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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: slowi am 16. März 2015, 01:22:59

Titel: Dienstantritt
Beitrag von: slowi am 16. März 2015, 01:22:59
Hey Leute, ich habe eine Frage an euch, auch wenn sie etwas merkwürdig sein mag.
Ich hätte Anfang Januar eigentlich meinen Dienstantritt bei der Bundeswehr gehabt, habe diesen dann allerdings doch nicht angetreten. Ich sagte ab, weil ich mir im letzten Moment doch nicht sicher war ob ich tatsächlich hin möchte. Mir wurde nun allerdings klar, dass es doch genau mein Ding ist und ich schon sehr gern hin mag. Vorher war ich mir halt nicht zu 100% sicher. Sah andere und bessere Möglichkeiten. Jedenfalls.. Lange Rede kurzer Sinn. Nachdem ich nun selbst meinen Dienstantritt abgelehnt habe, besteht trotzdem noch eine Chance, doch noch zum Bund zu kommen ? Meine Musterung ist nicht einmal ein Jahr her.
Wäre dankbar für Antworten.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: dunstig am 16. März 2015, 01:32:02
Möglich ist es. Aber stellen Sie sich darauf ein, dass genau nach den Gründen gefragt werden wird und Sie die Prüfer überzeugen dürfen, dass Sie das ganze diesmal auch durchziehen.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: slowi am 16. März 2015, 01:37:21
Zitat von: dunstig am 16. März 2015, 01:32:02
Möglich ist es. Aber stellen Sie sich darauf ein, dass genau nach den Gründen gefragt werden wird und Sie die Prüfer überzeugen dürfen, dass Sie das ganze diesmal auch durchziehen.

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Also müsste ich aber die Musterung komplett nochmal neu machen ?
Wie gesagt meine Musterung war letztes Jahr im Sommer. Ist also nicht mal ein Jahr her und diesen Januar sollte ja auch mein Dienstantritt sein.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: dunstig am 16. März 2015, 01:44:27
Die Musterung bezieht sich nur auf die körperliche Tauglichkeit. Ich denke Sie meinen die gesamte Eignungsfeststellung? Inwiefern die Ergebnisse noch gültig sind und falls etwas in welchem Umfang auch immer nachgeholt werden muss, kann von KC zu KC variieren. Machen Sie am besten einen Termin beim Karriereberater, der wird dann alles in die Wege leiten.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: slowi am 16. März 2015, 01:47:32
Zitat von: dunstig am 16. März 2015, 01:44:27
Die Musterung bezieht sich nur auf die körperliche Tauglichkeit. Ich denke Sie meinen die gesamte Eignungsfeststellung? Inwiefern die Ergebnisse noch gültig sind und falls etwas in welchem Umfang auch immer nachgeholt werden muss, kann von KC zu KC variieren. Machen Sie am besten einen Termin beim Karriereberater, der wird dann alles in die Wege leiten.

Ja genau, die Eignungsfeststellung meinte ich.
Okay, dann weiß ich in soweit erstmal bescheid.
Danke für die Antworten.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: StOPfr am 16. März 2015, 13:44:03
Ich wollte mich gerade darüber aufregen, dass wir diesen Sachverhalt in letzter Zeit häufiger geschildert bekommen, habe mich aber entschlossen, ruhig zu bleiben wie immer. Trotzdem frage ich mich jetzt, wie das eigentlich im Zivilleben abläuft, wenn ich eine Arbeitsaufnahme kurz vor dem ersten Arbeitstag absage. Im betroffenen Unternehmen muss ich mich doch gar nicht mehr bewerben, oder?
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 16. März 2015, 13:44:59
Bei mir und allen, die ich kenne, nicht.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: SGBunny am 16. März 2015, 14:46:33
Muss nicht. Kann aber.
Muss dann aber damit rechnen das die Bewerbung in der Ablage Rund landet.

Wobei ich mir wahrscheinlich tatsächlich den Spass gönnen würde den Bewerber einzuladen und mir anzuhören was er zu seinen Beweggründen zu sagen hat.
Aber mehr zur persönlichen Erheiterung als denn tatsächlich mit der Absicht ihn (wieder) einzustellen.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: Rollo83 am 16. März 2015, 15:01:45
Vor allem, woher weiss man denn jetzt das es doch genau das ist was man machen will.
Man hat ja genau so viel Dienstzeit wie vor der Absage, nämlich 0,0.
Naja, muss man alles nicht verstehen.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: wolverine am 16. März 2015, 15:05:30
Im Gegensatz zu Zivilfirmen ist ein öffentlich-rechtliches Einstellungsverfahren aber weitestgehend objektiviert. Solche persönlichen Befindlichkeiten dürfen dabei eigentlich keine Rolle spielen. Insofern kann man eingeladen und sogar eingestellt werden. Es gibt da wohl sogar genug Beispiele für.
Man sollte sich nur nicht wundern wenn so etwas später im Zivilen nicht funktioniert.
Titel: Antw:Dienstantritt
Beitrag von: mailman am 16. März 2015, 17:39:52
Gibt ja auch große Firmen und Konzerne, die der Bw nicht unähnlich sind. Deswegen denke ich, das man da zumindest auch eine Chance hat eingeladen zu werden.
Aber das Gespräch dürfte hier auch die Hürde sein.