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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Afwjan am 27. März 2015, 15:29:09

Titel: Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 27. März 2015, 15:29:09
Guten Tag Kameraden,
ich hab eine Verständnisfrage zum Thema Rufbereitschaft.

Habe mir den DZAE durchgelesen, allerdings keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Laut Befehl befinde ich mich in Rufbereitschaft während einer dienstfreien Zeit von mehr als 67 Stunden.
Somit ist ein normales Wochenende ausgeschlossen
Freitags 12Uhr Dienstschluss - Montags 07Uhr Dienstbeginn = 67Stunden

Wenn Dienstschluss auf einem Donnerstag gegeben wird, sieht es dann so aus.
Donnerstags 17Uhr Dienstschluss - Montags 07Uhr Dienstbeginn = 86 Stunden

Nach meinem Verständnis befinde ich mich dann ab Donnerstag 17 Uhr in Rufbereitschaft, als Grundlage zur Berechnung nehme ich die 86 Stunden. Ist das so korrekt?

Oder wird von den 86 Stunden, die 67 Stunden Rufbereitschaft abgezogen, so dass ich nur noch 19 Stunden zur Berechnung des Ausgleichs habe?
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 27. März 2015, 15:36:41
Der Begriff Rufbereitschaft ist in dem Erlass ganz klar definiert. Zusätzlich wird es sicherlich einen Befehl deiner Einheit geben bezüglich der Durchführung der Rufbereitschaft.

Darin ist auch geregelt wann sie beginnt, und wann sie aufhört.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

Rufbereitschaft beginnt Donnerstag 1700 und endet Montag 0700. Dann sind das 86 Stunden geleistete Rufbereitschaft die gemäß dem Erlass ausgeglichen werden.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 27. März 2015, 15:42:13
Nachtrag:

ZitatRufbereitschaft
- Rufbereitschaft leistet, wer zu Hause oder an einem anderen von ihm bestimmten Ort frei von dienstlicher Tätigkeit jederzeit erreichbar zu sein hat, um bei Bedarf innerhalb einer vorgegebenen Abrufzeit zur Dienstleistung herangezogen werden zu können.
- Werden Soldatinnen und Soldaten durch Rufbereitschaft mehr als 10 Stunden im Monat in Anspruch genommen, ist die über 10 Stunden hinausgehende Zeit der Rufbereitschaft zu einem Achtel in Freizeit auszugleichen.
- Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme werden uneingeschränkt auf die wöchentliche Rahmendienstzeit angerechnet. Diese Zeiten sind dann nicht mehr als Rufbereitschaft anzurechnen. Als Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme gilt die Zeit vom Eintreffen am Ort der Dienstleistung bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrages.
- Rufbereitschaft wird nur durch Freizeitausgleich in Form von Einzelstunden ausgeglichen und unterliegt auf Grund der monatsweisen Betrachtung mit Ausnahme der tatsächlichen Inanspruchnahme nicht der Bemessungsgrundlage wöchentliche Rahmendienstzeit.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 27. März 2015, 16:12:21
Genau so sehe ich das auch. Der Befehl sagt es auch so aus, allerdings wurden wir angewiesen die 67 Stunden dann abzuziehen. Dieses ist meiner Ansicht nach falsch und nach Erlass auch nicht korrekt.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: funker07 am 27. März 2015, 16:45:25
Den von Jens79 zitierten Absatz kenne ich auch so.
Woher kommt denn das mit dem 67 Stunden? Wenn das in deiner Einheit so festgelegt wurde, muss es dafür ja einen Befehl geben (der wiederum eine Grundlage und einen Bezug haben müsste).

Nur aus Interesse: Worum geht es denn bei der Rufbereitschaft?
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 27. März 2015, 17:45:40
Wieso sollen die 67 Stunden abgezogen? Du machst doch gar keinen Sinn.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 27. März 2015, 19:32:25
Rufbereitschaft für ORF.
Ja genau, macht für mich bzw alle anderen auch keinen Sinn!
Ich hab schon an mir und meinem logischen Menschenverstand gezweifelt. Werde das am Montag nochmal ansprechen!
Danke für die Antworten.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Nakamoto am 27. März 2015, 22:30:02
Naja 86Std.-10Std.= 76/8= 9,5 = 10 Std als Ausgleich.

So wäre das laut dem Erlass wenn es die reine Rufbereitschaft ist.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 27. März 2015, 22:42:09
Gut vorgerechnet. Erklärt immer noch nicht warum 67 Stunden abgezogen werden sollen.....

Gibt es auch eine unreine Rufbereitschaft?
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Nakamoto am 27. März 2015, 23:00:59
Naja wenn aus der Rufbereitschaft Dienst wird.  :)
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 29. März 2015, 04:58:21
Das erklärt aber nicht, warum er das reguläre Wochenende abziehen soll, wenn Freitags kein Dienst ist. Es sei denn, dass der Freitag der Dienstausgleich für die Bereitschaft ist- dann macht es wiederum halbwegs Sinn, kommt aber mit den Stunden nicht hin.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Nakamoto am 29. März 2015, 14:01:13
Kann halt keinen Unsinn erklären.:)

Soll der Fragensteller das am Montag klären.

Wirklich Sinn würde es nur machen, wenn das WE doch keine Rufbereitschaft wäre, das man deswegen es abzieht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Andi am 30. März 2015, 14:19:42
...und das müsste dann ja im Befehl stehen...
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 30. März 2015, 23:27:37
Das steht so nicht im Befehl!
Das ist eine mündliche Aussage die unser Zugführer vom stlv Kdr bekommen hat.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 31. März 2015, 05:12:56
Solange es keine weitere Erklärung dafür gibt, macht es keinen Sinn darüber zu spekulieren.
Ich glaub aber, dass entweder der ZgFhr oder ihr da irgendwas falsch verstanden habt.

Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: justice005 am 31. März 2015, 07:19:02
Also rein vom Gesetz her muss alles an Bereitschaft ausgeglichen werden, was länger als 10 Stunden dauert.

§ 12 Arbeitszeitverordnung:

Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. 2Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden hinausgehenden Zeit bei feststehender Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.


Da steht nichts von irgendwelchen 67 Stunden.

Was hat denn das ORF-Btl. für eine Notice-to-move-Zeit? Kann es sein, dass die NTM so großzügig ist, dass man am Wochenende nicht zwingend erreichbar sein muss? Dann könnte es nämlich ggf. eine abweichende Regelung oder einen abweichenden Erlass etwas geben. Das entscheidet aber ganz sicher kein Zugführer!

Wie lange sind Sie denn insgesamt in Bereitschaft? Wenn das über Wochen oder Monate geht, dann bauen Sie soviel Freizeitausgleich auf, dass es gar nicht möglich ist, den abzubauen. In diesem Fall kommt auch ein finanzieller Ausgleich in Betracht.

Sie sollten sich nochmal eingehend erkundigen.

Und ansonsten gilt das, was immer gilt: Wer glaubt, sich ungerecht behandelt zu fühlen, darf sich beschweren.

Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 31. März 2015, 21:59:48
Ulli, das habe ich auch gehofft, dass ich es einfach falsch verstanden habe.
Leider nicht. Der ZgFhr sieht es genauso wie ich, ihr und die meisten anderen auch.
Ich habe schon gemeldet, dass es dann ein ordentlichen Befehl geben soll/muss, in dem ersichtlich ist, wie und in welchen Umfang  ich die Bereitschaftsstunden vergütet bekomme, bzw ab wann denn mein Bereitschaftsdienst beginnt.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 01. April 2015, 04:56:46
Was habt ihr denn für eine Notice-to-move-Zeit?
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 02. April 2015, 17:09:51
So heute hat sich mal eine Änderung ergeben.

6-Stunden Rufbereitschaft in dienstfreien Zeiträumen von mehr als 67 Stunden.
Die Rufbereitschaft gilt für dienstfreie Zeit, welche über 68 Stunden hinausgeht.
In der Rufbereitschaft befindliche Soldaten (ab der 68 Stunde dienstfreier Zeit) stellen ihre ständige Telefonische Erreichbarkeit, sowie auf Befehl ihr Eintreffen in ihrer Einheit innerhalb von 6 Stunden sicher.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 02. April 2015, 18:32:30
Hä? was ist das denn für eine Regelung?
Also wenn ihr weniger als 67 Stunden dienstfrei habt, habt ihr keine Rufbereitschaft und wenn ihr mehr als 67 Stunden frei habt, dann habt ihr eine 6- Stundenbereitschaft?????
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 02. April 2015, 18:59:05
Ein normales dienstfreies WE wird also nicht als "Rufbereitschaft" angerechnet.
Dann wäre ich auch keinesfalls erreichbar für den Dienstherrn.  ;)

Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Nakamoto am 02. April 2015, 21:17:23
Ich kapiere es nach dem 3. lesen noch nicht. :-)
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 02. April 2015, 21:45:33
Mach dir nix draus. Das ist auch nicht zu verstehen. ;D

Offensichtlich ist es so, das die Einheit NICHT innerhalb von 72 Stunden verlegebereit sein muss.

Ansonsten müsste man ja alle Soldaten ab Freitag Mittag 1200 in Rufbereitschaft befehlen.... ::)

Der clevere Soldat reicht also Urlaub ein, kommt über die 67 Stunden, und streicht noch die (kleine) Kohle ein.  ;D
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Afwjan am 02. April 2015, 23:11:17
Ich verstehe es auch nicht! Allerdings klappt das mit dem Urlaub auch nicht. :(
Wir sollen halt keine Stunden aufbauen, damit dann im nächsten Jahr keiner in den DA gehen kann.
Also werde ich und einige andere Kameraden, ein halbes Jahr lang auf keinen Lehrgang gehen können und keinen Urlaub machen dürfen, in dem wir machen können was wir wollen, dafür bekommen wir als Ausgleich dann ein nettes Dankeschön.
Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. Getreu dem Motto, wenn du nicht mehr weiter weist, bilde einen Arbeitskreis :D
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 03. April 2015, 06:44:11
Es macht trotzdem überhaupt keinen Sinn was du da schreibst.

Also ihr habt nur unter der Woche diese 6 Stunden Rufbereitschaft, aber nicht am Wochenende? Oder wie ist das zu verstehen?
Welche Notice- to- move habt ihr denn nun? Das sollte sich bei so einer Bereitschaft ja nicht danach ändern ob Wochenende ist oder nicht. Entweder seid ihr innerhalb von x Stunden verlegefähig und zwar über die ganze Bereitschaftszeit oder nicht.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: KlausP am 03. April 2015, 07:38:17
Zitat... Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. ...

Da muss man sich nicht zusammensetzen und beraten, was man tun kann. Da hilft nur eine Beschwerde. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens ist dann zu prüfen, ob der Befehl in dieser Form rechtmäßig ist. Wenn der prüfende Vorgesetzte der Meinung ist, der Befehl ist rechtmäßig, kann man das Ganze bis vor das zuständige Gericht "hocheskalieren" (irgend jemand in eurem "Arbeitskreis" wird ja wohl Mitglied im Bundeswehrverband sein), ist er der Meinung, der Befehl ist unrechtmäßig, muss euch ja Ausgleich für die Rufbereitschaft geschaffen werden.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: justice005 am 03. April 2015, 08:59:38
So wie Klaus sehe ich das auch... Alles sehr merkwürdig..
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: Jens79 am 03. April 2015, 09:11:36
Was ich komisch finde ist, das der Zugführer da nichts macht.
Der sollte ja schon ein bisschen erwachsen sein und wissen worum es geht.....

Naja, wie auch immer.....

Wir stellen Soldaten für NRF und kommen ohne Rufbereitschaft aus.....
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: ulli76 am 03. April 2015, 09:37:22
Bei NRF ist die Notice-to-move so lange, dass man auch in Urlaub fahren kann- zumindest wenn man nicht gerade 3 Wochen individuelles Überlebenstraining am Amazonas plant, sondern sich irgendwo aufhält, wo man zeitnah auch wieder nach Hause kommt.

Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: KlausP am 03. April 2015, 09:45:43
Zitat von: Afwjan am 30. März 2015, 23:27:37
Das steht so nicht im Befehl!
Das ist eine mündliche Aussage die unser Zugführer vom stlv Kdr bekommen hat.

Diese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.
Titel: Antw:Rufbereitschaft
Beitrag von: justice005 am 03. April 2015, 20:32:26
ZitatDiese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.

Exakt so ist es. Es stehen ja auch erhebliche finanzielle Ansprüche im Raum, da sollte man sich also mal richtig erkundigen und eben notfalls die Sache im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens überprüfen lassen.

Mich würde aber trotzdem interessieren, was jetzt genau befohlen wurde: Es wurde gesagt: Rufbereitschaft 6 Stunden.

Rufbereitschaft bedeutet, dass man immer erreichbar sein muss. Das heißt, die Freizeit ist erheblich eingeschränkt. Kein Schwimmbad, keine Kellerdisko, in der man keinen Empfang hat, und auch nichts sonst, wo man das Handy nicht hört. Genau deshalb wird es ja auch nach der von mir genannten Gesetzeslage ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt entweder in Freizeit oder - wenn es zuviel Freizeit wäre - in Geld.

Die 6 Stunden bedeuten, dass man innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein muss. Das wiederum bedeutet, dass man sich nicht allzuweit von der Einheit entfernen kann. Ein Urlaub fällt also aus.

Wenn ihr also den Befehl habt, IMMER erreichbar zu sein und ihr innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein müsst, dann wird ALLES mit Ausnahme von 10 Stunden pro Monat zu 1/8 ausgeglichen. Die 67 Stunden sind also Unsinn.

Wenn ihr einen anderen Befehl habt, dann müsstest du den genauer beschreiben, damit man dazu etwas sagen kann.