Moin,
ich hatte mal irgendwo gelesen (leider erinnere ich mich nicht mehr wo genau), dass der Chef unter "besonderen Anlässen" oder so ähnlich auch Urlaub befehlen darf.
Nun hält sich hartnäckig das Gerücht, dass dies nicht möglich ist.
Andererseits kann es ja wohl auch nicht sein, dass ich für etwa halbe Tage meine ganzen Urlaubstage verbrate.
Hintergrund ist eine Dienstplanänderung für einen Freitag und unser Chef ist nun am Überlegen die Inspektion für diesen Tag zu "schließen". Das würde bedeuten, dass die Kameraden, die an diesem Tag keinen Urlaub / FvD haben, Urlaub einreichen müssen (weil Lehrgang)
Darf der Chef einfach so Urlaub "befehlen"? - Wer kann weiterhelfen?
Gibt 3 Möglichkeiten: Entweder man kann selbständig Dienst tun (hat z.B. unser Spieß ganz gerne gemacht, weil er an solchen Tagen in Ruhe Papierkram aufarbeiten konnte- dafür braucht er aber auch nicht ständig Dienstaufsicht)
Oder man findet für den Tag eine alternative Tätigkeit z.B. in einer Nachbareinheit.
Oder es sind genug Soldaten im Dienst, dass Dienstaufsicht gewährleistet ist.
Das würde ja auch bedeuten, dass, wenn niemand über die Lehrgangsteilnehmer Dienstaufsicht führen könnte, dann die Insp geschlossen wird... Oder der Chef bekommt es gebacken, dass jemand anderes über die LT Dienstaufsicht führt?!
Ansonsten bin ich wirklich der Meinung, dass Erholungsurlaub nicht befohlen werden kann, nur weil 20 von 25 Soldaten nicht im Dienst sind... ::)
Es KANN sein, dass es Sonderregelungen für Lehrgangsteilnehmer gibt. Müsstest mal in der Soldatenurlaubsverordnung nachlesen oder einfach mal den Personalrat fragen.
Ich kann mich auch erinnern, dass auf meinem Fachlichem Bootsmannslehrgang auch Urlaub "befohlen" wurde, da die Inspektion allgemein in den Sommerurlaub gegangen ist.
Da war es allerdings auch so, dass in den neun Monaten sonst auch kein Urlaub möglich war und anschließend schon der nächste Lehrgang lief, wo es auch keinen Urlaub gab da der Lehrgang nur drei Monate lang war.
Aber das mit dem Urlaub wussten wir schon am Anfang des Jahres zu Lehrgangsbeginn, weil es so im Lehrgangsplan vermerkt war.
ZitatAber das mit dem Urlaub wussten wir schon am Anfang des Jahres zu Lehrgangsbeginn, weil es so im Lehrgangsplan vermerkt war.
In dem Fall ist das ja auch was Anderes, diese Urlaubszeiträume bei Lehrgängen stehen dann ja auch im Lehrgangskatalog. Ansonsten gilt, dass Erholungsurlaub nicht befohlen werden kann (siehe AusfBest zur SUV).
EU kann nicht befohlen werden. (anders als FvD/Anrechnungsfälle)
Hab selbst so einen Fall auf meinem Feldwebellehrgang gehabt: Der Kamerad hatte nicht genug EU für die vorgesehenen 3 Wochen Sommerpause.
Der wurde meines Wissens für die Zeit in seine Stammeinheit kommandiert.
Für Einzeltage unzweckmäßig, aber irgend eine Beschäftigung wird man finden - dass das nicht das interessanteste/angenehmste sein muss, dürfte klar sein.
Und bevor sich so ein Gerücht festsetzt: Freitag ist ein ganzer Tag.
Zitat von: Ralf am 27. März 2015, 21:10:00
Und bevor sich so ein Gerücht festsetzt: Freitag ist ein ganzer Tag.
Das ist klar, sonst würde ich ja nicht sagen, dass ich es nicht einsehe meinen Jahresurlaub mit irgendwelchen Freitagen zu verplämpern. Das nervt mich und es kann auch irgendwie nicht angehen.
Aber dann lag ich richtig, dass EU nicht befohlen werden kann.
Da ich nur 90km von Zuhause weg bin auf dem Lehrgang, sitze ich lieber die 5 Stunden am Freitag dort ab, als einen ganzen EU dafür einzusetzen.
Danke erstmal
Das Problem auf Lehrgängen ist aber, dass der Lehrgangsteilnehmer ausgebildet werden soll. Von demher ist es nicht im Sinne des Dienstherrn, wenn er anderweitig bespasst oder zwischengeparkt wird. Zumal es ja in Lehrgangseinheiten nicht unbedingt Arbeit für einen LT gibt.
Was anderes ist es, wenn er in seiner Stammeinheit ist. Da ist es das Problem des DV ihm eine sinnvolle Arbeit zuzuteilen und da findet sich meist irgendwas.
Alternative wäre eine Unterbrechung der Kommandierung in die Lehrgangseinheit und Dienst in der Stammeinheit.