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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SGHeMa am 27. März 2015, 09:05:44

Titel: BFD-Anspruch bei Wiedereinstellern?
Beitrag von: SGHeMa am 27. März 2015, 09:05:44
Guten Morgen,

ich habe vor kurzem den Einstellungstest bestanden, jedoch wurde ich wegen meines Gewichtes vorübergehend zurückgestellt.

Diese Sache ist nun korrigiert, und einer Wiedereinstellung steht nichts mehr im Wege.
Stellen wären ausreichend vorhanden.

Leider blieb mir in Düsseldorf der Weg zum BFD verwehrt, da an diesem Tage noch keine Einplanung erfolgen konnte.

Daher habe ich nun Fragen zwecks Anrechnung.

Ich habe eine Vordienstzeit von 4 Jahren (2003-2007).
Geplant ist, dass ich eine SaZ 8 Stelle besetze, wobei meine Vordienstzeit angerechnet wird. Also bleiben mir erneute 4 Jahre.

Gibt es dabei eine gesonderte Berechnung, da ich schon mal vor 2012 SaZ gewesen bin?

Ich habe es so verstanden, dass ich im Anschluss an eine erneute Dienstzeit, 36 Monate Anspruch auf Übergangsgebührnisse hätte, wovon 7 Monate abgezogen werden, welche ich nach meiner ersten Dienstzeit erhalten habe. Bleiben also 29 Monate.

Das Gleiche passiert mit den Fördergeldern, wo dann nach Abzug von 2990 Euro, 5525 Euro übrig bleiben würden.
Ist das richtig?

Habe diese Infos von folgender Seite: http://www.dienstzeitende.de/mein-bfd-anspruch.html


Mein Planung wäre, nach einer neuen Dienstzeit erst die Fachoberschulreife und dann dass Fachabitur zu machen.

Ziel wäre die Bewerbung für die Beamtenlaufbahn im Bereich Zoll oder JVA, eventuell auch bei der Polizei.

Könnten bei diesem Vorhaben Komplikationen auftreten?










Titel: Antw:BFD-Anspruch bei Wiedereinstellern?
Beitrag von: F_K am 27. März 2015, 09:40:03
ZitatKönnten bei diesem Vorhaben Komplikationen auftreten?

Jede Menge:

- Fachoberschulreife / bzw. Abitur wird nicht "geschafft"
- Du bist zu alt für die Bewerbung bei diesen Behörden
- Du bist gesundheitlich nicht geeignet
- Du setzt Dich nicht im Bewerbungsverfahren durch
- usw.

(Die BFD Ansprüche sind mMn richtig dargestellt).
Titel: Antw:BFD-Anspruch bei Wiedereinstellern?
Beitrag von: Pofi am 27. März 2015, 09:54:47
Da häng ich mich gerne mal dran.

Bin ja auch Wiedereinsteller, habe von 1998 - 1999 den Grundwehrdienst geleistet.
Den BfD habe ich damals nicht in Anspruch genommen.
Werden die Leistungen nach der jetzigen Dienstzeit zeitlich abgezogen?? Also 36 Monate - x ??
Titel: Antw:BFD-Anspruch bei Wiedereinstellern?
Beitrag von: wolverine am 27. März 2015, 09:55:59
Welche Zeiten hatten Sie denn? Keine, oder? Als wenn, dann X = 0.
Titel: Antw:BFD-Anspruch bei Wiedereinstellern?
Beitrag von: Pofi am 27. März 2015, 09:59:42
Ich hatte keine BfD Zeiten. Ich bin damals einfach ausgeschieden und das wars. Also keine weiteren Zahlungen erhalten.