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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: peppie am 07. Januar 2006, 11:40:19

Titel: Einberufungsbescheid
Beitrag von: peppie am 07. Januar 2006, 11:40:19
Hi

Ich habe gestern meinen Einberufungsbescheid bekommen und beginne meinen Dienst am 03.04.06 beim 5./Feldjägerbattailon in Burg, was ca 420km von meinem Wohnort entfernt ist (Das ist halb so wild, damit habe ich gerechnet).  Danach bin ich im Raum Hilden vorgesehen, das hatte mir der Einplaner beim KWEA auch gesagt. (Ich hab mich freiwillig gemeldet und 14 Monate freiwilligen Zusatzdienst bekommen, wie ich wollte :))

Im Raum Hilden gibt es das 1./ und 2./ Feldjägerbattailon 252 sowie das Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr soweit ich weiss, und der Einplaner hatte mir gesagt, das ich nach der Grundausbildung in den Stabsdienst komme. Das steht jedoch nicht auf dem Einberufungsbescheid drauf. Ich hatte auch bei der Musterung und beim psychologischen Gespräch gesagt, das ich mich während der Dienstzeit (ca 2-3 Monate nach der Grundausbildung) als Feldjägerfeldwebel beim ZNwG bewerben möchte.

So nun meine Frage, könnte es sein, dass erst während der Grundausbildung entschieden wird, ob ich im Stabsdienst oder in der Truppe verbleibe? Und, ist es einfacher, als Feldjägerfeldwebel angenommen zu werden, wenn man die Grundausbildung schon bei den Feldjägern absolviert hat? Achja, da ich sehr unmusikalisch bin, also kein Instrument spielen kann, ist es sehr unwahrscheinlich, das ich zum Musikkorps nach Hilden komme oder?

Ja ich weiss, das kann der Einplaner beim KWEA mir besser sagen, aber die erfahrenen von euch wissen hoffentlich auch die antworten auf meine Fragen :)

Danke im voraus an alle :)

Edit: Ich glaub das ist die falsche Kategorie, müsste eigentlich in Allgemein oder? Wenn ja, kanns dann bitte jemand verschieben? Danke :)
Titel: Re:Einberufungsbescheid
Beitrag von: mailman am 07. Januar 2006, 11:44:37
Es eintscheidet sich gegen Ende der AGA wo du hinkommst und wenn du weißt das du in den Stabsdienst kommst dann wird es wohl auch so sein.

Die Verwendung steht nie auf dem Einberufungsbescheid,
Ich denke mal das wäre zuviel Aufwand wenn man bei jedem noch die genau Verwendung hinschreiben muß.
Titel: Re:Einberufungsbescheid
Beitrag von: peppie am 07. Januar 2006, 11:45:56
Ist es denn möglich nach der Grundausbildung in der Truppe zu verbleiben oder ist es zwingend der Stabsdienst?
Titel: Re:Einberufungsbescheid
Beitrag von: mailman am 07. Januar 2006, 17:22:10
wenn eine Stelle vorhanden ist
Titel: Re:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Slider am 07. Januar 2006, 18:46:36
Wechseln innerhalb der Einheit (so bis Kompanierahmen) ist eigentlich immer möglich wenn die Leistung stimmt und Stellen frei sind.