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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DustinS am 30. März 2015, 14:23:18

Titel: Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: DustinS am 30. März 2015, 14:23:18
Moin Moin,

ich habe eine Frage bzgl. der Prämie, gibt es dort einen pauschalen Satz der einem gewährt wird? Sind das die 120,..?
Bzw. wie wird das verrechnet, werden die mtl. ausgezahlt? Also Grundgehalt + Zuschläge + Prämie?

Ich habe den Thread ( Verpflichtungsprämie gem. § 43b BBesG ) bereits gelesen, konnte aber leider mit den "Fachbegriffen" noch nichts anfangen  :-\

Gruß Dustin
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: Ralf am 30. März 2015, 16:04:02
Steht doch im § drin:
ZitatDie Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer.
Sie wird in einem Betrag ausbezahlt. Aber:
ZitatWird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, ist die Verpflichtungsprämie anteilig entsprechend der jeweils festgesetzten
Dienstzeit zu zahlen.
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: DustinS am 30. März 2015, 17:03:42
Also 8 Jahre Dienstzeit (Möglicher Laufbahnwechsel ausgeschlossen) 8.000€ am Ende mit den letzten Dienstbezügen ausgezahlt.


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Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: wolverine am 30. März 2015, 17:17:46
Zitat von: DustinS am 30. März 2015, 17:03:42
am Ende mit den letzten Dienstbezügen ausgezahlt.
Woraus schließen Sie das denn?

Bei mir steht da nämlich:
Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit
1.bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit festgesetzten Bewährungszeit,
2.bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz 1 Satz 3 abgegeben wurde.
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: DustinS am 30. März 2015, 17:20:15
Aus dem Satz von Ralf: Sie wird in einem Betrag ausbezahlt.

Entschuldigung ich hab echt keine Ahnung davon.


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Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: wolverine am 30. März 2015, 17:22:08
Das wird aber am Anfang bzw. nach Ende irgendwelcher Probezeiten "in einer Summe" ausgezahlt. Scheidet man irgendwie vorzeitig aus bzw. wechselt auf eigenen Wunsch in eine andere Laufbahn bzw. auf einen nicht prämienbegünstigten DP wird dann zurückgefordert.
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: DustinS am 30. März 2015, 17:28:32
ok gut Danke soweit


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Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: Valar Dohaeris am 10. Juni 2015, 18:49:39
Kommen auf die Prämie noch Abzüge wie Steuer oder ähnliches ?
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: LwPersFw am 10. Juni 2015, 19:11:02
Sie zählt zum steuerpflichtigen Einkommen... wird also nach dem individuellen Steuersatz versteuert.
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: Newman am 10. Juni 2015, 19:44:50
Und welche Dienstposten sind berechtig ein für eine Prämie? Nur im Fachdienst? Zählt Gesundheits u. Krankenpfleger auch dazu?
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: KlausP am 10. Juni 2015, 20:00:13
Das sagt Ihnen der Einplaner dann, wenn Sie aufso einen Dienstposten kommen. Außerdem steht es in den Einplanungsunterlagen.
Titel: Antw:Prämienberechtigter Dienstposten
Beitrag von: Newman am 10. Juni 2015, 20:02:38
Super danke!!! ;D