Guten Tag,
ich will Offizier bei der Bundeswehr werden um einen Beruf auszuüben der mich körperlich und geistig fordert. Außerdem bin ich von der Tätigkeit der Bundeswehr überzeugt und möchte meinen Teil dazu beitragen. Zu meiner Persohn:
- 25 Jahre alt
- staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Hochbau)
- Wiedereinsteller (Grundwehrdienst 9 Monate, OG)
Durch meinen derzeitigen Arbeitsplatz bin ich viel im Bereich der Bauleitung und des Baurechts unterwegs. Um mein bereits vorhandenes Wissen für die Bundeswehr einsetzen zu können will ich Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften an der UniBw München studieren. (Vorraussetzungen sind erfüllt)
Die Frage lautet nun als was würde ich eingestellt werden ? also bis zum Studium hin ?
Als staatlich geprüfter Techniker wäre ich im Berreich der Feldwebel anzusiedeln, zusätzlich habe ich zumindest noch 9 Monate Dienstzeit als Wiedereinsteller vorzuweisen.
z.B. Fähnrich als erster Dienstgrad ?
MfG
Sie werden als Offizieranwärter eingestellt und durchlaufen in den ersten sechs Monaten den Offizieranwärterlehrgang. Dann werden Sie erste Truppenpraktika absolvieren, machen eine zehnwöchige Sprachausbildung und besuchen den Offizierlehrgang Teil 1. Dann dürfte das Studium kommen.
Wenn ich mich nicht irre, werden Sie mit ihrem Dienstgrad eingestellt, den Sie im Grundwehrdienst erreicht haben.
Mit einem höheren Dienstgrad können Sie nur einsteigen, wenn Ihre Ausbildung als Techniker für die Bundeswehr verwertbar ist und Sie die Feldwebellaufbahn anstreben.
Der Einstieg mit einem höheren Dienstgrad als Offizier ist nur möglich, wenn Sie ein Studium mitbringen.
Sie werden mit ihrem Dienstgrad eingestellt. Da der Techniker für die Offiziereinstellung kein Kriterium ist.
Das Einstellkriterium ist der vorhandene Notenschnitt der FHR oder des Abitur. Alle weiteren Qualifikationen zählen nicht für die Einstellung können aber im Auswahlverfahren Pluspunkte im Punkt Erfahrung bringen. Je nachdem wie das BAPers das sieht spart man sich wenn erforderlich das technische Vorpraktium. Ist aber ermessen des Verantwortlichen.
Ich bin auch Techniker und werde mit meinem DG zurückkehren in die Laufbahn Offz TrD.
Du schreibst, du hast die Voraussetzungen für den universitären Studiengang erfüllt. Hast du Abitur, oder was genau wird dir angerechnet, dass du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst?
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.
Guten Tag,
danke für die Antworten. Erst einmal möchte ich klarstellen das die Frage lautet welchen Dienstgrad ich am "ersten Tag" hätte und zwar wenn ich genommen werde. Auch ist mir der Verlauf der Offizierslaufbahn wohl bewusst. Wie hoch meine Chancen oder die Anforderungen sind wollte ich nicht erfragen.
Zur Frage ob ich ein Abitur habe:
In meiner persönlichen Vorstellung sagte ich staatlich geprüfter Techniker zu sein. Dieser hat entsprechend der Hochschulgesetze und der weiterführenden Qualifikationsordnungen eine Hochschulzugangsberechtigung. Dies muss je nach Bundesland und Universität genau betrachtet werden und ist evtl. an z.B. Prüfungen der Zeugnisse sowie einem Beratungsgespräch gebunden. Das ist bereits der Stand einiger Jahre.
Demnach ist der Techniker natürlich ein Kriterium für die Offizierslaufbahn und es wird der Notenschnitt des Abschlusses betrachtet.
Es scheint sich aus den Antworten herauszulesen das ich als OG OA eingestellt werden würde.
Nochmals danke für die Antworten,
MfG
Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 13:50:33
Es scheint sich aus den Antworten herauszulesen das ich als OG OA eingestellt werden würde.
Wieso scheint das nur?
Diese Antwort
Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.
war doch wohl ziemlich eindeutig. Oder?
Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 13:50:33
Zur Frage ob ich ein Abitur habe:
In meiner persönlichen Vorstellung sagte ich staatlich geprüfter Techniker zu sein. Dieser hat entsprechend der Hochschulgesetze und der weiterführenden Qualifikationsordnungen eine Hochschulzugangsberechtigung. Dies muss je nach Bundesland und Universität genau betrachtet werden und ist evtl. an z.B. Prüfungen der Zeugnisse sowie einem Beratungsgespräch gebunden. Das ist bereits der Stand einiger Jahre.
Also kein Abitur? Beantwortet hast du die Frage nun nicht wirklich, gehe mal davon aus, dass nicht. Ob du an der UniBw in Mü studieren darfst, kannst und solltest du vorab mit dem Prüfungsamt der UniBw in Mü abklären.
Wäre interessiert daran, wie die Antwort ausfällt.
Im Fachhochschulbereich:
Computer Aided Engineering (M.Eng.)
Management und Medien (B.A. und M.A.)
Maschinenbau (B.Eng.)
Technische Informatik und Kommunikationstechnik (B.Eng.)
Wehrtechnik (B.Eng.)
Also aus eigener aktueller Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie nur Zugang zur Fachhochschule der Bundeswehr erhalten.
Das Sie nur Inhaber einer Fachhochschulreife sind.
Hallo,
es scheint nun an der Frage vorbei diskutiert zu werden. Ich kann aber gerne etwas mehr erklären, auch wenn das nicht der Sinn hinter allem war.
Ja ich habe kein Abitur, aber eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Zu lesen ist das in meinem Fall in dem Bayerischen Hochschulgesetz Art. 45 Abs. 1 sowie den weiterführenden Regelungen der Qualifikationsverordnung § 29.
Alle die jetzt über diesen Inhalt verwundert sind: Die Hochschulordnungen der Länder wurden bereits vor mehreren Jahren gelockert um beruflich Qualifizierten über den "zweiten Bildungsweg" Zugang zur Universität zu gewähren.
Also alle die meinen staatlich geprüfte Techniker hätten nur eine Fachhochschulreife sind auf dem Holzweg.
MfG
(PS: @Ralf ich werde Ihnen gleich eine PM schicken, denn das habe ich schon lange alles geklärt)
Na nur gut das ich neben meinen staatlich geprüften Techniker ein Zusatz zum Zeugnis auf dem eindeutig Fachhochschulreife zu lesen ist.
Aber bitte bewerben; ACFüKrBw Testung absolvieren und den Studienberater fragen.....
Ach ja hab ich gerade alles gemacht.
Zusammenfassung: Wie ich schon sagte Sie werden als Obergefreiter OA eingestellt. Höher geht nicht da eine Qualifikation als Techniker nicht gewertet wird.
Hallo,
ja es tut mir leid Ihnen das mitzuteilen aber auch Wehrdienstberater, Studienberater oder andere Leute sind nicht unfehlbar.
Ich habe bereits eine Rechtwirksame Zulassung und erfinde nichts. Wenn Sie in den von mir erwähnten Quellen nachlesen werden sie sehen das die Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Auch bei mir gab es Wiederstand, der jedoch durch gute Komunikation geklärt wurde. Ja auf vielen Zeugnissen ist das etwas ungünstig fomuliert. Aus diesem Grund wird z.B. auf den Zeugnissen neurer Abschlüsse dieser Teil weg gelassen. Diese Änderungen sind auch noch nicht seid 10 Jahren vorhanden sondern schon "etwas" neuer.
Ich kann nun nicht sagen wann Sie den Abschluss gemacht haben, sollte er jedoch älter sein ist es kein Wunder das die neuen Regelungen noch nicht berücksichtigt sind.
Das ich als OG OA eingestellt werden würde zweifle ich doch nicht an, ich habe es in meiner ersten Antwort am Ende bereits festgehalten. Daher verstehe ich die erneuten Hinweise nicht.
MfG
Mein Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin - Medizintechnik ist vom 4.7.2015 also wohl recht aktuell. Ich habe damit kein Zugang zur Universität der Bundeswehr in München erhalten nur zur FH. Trotz aller Hochschulverordnungen.
Aber viel Erfolg
Zitat von: Roadrunner1987 am 27. März 2015, 16:23:37
Mein Abschluss zur Staatlich geprüften Technikerin - Medizintechnik ist vom 4.7.2015 also wohl recht aktuell. Ich habe damit kein Zugang zur Universität der Bundeswehr in München erhalten nur zur FH. Trotz aller Hochschulverordnungen.
Aber viel Erfolg
Das ist wirklich aktuell ;)
Tippfehler 4.7.2014 mistige Samsung Autokorrektur
Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 15:50:46
Qualifikationsverordnung § 29.
Gibt es dazu mal einen Link? Mit dem Suchbegriff finde ich es nicht.
Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.
Kurze Frage: Wird/Kann denn der Kamerad in der Zeit, in der die anderen zum (Ober)Gefreiten beördert werden, zumindest zum Hauptgefreiten befördert werden, bevor er mit allen anderen zum Fahnenjunker befördert wird?
Guten Tag,
das tut mir für Sie leid. Ich hoffe das Sie sich direkt an das Prüfungs- und Praktikantenamt der UniBW München gewendet haben. Denn nur dieses Amt in Absprache mit der Universität ist in der Lage solch eine Entscheidung zu treffen.
Die Wertigkeit Ihres Abschlusses muss natürlich von diesem Amt geprüft werden. Und Ihre persönliche Eignung in einem Gespräch mit der Uni selbst.
Die endgültige Entscheidung liegt natürlich bei der Universität und ist deren hoheitliches Recht.
Sie brauchen mir keinen Erfolg wünschen den die Zulassung für die Universität habe ich bereits, wie geschrieben. Und das OHNE Abitur, als staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Hochbau).
In der Medizintechnik kann es natürlich anders aussehen.
(wegen der Qualifikationsordnung, das ist die aus Bayern also das einfach dazu schreiben)
MfG
Jetzt passt das schon; er hat es mit seinem Beitrag selbst relativiert. Ich war nur erstaunt, dass irgendein bayrisches Gesetz (inkl. Verordnung) das Selbstverwaltungsrecht einer Hochschule beschränken sollte. Das hätte ich dann gerne einmal nachgelesen weil so etwas ganz schnell verfassungswidrig sein kann.
Aber wenn die BwUni ihn zugelassen hat, dann passt es ja. Und da kann es eben sein, dass die eine Ausbildung anerkannt wird und die andere eben nicht.
ich glaube das große Problem ist das hier bereits auf Ebenen der Beratung zu früh der Wind aus den Segeln genommen wird. Viele sind sich der Änderungen nicht bewusst und behaupten fest das ein Studium an Universitäten nicht möglich sei.
Deshalb kann ich nur empfehlen direkt den Kontakt zu den Universitäten zu suchen. Nach erfolgreicher Prüfung der Abschlüsse und eines Beratungsgespräches bekommt man dann eine Zulassung. Diese kann einfach dem Wehrdienstberater oder wem auch immer vorgelegt werden.
In meinem Fall ist es zumindest so gewesen und es hat am Ende geklappt. Nicht sofort entmutigen lassen und einfach den Kontakt suchen!
Den mal im ernst ? welcher Abiturient sollte einem staatlich geprüften Techniker schon voraus sein ?! 6 Jahre Ausbildung gepaart mit Berufspraxis !
MfG
Aber genau das raten wir hier bei nicht üblichen Abschlüssen.
ja hier im Forum, und das freut mich auch zu lesen, aber in den Städten bei den Leuten vor Ort nicht oder selten. Ich meine das ganze ist hier jetzt ausgesprochen. Aber das alles war garnicht von mir gewollt oder Sinn meines Beitrages.
Meine wirkliche Frage wurde ja schnell beantwortet, danke nochmal :)
MfG
Zitat von: Der Reservist am 27. März 2015, 16:33:44
Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.
Kurze Frage: Wird/Kann denn der Kamerad in der Zeit, in der die anderen zum (Ober)Gefreiten beördert werden, zumindest zum Hauptgefreiten befördert werden, bevor er mit allen anderen zum Fahnenjunker befördert wird?
Ja.
Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 17:04:08
Deshalb kann ich nur empfehlen direkt den Kontakt zu den Universitäten zu suchen. Nach erfolgreicher Prüfung der Abschlüsse und eines Beratungsgespräches bekommt man dann eine Zulassung. Diese kann einfach dem Wehrdienstberater oder wem auch immer vorgelegt werden.
Wie sieht das mit Probestudium aus? Entfällt das gänzlich oder wird das quasi integriert?
Probestudium? Gibt's nicht. Man wird für einen Studiengang eingestellt und beginnt nach der Offizierschule mit dem entsprechenden Studium.
Ja, normalerweise schon. Für den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige allerdings nicht. Dort verlangt die UniBw wenn man ihrer eigenen Satzung glauben kann ein Probestudium.
Zitat§ 2
Zulassung von qualifizierten
Berufstätigen
(1) Die Feststellung der Studieneignung zum fachgebundenen Hochschulzugang für den in Art. 45 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG genannten Personenkreis erfolgt an der Universität der Bundeswehr München durch ein Probestudium.
Die Frage ist nur wie man das mit eingeplanten Soldaten umsetzt!? Deswegen die Frage ob im "normalen" Studium integriert oder ob das Probestudium vorher abgeleistet werden muss.
Der OA wird ganz normal an die UniBw Mü versetzt und vorläufig immatrikuliert. Das erste Jahr ist das Probestudium. reüssiert er, wird er endgültig immatrikuliert.
Also noch einmal eben zusammenfassend: Leute, die durch eine berufliche Qualifikation die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, können sich bereits vor der Bewerbung als OA persönlich an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr vorstellen und sich ihre Eignung bescheinigen lassen?
Im Kehrschluss stellt sich mir dann die Frage, inwieweit die Beurteilung der Universität sich auf das Prüfverfahren im Assessmentcenter auswirkt. Während des CAT Tests wird doch unter anderem die Studieneignung geprüft. Dieser Test wäre, meiner Meinung nach, ziemlich überflüssig, wenn die Universität bereits bestätigt hat, dass der Bewerber für Studiengang X geeignet ist.
Mich interessiert dieses Thema sehr, weil ich mich am Ende des Jahres gerne selber als OA bewerben würde, jedoch mit einem Fachwirttitel.
Nein, sie können sich nicht die Eignung bescheinigen lassen. "Lediglich", ob sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Nein, der CAT testet nicht die Studieneignung.
Zitat von: Cally am 31. März 2015, 11:24:26
Also noch einmal eben zusammenfassend: Leute, die durch eine berufliche Qualifikation die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, können sich bereits vor der Bewerbung als OA persönlich an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr vorstellen und sich ihre Eignung bescheinigen lassen?
Im Kehrschluss stellt sich mir dann die Frage, inwieweit die Beurteilung der Universität sich auf das Prüfverfahren im Assessmentcenter auswirkt. Während des CAT Tests wird doch unter anderem die Studieneignung geprüft. Dieser Test wäre, meiner Meinung nach, ziemlich überflüssig, wenn die Universität bereits bestätigt hat, dass der Bewerber für Studiengang X geeignet ist.
Mich interessiert dieses Thema sehr, weil ich mich am Ende des Jahres gerne selber als OA bewerben würde, jedoch mit einem Fachwirttitel.
Ich denke, hier geht es eher darum, dass die Universitäten vermutlich unabhängig vom Assessment-Center prüfen können, ob eine Zugangsberechtigung zu Universitäten vorliegt sowie ob vorherige akademische Abschlüsse ermöglichen, sich Fächer anrechnen zu lassen bzw. direkt im Master einzusteigen.
Welcher Soldat was studiert entscheidet sich aber dennoch in Köln.
Was vielleicht noch ganz interessant ist:
Fehlt das Abitur, aber die restlichen Leistungen sind überdurchschnittlich, besteht auch die Möglichkeit, dass Abitur während der Zeit vor dem Studium zu erwerben.
Ein Kamerad von mir begann sein Abitur, als ich an die Uni kam.
Er wurde mit der mittleren Reife eingestellt und war ebenfalls vorgedient. Da er aber in Köln gut abgeschnitten hat, wurde ihm diese Möglichkeit angeboten.
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Das ist nicht in jeder TSK möglich, das sind seltene Einzelfälle und dann ist es die FH-Reife und kein vollwertiges Abitur.
Finde ich eine gute Idee beim Kampf um die Talente.
Da wären mir aber IT- oder Elektronik-Gesellen lieber. Für die Laufbahn der Offiziere bewerben sich genügend. Liegt vielleicht auch daran, dass es heutzutage mehr Abiturienten gibt als früher.