Hallo Liebe Bundeswehr - Community,
ich habe demnächst (23.03) ein Gespräch mit meinem alten Spieß im Einsatzführungskommando der BW in Geltow/Schwielowsee, bei Potsdam, Zwecks einer Reservistenübung die ich gerne 2-3 Monate dort leisten würde. ::)
Ich war Fwdl 10 und war bis zum 31.07.'14 bei der Truppe, habe nun vorige Woche meine schulische Weiterbildung abgeschlossen und habe mich schon vor 2 Monaten als Wiedereinsteller (UA oder FA, für 01.07.15) beworben und warte auch noch auf mein Termin für das Auswahlverfahren - da ich mich abgesehen davon noch für eine zivile Ausbildung bemühe ( falls die Wiedereinstellung leider doch nicht klappt wie gedacht), würde ich gerne die 2-3 Monate überbrücken und eine Wehrübung durchführen.
Das ich zum Gespräch meine Bundeswehrunterlagen mitbringen werde ist mir wohl bekannt, nur welche Unterlagen sind die wichtigsten die ich mitbringen MUSS?
Und eine wichtige Frage die mich beschäftigt ist, wie schnell könnte eine Wehrübung organisiert werden?
bzw, wie lange würde die Bearbeitung dauern? :-\
Ich bedanke mich im voraus! :)
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Alex
Meine schnellste Einberufung kam am nächsten Tag per Fax. Aber das ist wohl nicht der Normalfall. Wenn alle Seiten mitspielen würde ich jetzt einmal einen Monat veranschlagen.
Na das nenne ich dann mal wirklich Fix :D
Ich habe auch von Fällen gehört, wo dies nur 1 - 2 Wochen gedauert hat - aber ich denke auch das dies nicht der Regelfall ist.
Bin nur sehr interessiert da ich abgesehen von meinen Bewerbungs-Bemühungen an nichts anderes mehr denken kann, als an eine Wehrübung. :)
Die Regel sind 8 Wochen Vorlauf beim KC, dazu die Zeit die der. TrT benötigt - wenn es Oberhaupt Bedarf gibt.
Ist das wirklich immer so? Und welche Unterlagen sind wichtig für meine alte Einheit?
Hoffe unser "Reservespieß" kann mir da helfen ;D
ZitatIst das wirklich immer so?
Die 8 Wochen sind die Vorgaben laut Vorschrift.
ZitatUnd welche Unterlagen sind wichtig für meine alte Einheit?
Das kommt auf die Einheit an - wichtig ist deren BEDARF - brauchen die Dich überhaupt?
ZitatHoffe unser "Reservespieß" kann mir da helfen ;D
Reservedienstleistungen für ehemalige FWDLer sind die Ausnahme - kurzfristige RDL bei Mannschaftern kaum begründbar.
Ihre Einheit muss mit den Reservistenbearbeiter Verbindung aufnehmen und das mit dem absprechen. Schließlich wollen die ja, dass Sie üben. Sie können erst einmal nur abwarten, was dann passiert.
Das mit der RDL KANN ganz schnell klappen - im Regelfall sollten es 4 Wochen sein. Aaaaber: hast Du eine aktuelle Musterung? Vor der ersten RDL muss eine sein, wenn mich net alles täuscht. Für Reservisten alle 3 Jahre vorgeschrieben.
Ich möchte dann an dieser Stelle nochmals auf die aktuelle Vorschriftenlage hinweisen, die gerade bei der ersten Wehrübung eines Reservisten eher nicht unterschritten werden wird, schon alleine aus Gründen eines organisatorischen Vorlaufs:
Zitat von: F_K am 15. März 2015, 22:21:26Die Regel sind 8 Wochen Vorlauf beim KC, dazu die Zeit die der. TrT benötigt - wenn es Oberhaupt Bedarf gibt.
Unstreitig ist, dass es bei Kameraden, die des Öfteren wehrüben, auch schneller gehen kann ;) ! Rekord bei mir: Früh kam der Anruf, ob ich am nächsten Tag "in die Bütt steigen" kann, meine Zusage führte zum Papierkrieg, der darin gipfelte, dass ich am Nachmittag den E.-Bescheid im KWEA (ja, das hieß "damals
(TM)" noch so ;D !) abholte und am nächsten Tag zur Wehrübung antrat. Ging gut, weil ich zu diesem Zeitpunkt gerade arbeitslos war!
Zitat von: Opa_Hagen am 18. März 2015, 15:41:43
Aaaaber: hast Du eine aktuelle Musterung? Vor der ersten RDL muss eine sein, wenn mich net alles täuscht. Für Reservisten alle 3 Jahre vorgeschrieben.
Meine letzte und einzige "Musterung" hatte ich im Juni'2013. ;) :)
Dann Glückwunsch Kamerad, Deine Musterung ist noch gültig;)
Aaaaaaaaaber: Dein Perser sollte beim Beantragen der RDL tunlichst das Wort "Überbrückung" vermeiden...
Ok super, das ist ne gute Nachricht ;)
Ok, Montag ist erstmal das Gespräch bei meinem alten Spieß.
Zitat von: Neugaa am 15. März 2015, 21:53:57Ich war Fwdl 10 und war bis zum 31.07.'14 bei der Truppe, ...
Bei Entlassung aus dem FWD erfolgt ebenfalls eine Untersuchung, bei der ein Tauglichkeitsgrad vergeben wird! Daher ist die letzte Grunduntersuchung am Ende des Wehrdienstes erfolgt und (hoffentlich!) auf BA 90/5 als Entlassungsuntersuchung vermerkt in der Personalakte drin ;) !
Hallo ihr,
habe heute mit dem Spieß und der s1 Abteilung Rücksprache gehalten und habe nun unterschrieben jederzeit zwischen heute und dem 27.06 jederzeit für eine Reservistendienstleistung einberufen werden zu können.
Leider besteht dort keine Beförderungsmsmöglichkeit.
Wenn ich evtl. Am 01.07 als wiedereinsteller übernommen werde, wird mir auch diese Dienstzeit nicht angerechnet???
(Habe 10 monate als fwdl gedient, bin dann ca 2 Monate in der reservistendienstleistung, bei wiedereinstellung trotzdem nur OG?)
freue mich riesig das man eine Möglichkeit gefunden hat.
Eine Möglichkeit zur Beförderung besteht nur dann, wenn Sie beordert, also auf eine Planstelle für Reservisten eingeplant sind!
Wenn Sie wieder eingestellt werden, wird jeder Tag, den Sie Wehrdienst geleistet haben, angerechnet! Sie werden dann wohl relativ kurz nach der Wiedereinstellung HptGefr werden ;) !
Ich danke Ihnen ! :)
Der Herr OSG von der S1 konnte mir dies nicht klar beantworten.
Das die Zeit während meiner Reservistendienstleistung im Falle einer Wiedereinstellung angerechnet wird, ist zum Teil eine große Erleichterung und noch erleichterter bin ich, dass ich jetzt die Chance bekommen habe eine RDL durchführen zu können :) ;) Da bin ich so richtig glücklich.