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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 14:19:48

Titel: Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 14:19:48
Moin Leute!

Habe vom ACFüKrBw ein Schreiben bekommen "Einstellung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes". Anbei u.a. auch eine Verpflichtungserklärung in dreifacher Ausführung.
Soweit so gut, freut mich. Aber leider steht da nichts davon, ob ich die wieder zurückschicken soll oder was damit passiert.
Einzig der letzte Satz des Schreibens erwähnt diese:

ZitatEine Wiedereinstellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Abgabe der Verpflichtungserklärung Soladat auf Zeit -15 Jahre-

Muss man die jetzt in der dreifachen Ausführung ans AC schicken , oder gibt man die in der Einheit ab am 01.07 oder passiert damit gar nix ? O.o
Bevor ich da anrufe frage ich mal hier nach. Dürfte ja bei jedem das selbe stehen.

mkG,
Max
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: mailman am 14. März 2015, 14:39:24
Zurückschicken, wenn man wartet bis 1.7 wird man vermutlich gar nicht erst in die Kaserne kommen.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 15:08:29
Ok danke mailman!
Komisch dass es nirgendwo explizit steht. Sollte man eigentlich meinen.
Dann schick ichs mal ab, sicher ist sicher ;)
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: DonFluppo am 14. März 2015, 15:15:42
Eventuell einfach mal anrufen Montag. Ich hatte einen Vermerk 2 mal zurück einen für die Eigenen Unterlagen.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Ralf am 14. März 2015, 16:16:50
Zitat von: DonFluppo am 14. März 2015, 15:15:42
Ich hatte einen Vermerk 2 mal zurück einen für die Eigenen Unterlagen.
So sollte es auch sein.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 16:32:49
War der Vermek bei dir auf einem seperaten Blatt? Bin nochmals alles durch und ich habe da definitiv nix stehen.

Ralf: Machts vllt einen Unterschied ob man am AC eine Sofortzusage bekommen hat oder nur einen Warteplatz? Hatte eine sofortige und hab da ja schon allerhand unterzeichnet. Allerdings war das ein riesen Stapel und ich bin mir nicht sicher ob da schon ganz konkret so eine Erklärung in der Form mit dabei war.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2015, 16:35:16
Die Verpflichtungserklärung ist immer dreifach:

- Hauptakte
- Nebenakte
- Bewerber/Soldat
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Ralf am 14. März 2015, 16:37:59
Eigentlich solltest du die schon im KC, spätestens AC unterschreiben. Sie ist nämlich Teil der Bewerbung. Steht sogar so in einer Vorschrift.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 16:54:17
Ahrg naja, werd ich jetzt nich mehr nachvollziehen können was da bei meinen Unterlagen passiert ist. Rufe Montag mal den Einplaner an, der wird mir das schon genau erzählen.

Danke für die Antworten ;)
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Roadrunner1987 am 14. März 2015, 17:16:58
Habe meine Verpflichtungserklärung auch nachgeschickt bekommen. Bei mir stand drin wohin und wie viele. Ich habe in Köln angerufen weil keine Frist da stand. Der freundliche Hauptmann am Telefon meinte keinen Stress aller spätestens unterschreiben Sie am 1.7 in Hammelburg. Ihre geplante Stelle ist so lange für Sie geblockt bis Sie absagen, nicht antreten oder Sie untauglich sind.  So weit also die Infos aus Köln.

Hatte auch ne Direktzusage. Hab sie unterschrieben und 2 zurück mit Rückschein. Bei mir war ein Hinweis auf einem gesonderten Blatt an welche Adresse und das das aufgedruckte Datum nicht zu verändern ist.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 17:38:00
Dann schein ich iwie kein Glück mit meinen Unterlagen zu haben... Beim AC sagte der Einplaner die schriftliche Zusage dürfte direkt die nächsten Tage kommen, evtl auch etwas später wegen Karneval, aber auf jedenfall recht schnell. Hat jetzt ca. die 4 Wochen Frist gebraucht :D War schon unruhig weil er ja gesagt hatte schnell.
Und jetzt auch noch so ein Heckmeck mit der Verpflichtungserklärung. Hoffentlich kein schlechtes Omen :D
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Roadrunner1987 am 14. März 2015, 18:07:00
Ach Quatsch. Das jetzt zugesendete Schreiben mit der Einplanung ist bindend für die Bundeswehr sagt der Planer in Köln. Solange man selber nicht zurückzieht passiert nichts mehr.
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Ralf am 14. März 2015, 19:27:35
Und wenn man zurückzieht, passiert auch oftmals nichts   ;D
Titel: Antw:Verpflichtungserklärung zurückschicken?
Beitrag von: Kiepenkerl am 16. März 2015, 08:57:26
So eben angerufen. Wurde wohl vergessen einen Vermerk mit dabei zu schicken. Jedenfalls wie hier schon gesagt 2x zurück und 1x für die eigenen Unterlagen ;)

Dankeschön an die Antwortenden!