Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: apple4 am 13. März 2015, 20:02:10

Titel: Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: apple4 am 13. März 2015, 20:02:10
wird der 17j dem 24j bei der auswahl bevorzugt?

Titel: Antw:Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 20:03:16
Warum sollte er?
Titel: Antw:Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: apple4 am 13. März 2015, 20:09:00
weil er schneller die selbe leistung (abitur) erbringen konnte?
Titel: Antw:Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 20:15:25
Dafür hat der 24-Jährige aber vielleicht schon eine Ausbildung gemacht oder anderweitig Lebenserfahrung gesammelt, was ihn im Hinblick auf die persönliche Reife weitergebracht hat und damit im charakterlichen Führungsverhalten authentischer wirken lässt.

Da spielen so viele Faktoren eine Rolle und nicht zuletzt die individuelle Persönlichkeit, dass eine pauschale Aussage bzgl. des Alters schlicht nicht möglich ist. Ich wurde zum Beispiel mit 17 Jahren eingestellt, ein anderer wurde mit 18 abgelehnt, weil ihm die Prüfer eine nicht ausreichende persönliche Reife attestierten und ihm anrieten, zunächst eine Ausbildung o.Ä. zu machen und sich dann noch einmal zu bewerben. Wieder andere werden mit 28 eingestellt, weil sofort deutlich wird, dass diese sehr wahrscheinlich hervorragende Offiziere werden.

Titel: Antw:Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: turbotyp am 13. März 2015, 20:16:22
Es zählt aber das individuelle "Gesamtpaket" des Bewerbers. Da fließen alle Fakten zusammen um ein Bild zu bekommen. Ist also immer eine Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:Offizierslaufbahn 17j vs 24j Bewerber
Beitrag von: Ralf am 13. März 2015, 20:34:31
Zitat von: apple4 am 13. März 2015, 20:02:10
wird der 17j dem 24j bei der auswahl bevorzugt?
Die Antwort ist ganz klar: Nein.
Du bringst einen Faktor ein, das Alter. Das findet keinen Einfluss. Ob das Alter allerdings eine unterschiedliche Persönlichkeit mit sich bringt und diese einen Ausschlag gibt, hat mit dem Faktor Alter bei der Eignungsfeststellung nichts zu tun. Das wurde ja quasi mit dem Urteil "Geburstjahrgänge" so auch höchstrichterlich bestätigt. Und GG 33 (2) spricht da ja auch eine deutliche Sprache.