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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: roller90 am 29. März 2015, 11:16:01

Titel: Gelöbnis OA
Beitrag von: roller90 am 29. März 2015, 11:16:01
Hallo,

Ich bin ab dem 1.7. in Hammelburg als OA. Kann mir jemand sagen wann das Gelöbnis ungefähr ansteht?
Noch zu dieser Frage: Darf man vorher die Uniform z.B. beim Nachhausefahren tragen oder muss man in ziviler Kleidung nach Hause fahren? Geht mir weniger um das "cool" Aussehen als die Tatsache, dass ich nur 15 Minuten entfernt wohne und da nicht für die Viertelstunde extra einen Satz frische Klamotten mitnehmen muss  ;)
Grüße
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: roller90 am 29. März 2015, 11:18:29
*Bevor jemand ausflippt, hab mich vertan: Heißt ja Diensteid für SaZ. Entschuldigt die Verwechslung :D
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Roadrunner1987 am 29. März 2015, 11:25:33
Hab dazu mal ne Frage:

Was machen SaZ (Wiedereinsteller) an dem Tag?

In meiner ersten GA wurden die mit vereidigt nochmal.
Mich würde es nicht stören.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Kiepenkerl am 29. März 2015, 11:47:52
Gibt's da eigentlich schon einen Termin?

Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: KlausP am 29. März 2015, 12:14:39
Einen Termin gibt es mit Sicherheit schon. Den kennt auf jeden Fall der PersOffz des OABtl und auch die Kompanien.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Kiepenkerl am 29. März 2015, 12:20:54
Na dann mal schauen ob im Schreiben zum Dienstantritt was stehen wird. Um da anzurufen isses mir dann auch nich wichtig genug ;P
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: ToMA am 29. März 2015, 14:02:18
Hatte mal vor 2 Wochen in Munster angerufen. Fürs OA-Btl 1 wirds wohl der 06.08. werden, stand aber noch nicht 100%ig fest.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: roller90 am 29. März 2015, 14:17:12
Vielleicht kann einer der vorherigen OA-Jahrgänge eine Aussage wie: "Diensteid nach ca. 1 Monat, 2 Monat, Beförderung zum xx" treffen?
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: StOPfr am 29. März 2015, 14:20:32
Zitat von: roller90 am 29. März 2015, 11:18:29
*Bevor jemand ausflippt, hab mich vertan: Heißt ja Diensteid für SaZ. Entschuldigt die Verwechslung :D

Ohne auszuflippen  :): Vereidigung!

In Uniform dürft ihr aus der Kaserne, wenn ihr über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit (oder so ähnlich) belehrt wurdet. Das kann in Verbindung mit der Vereidigung geschehen, oft aber auch schon vorher.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: KlausP am 29. März 2015, 14:28:33
Können OA's das nicht von Anfang an?  ::)
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: BlacKyMV am 29. März 2015, 14:47:42
Zitat von: Roadrunner1987 am 29. März 2015, 11:25:33
Hab dazu mal ne Frage:

Was machen SaZ (Wiedereinsteller) an dem Tag?

In meiner ersten GA wurden die mit vereidigt nochmal.
Mich würde es nicht stören.

Ihr werdet nochmal vereidigt, da diese mit Ausscheiden aus der Bundeswehr "erlischt".
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: KlausP am 29. März 2015, 14:53:14
Woher haben Sie denn die Weisheit? Dann müsste ja jeder Reservedienst Leistende jedes Mal neu vereidigt werden/sein Gelöbnis ablegen. Da erlischt rein gar nichts. Wiedereinsteller, die vorher GWDL/FWDL waren werden wie Ungediente erstmalig vereidigt, sie haben ja noch keinen Eid geleistet sondern ein Gelöbnis abgelegt.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Kiepenkerl am 29. März 2015, 15:11:27
Gilt das mit der Uniform wohl auch für Wiedereinsteller,a la gleiches Recht für alle?
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: BlacKyMV am 29. März 2015, 15:13:47
Weil es bei mir der Fall war.
Ich bin als SaZ ausgeschieden und musste nach der Wiedereinstellung neu vereidigt werden.
Ich kann gerade nicht sagen wo es genau steht, da ich gerade keinen Zugriff auf ZDv's habe, aber dort stand, dass mit Ausscheiden aus der Bundeswehr die Vereidigung ihre Gültigkeit verliert.
Wurde auch durch Vorgesetzte geprüft und bestätigt.
Kann allerdings keine Auskunft darüber geben, wie es bei Gelöbnissen ausschaut.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: StOPfr am 29. März 2015, 15:19:42
Zitat von: HG_NRW92 am 29. März 2015, 15:11:27
Gilt das mit der Uniform wohl auch für Wiedereinsteller,a la gleiches Recht für alle?

Wiedereinsteller müssen nicht erneut belehrt, sondern nur erinnert werden  ;)!
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Bumblebee am 29. März 2015, 18:42:06
Termine aus dem letzten Jahrgang: Vereidigung am 20.07., Beförderung zum Gefreiten im Oktober.
Wir durften die Kaserne dann nach dem 20.07. in Uniform verlassen.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: C_kills am 30. März 2015, 14:50:55
Zitat von: StOPfr am 29. März 2015, 14:20:32
In Uniform dürft ihr aus der Kaserne, wenn ihr über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit (oder so ähnlich) belehrt wurdet. Das kann in Verbindung mit der Vereidigung geschehen, oft aber auch schon vorher.

Ich kenne es so das das tragen der Uniform außerhalb der Kaserne erst nach der Grußabnahme erlaubt ist.


Die Vereidigung muss gesetzlich innerhalb eines Monats nach der Ernennung stattfinden. Bei uns gab es also eine Vereidigung auf dem Sportplatz und dann nach ca.3 Monaten eine 2. Vereidigung, diesmal öffentlich mit hohen Besuch.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: StOPfr am 30. März 2015, 15:22:13
Zitat von: C_kills am 30. März 2015, 14:50:55
Zitat von: StOPfr am 29. März 2015, 14:20:32
In Uniform dürft ihr aus der Kaserne, wenn ihr über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit (oder so ähnlich) belehrt wurdet. Das kann in Verbindung mit der Vereidigung geschehen, oft aber auch schon vorher.

Ich kenne es so das das tragen der Uniform außerhalb der Kaserne erst nach der Grußabnahme erlaubt ist.

Da sind wir uns doch einig, denn "ohne korrekten Gruß kein korrektes Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit"  ;).


Zitat von: C_kills am 30. März 2015, 14:50:55
Die Vereidigung muss gesetzlich innerhalb eines Monats nach der Ernennung stattfinden. Bei uns gab es also eine Vereidigung auf dem Sportplatz und dann nach ca.3 Monaten eine 2. Vereidigung, diesmal öffentlich mit hohen Besuch.

In welchem Gesetz steht das so und in welcher Einheit gibt/gab es zwei offizielle Vereidigungen?
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: C_kills am 30. März 2015, 16:18:31
Zitat von: StOPfr am 30. März 2015, 15:22:13
Zitat von: C_kills am 30. März 2015, 14:50:55
Die Vereidigung muss gesetzlich innerhalb eines Monats nach der Ernennung stattfinden. Bei uns gab es also eine Vereidigung auf dem Sportplatz und dann nach ca.3 Monaten eine 2. Vereidigung, diesmal öffentlich mit hohen Besuch.

In welchem Gesetz steht das so und in welcher Einheit gibt/gab es zwei offizielle Vereidigungen?

1. Touché! Hab extra nochmal nachgeschaut konnte aber nichts finden. Bin auf Hörensagen reingefallen. Ich bleibe aber dran ;)
2. OA-Btl Hammelburg
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: ulli76 am 01. April 2015, 10:03:55
Es gibt die Variation, dass SaZ ihren Eid ohne großes Zeremoniell zu Beginn ihrer Dienstzeit ablegen. Und dann später am Gelöbnis der FWDL teilnehmen. Oder auch, dass die Vereidigung später nochmal als öffentliche Veranstaltung durchgeführt wird.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: FloGel am 01. April 2015, 18:53:06
Meines Wissens wird es in Hammelburg so gehalten, dass das Datum des Gelöbnisses im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem 20. Juli gewählt wird. Grob wird es sich folglich +/- einiger weniger Tage zutragen ;)
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: gideonmoeller am 03. April 2015, 10:38:58
Dem schließe ich mich an. War bei meiner in Münster auch so.
Nach ca. 3 Wochen sollte diese stattfinden.


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Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: ToMA am 03. April 2015, 12:27:01
Der Termin war schon öfter im August . Ich halte mich da an die Pressestelle des OA-Btl 1 und bleibe beim 06.08.2015 für Munster. Vielleicht hat Hammelburg ja einen anderen Termin!?
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: bunterbo am 03. April 2015, 15:08:48
Wo findet für die Hammelburger die Vereidigung statt? In der Nähe von Hammelburg oder etwas weiter weg?
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Papperlapap am 05. April 2015, 21:04:23
Das variiert. Letztes Jahr war es in HAB auf dem Sportplatz. 2013 wohl in einer anderen Patengemeinde.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: IdZ am 06. April 2015, 14:52:39
2013 war in Bad Bocklet, wie meistens eigentlich für OA's. Kann sich aber geändert haben.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: C_kills am 07. April 2015, 17:39:27
Laut Veranstaltungskalender der Gemeinde Bad Bocklet findet es am 23.07.2015 statt.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: ToMA am 16. April 2015, 10:09:02
Aktualisierung:

Der Termin für die Vereidigung/das Gelöbnis für das OA-Bat.1 in Munster ist nicht mehr der 06.08.2015 sondern voraussichtlich der 30.07.2015 (zwar noch nicht endgültig, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit).
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. April 2015, 23:47:51
Nun mal langsam zum Mitschreiben:

Die einzig rechtsgültige Vereidigung hat gem. SG in den ersten Tagen nach Ernennung zum SaZ stattzufinden. Dies geschieht zumeist formlos im Dienstzimmer des jeweils zuständigen Kommandeurs. Mit dieser Vereidigung ist der Vorgabe des SG Genüge getan, sie ist voll umfänglich gültig und behält ihre Gültigkeit, bis ein SaZ/BS die endgültige Altersgrenze für den Dienst in den Budneswehr (auch als Reservist!) erreicht hat.

Die Vereidigungen in der Öffentlichkeit sind schlicht Veranstaltungen, mit denen die Vereidigungen für die Soldaten und deren Angehörigen feierlich begangen werden. Dieser Eid auf derartigen Veranstaltungen hat (wenn zuvor die o.a. Vereidigung stattgefunden hat) keinerlei rechtliche Relevanz.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: IdZ am 19. April 2015, 10:02:44
Stimmt. Nur gibt es keine vorherige Vereidigung im Dienstzimmer im OA-Btl :D
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: Roadrunner1987 am 19. April 2015, 10:40:14
An der MSM  oder so auch nicht.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: dunstig am 19. April 2015, 11:25:44
An der OSLw war die erste Vereidigung, die wir alle hatten auch die öffentliche feierliche Vereidigung, welche 2,5 Monate nach der Einstellung erfolgte.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: ToMA am 19. April 2015, 18:11:03
@miguhamburg1
Du hast den Sinn dieses Threads nicht verstanden.

Manche Freunde/Familienangehörige würden gerne beim öffentlichen Gelöbnis/Vereidigung dabei sein. Hierfür müssen sie z.T. Urlaub nehmen und entsprechend planen. Deshalb wird gefragt, wann der Termin ist. Nach der eventuellen rechtlichen Relevanz hatte keiner gefragt.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: KlausP am 19. April 2015, 18:15:46
Zitat von: DadOA am 19. April 2015, 18:11:03
@miguhamburg1
Du hast den Sinn dieses Threads nicht verstanden.

Manche Freunde/Familienangehörige würden gerne beim öffentlichen Gelöbnis/Vereidigung dabei sein. Hierfür müssen sie z.T. Urlaub nehmen und entsprechend planen. Deshalb wird gefragt, wann der Termin ist. Nach der eventuellen rechtlichen Relevanz hatte keiner gefragt.

Inzwischen ist das nicht nur bei den OA- und UA/FA-Btl so. Auch mein Bataillon hat beim letzten Gelöbnis-Termin die Rekruten im Status SaZ noch einmal öffentlich vereidigt. Ich weiss das, weil ich dabei war ... als Gast auf der Tribüne.
Titel: Antw:Gelöbnis OA
Beitrag von: StOPfr am 19. April 2015, 22:52:55
Zitat von: DadOA am 19. April 2015, 18:11:03
@miguhamburg1
Du hast den Sinn dieses Threads nicht verstanden.

Nun ja, zu diesem Unverständnis haben hier aber mehrere mit beigetragen. In diesem Thread wurde schließlich mehr geliefert, als nur eine schlichte Antwort auf die Frage des TE  :D.