahme rechtswidrig und dem Soldaten entsteht kein Nachteil.
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: justice005 am 20. März 2015, 06:38:11
Zitatdass er ohne einen Rausschmiss nach § 55, Abs. 4, SG noch die Leistungen des BFD und die Übergangsgebührnisse abgreifen kann

Dann hat er sogar das Recht, sich im Rahmen der Notwehr mit Gewalt gegen die Festnahme zu wehren.

Dann sollte man sich aber wirklich verdammt sicher sein, dass man Recht hat!  ;D ;D ;D

Denn einer von beiden steht danach definitiv vor Gericht. Entweder der Vorgesetzte wegen Misshandlung Untergebener und versuchter Freiheitsberaubung oder aber umgekehrt der Untergebene wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten.

Aber warum nicht, ist wie beim Poker: Manchmal einfach mal "all in" gehen.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:kann es befohlen werden frühstück zu hollen?
Beitrag von: justice005 am 20. März 2015, 06:39:30
ZitatWenn der Befehl unverbindlich war, ist die Festnahme rechtswidrig und dem Soldaten entsteht kein Nachteil.

Falsches Zitat.... das hier sollte es sein...