Ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.
Ich plane eigentlich seit Ende meines Wehrdienstes (2004)
RUA oder RFA zu werden.
Jetz hab ich ein paar Fragen.
1. Was ist besser RUA? Mir wurde mehr zum RFA geraten?
2. Wann soll ich mich da bewerben bzw melden? Während der Ausbildung? Oder danach?
Während währe schlecht weil wir eine kleine Firma sind mit viel Arbeit und einem schrecklichen bwhassenden Chef.
Der würde mich sofort rauschmeißen wenn ich mit WÜ ankommen würde.
1.) Was "besser" ist, kannst Du Dir wohl selbst "ausrechnen", oder? (Welche Möglichkeit Dir offen steht, hängt allerdings vom Berufsabschluß ab)
2.) Melden bzw. bewerben kann man sich ja immer, aber wenn Du einen "schrecklichen bwhassenden Chef" hast, kannst Du Dir wohl auch in diesem Falle ausmalen, was eben dieser zu Wherübungen nach Abschluß Deiner (zivilen) Ausbildung sagen würde....
Gelten für den RFA noch andere Vorrausetzungen als für den RUA (außer MR + Berufsabschluß)
Zum Thema Chef:
Ich hab sowieso nicht vor nach der Ausbildung in der Firma zu bleiben auch wenn ich übernommen werde.
Thema Chef somit abgehakt.
Grundsätzlich gelten m.W. keine "anderen" Voraussetzungen, allerdings könnte Dir die Möglichkeit offen stehen gleich als Uffz d.R. (v) bzw. Fw d.R. (v) in die jeweilige Laufbahn einzusteigen.
Näheres dazu erfährst Du aber bei Deinem KWEA.
Zitat von: mailman am 12. Januar 2006, 17:21:10
Gelten für den RFA noch andere Vorrausetzungen als für den RUA (außer MR + Berufsabschluß)
Zum Thema Chef:
Ich hab sowieso nicht vor nach der Ausbildung in der Firma zu bleiben auch wenn ich übernommen werde.
Guten Abend!
Also: Voraussetzungen sind folgende: Für den UA Hauptschulabschluss.
Für den FA Hauptschulabschluß mit abgeschlossener Lehre oder Realschulabschluß.
Für den OA Realschulabschluß und abgeschlossene Lehre. Gleiches gilt für Reservisten.
Ich würde heute immer versuchen, mindestens RFA zu machen. Da hast Du doch wenigstens noch ne Perspektive. ;)
Weitere Anmerkung: Wenn Du eine Ausbildung machst, ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis das Berufsbildungsgesetz, nicht das "normale" Arbeitsrecht. D. h. im letzten Lehrjahr bist Du NICHT fristgemäß KÜNDBAR. Nur das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht (bei Straftaten gegen den Betrieb o. ä.) ist seitens des Arbeitgebers anwendbar.
;D
Allerdings hast Du das Problem, daß wenn Deine Ausbildungszeit durch Wehrübungen unterbrochen wird, u. U. eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung erfolgen kann. Da würde ich mich mal mit der Kammer, die die Prüfung abhält, unterhalten. Die haben dort sog. Ausbildungsbetreuer, die Dir in diesem speziellen Fall weiterhelfen. :o
Wenn Du allerdings nicht bei der Firma weiter machen willst, warum versuchst Du es denn nicht als Wiedereinsteller?
Grüße aus dem verschneiten Iserlohn
Peter
Na ich war schon mal SaZ und hab abgebrochen und bin als W9er ausgeschieden da schaut es mit Wiedereinsteller schon schlecht aus.
ROA würde auch gehen?
Wenn Du als abgebrochener SaZ schon UA oder FA warst,steht der Abbruch auch in Deiner Akte bzw. die Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften.Wir hatten in einer Kp unseres Btl einen solchen Fall.
Der blieb auch nach seinem aktiven Wehrdienst Msch.RUA,RFA oder gar ROA konnte der knicken,weil da die Rückführung in die Msch dem im Wege stand.
Wenn Dir wirklich was an Deinem Lebensweg liegt,mach Deine Arbeit als Fachkraft für Logistik beim zivilen Arbeitgeber ohne WÜ,um Deinen Job nicht zu gefährden.
Nach Deiner Schilderung über einen Abbruch der Laufbahn sind Deine Chancen als RUA oder RFA geradezu 0.
Es sei denn,Du machst eine WÜ als Msch bei einem Truppenteil,bei dem Du später beordert werden willst,zeigst dort Dein Können und versuchsts dann mit RUA bzw. RFA.
Im Rahmen der WÜ könnte nämlich ein Beurteilungsvermerk über den angestrebten Laufbahnwechsel gemacht werden,der für Dich doch noch positiv aussehen könnte,wenn Du die WÜ gut machst.Mit diesem Beurteilungsvermerk könntest Du Dich dann auf RUA oder RFA(je nach Schulabschluß und Berufsausbildung) bewerben.
Dann sieht man nämlich durch den Vermerk,daß Du doch für RUA bzw. RFA geeignet scheinst.
Das ist aber auch die einzige Chance,die mir jetzt dazu einfällt.
Zitat von: mailman am 09. Februar 2006, 09:41:24
Na ich war schon mal SaZ und hab abgebrochen und bin als W9er ausgeschieden da schaut es mit Wiedereinsteller schon schlecht aus.
ROA würde auch gehen?
Wie gesagt, ROA mit Realschulabschluß und abgeschlossener Lehre.
Warst Du wirklich schon mal SaZ? Oder nur Eignungsübender mit höherem Dienstgrad? Das könnte als Hindernis bei einer RUA /RFA-Bewerbung natürlich im Raum stehen. Bitte schreib mir das doch mal per PM, wenn Du es nicht öffentlich "ausbreiten" willst. Ist ja schließlich eine persönliche Personalangelegenheit. Und bei meiner langjährigen Erfahrung als Personalfeldwebel kann ich Dir sicherlich weiter helfen.
Muchos saludos aus dem verschneiten Iserlohn
Peter
Naja ich war UA und hab ab dem3 Monat abgebrochen. Ich hab aber ein positives Dienstzeugniss bekommen und mein Stfw meinte zu mir das ich es doch in der Reserve mal probieren soll als RUA/RFA.
Das lief damals so ich hab einen Antrag beim Spieß abgeben der dann gab es ein "Gespräch mit dem Chef" welches nie stattgefundne hat und 2 Monate später war ich nur noch G.
So einfach kann der Balken nicht abgenommen werden ohne Schriftstück.
Da muss ein solches vom Kommandeur vorhanden sein als Bescheid mit dem Titel: Rückführung in die Laufbahngruppe der Msch.
Wenn da draufsteht "rückgeführt aufgrund mangelnder Eignung für die Laufbahn der Unteroffiziere",kann Dein Dienstzeugnis als ausgeschiedener Msch-Soldat noch so gut sein.
Du bist zwar dann ein guter Msch-Soldat,aber als UA ungeeignet,von RFA und erst recht ROA mal ganz zu schweigen.
Daher wirds mit einer Bewerbung für Dich schwer,wenn ein solches Schreiben über die Rückführung existiert.
Das Schreiben existiert bloß hab ich meine Ausfertigung verloren.
Es war halt eine dummheit die ich schon bevor ich das schreiben in der hand hatte wieder bereut hab.
Zum ROA sehe ich mich nicht geeigent aber ich denke zum RUA müßte ich schon geeigent sein,
Mit meiner Ausbildung würde es dann wahrscheinlich in Richtugng Nachschubuffz gehen oder? Wie sieht das aus wenn ich keinen Bundeswehrführerschein hab?
Ob Du Dich zum RUA geeignet siehst,ist dem Personalmenschen relativ schnuppe.Für den zählt allein,was in Deiner Akte vermerkt ist.
Die mir bekannten Kameraden haben es auch bereut und wären laut KpFw bestimmt gute Uffze geworden.Aber sie sind bis auf einen heute alls noch Msch d.R.
Der eine hat nach seiner aktiven Zeit das gemacht,was ich Dir oben beschrieben habe.
Für einen Uffz in der NschTr brauchst Du nicht zwingend einen Führerschein.
Es gibt zwar auch Verwendungen wie den TrspUffz,der einen haben muß.Den braucht man dann bei fehlendem Führerschein nicht zu machen.
Als Resi eine militärischen CE zu bekommen,ist etwas schwer bzw. unmöglich.
Perser schrieb: "Für den FA Hauptschulabschluß mit abgeschlossener Lehre oder Realschulabschluß"
Da muss ich jetzt doch noch mal nachfragen: wenn es heißt oder Realschullabschluss (der ja meines wissens- oder ist das von bundesland zu bundesland unterschiedlich- keine abgeschlossene Berufsausbildung beinhaltet, da kann also für den RFA nicht zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben sein, richtig?!? D. h. mann müsste auch mit abi RFA machen können, oder hab ich da jetzt was übersehen? mein s1- fw dagegen, die berufsausbildung sei nötig, auch wenn das abi vergleichbar höherwertig ist.
gruß und weg
Hey Matthias,
RFA mit Abi allein geht auch.Die Bw hat jedenfalls nicht meine abgeschlossene Lehre berücksichtigt.Hat Dein Personalverwalter wieder mal keinen Plan,was die neuen Laufbahnen betrifft.
Gruß,
Richhardt
>:( >:( >:( >:( >:( Kann ja wohl nicht wahrsein......wenn das so ist habe ich eine stelle als stabsdienstfw in meiner nähe nicht bekommen, weil ers nicht gecheckt hat, mannoman!!!!!!
PS. und das bei der stellenknappheit!
Also, um es kurz zu machen:
Mindestens RSabschluß (Fachoberschulreife o. ä.) oder Hauptschule und abgeschlossene Lehre. Du kannst aber erst nach drei Jahren Dienstzeit und bestandenem RFA - Lehrgang zum Feldwebel befördert werden. Das Problem, was sich in dem Fall darstellt, ist, daß Du für die Zuerkennung des Stabsdienstfeldwebel als Reservist eine kaufmännische Ausbildung brauchst. Denn den Lehrgang darfst Du als Resi nicht besuchen. Und eine Ausbildung am Arbeitsplatz kann i.d.R. nicht durchgeführt werden. Und wenn ich mir den OrgBer Luftwaffe (und somit auch SKB) ansehe, ist für den RFA z. Zt. nur eine Ausbildung als Fw Luftwaffensicherungstruppe vorgesehen. So kann dann erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Wechsel auf den Stabsdienstfeldwebel DP erfolgen, und auch nur, wenn eine ATB - zuerkennung aufgrund Zivilberuf.
Aber wenn ich Abi hätte, würde ich ROA machen. Da habe ich doch ganz andere Laufbahnziele! Und solltest Du studieren wollen, was ja eigentlich normal ist mit diesem Schulabschluß, wirst Du sehr schnell Hauptmann sein. Und kannst Dir dein Studium besser finanzieren als wenn Du im übernächsten Jahr vielleicht mal Feldwebel wirst.
Denk mal drüber nach! Solltest Du Dich dazu entschließen, brauchst Du nur den berühmten Zweizeiler an Dein KWEA zu schicken.
Grüße aus dem verschneiten Iserlohn
Peter
Also,
mir wurden da andere Optionen von meinem damaligen MobTruppenteil mitgeteilt.
Ich sollte die Stabsdienstfeldwebel ATB im Rahmen einer AAP von vier Wochen als Reservist in einer Verwendung als ein solcher in einer aktiven Einheit erhalten.
Nicht jeder der ein Abi hat,ist für ROA geeignet bzw. will auch ROA machen.
Matthias,bist Du beim Heer oder bei der Lw Reservist?
Bin immernoch als mkf B, also mnsch, im VBK 71 (heer?)
Und in diesem VBK wäre auch die Stelle als Stabsdienstfeldwebel gewesen?
Die hätten Dich nur einfach im Stab des VBK WÜ machen lassen können,anfangs als Stabsdienstsoldat,wenn Du nicht schon eine solche Ausbildung hast.
1. ja, ggf. immennoch so.
2. weiß nicht, ob ich wirklich als mannschafter üben möchte, eigentlich wollte ich ja aufsteigen und nicht mkf/ stdienstsoldat-mnsch bleiben. die ausbildung für letzteres habsch ohnehin nicht.
Die Ausbildung zum Stabsdienstsoldaten ist aber die Grundlage für die weitere Ausbildung zum Stabsdienstfeldwebel.
Im Rahmen einer WÜ kannst Du diese sicher nachholen.
Hallo und guten morgen,
benötige ich für den RFA das Deutsche Sportabzeichen?