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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: d78 am 06. April 2015, 19:32:57

Titel: Reserveübungen und Kleidung 15 Jahre nach Dienstzeitende?
Beitrag von: d78 am 06. April 2015, 19:32:57
Ich war bis Oktober 1999 als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr, ist also nun über 15 Jahre her. Ich bin mittlerweile 36. Beim aufräumen hat meine Mutter die alte Kiste mit Bundeswehrkleidung von mir im Keller gefunden. Nun frage ich mich, ob ich die Kleidung noch aufbewahren muss oder ob sie nun weg kann? Kann sie dann ggf. ab in den Müll oder sollte ich sie noch zurückgeben? Kann mir kaum vorstellen, dass die Bundeswehr sie zurück will...

Dazu habe ich mich gefragt, ob es a) zumindest in Friedenszeiten innerhalb von Deutschland noch möglich und b) wie wahrscheinlich es ist, dass ich noch zu Reserveübungen eingezogen werde? Ich bin seit meinem DZE nie zu einer Übung gerufen worden.


Titel: Antw:Reserveübungen und Kleidung 15 Jahre nach Dienstzeitende?
Beitrag von: A-Bomb am 06. April 2015, 19:34:40
Da passiert nichts und wenn wirst neu eingekleidet.
Titel: Antw:Reserveübungen und Kleidung 15 Jahre nach Dienstzeitende?
Beitrag von: KlausP am 06. April 2015, 19:37:20
ZitatDazu habe ich mich gefragt, ob es a) zumindest in Friedenszeiten innerhalb von Deutschland noch möglich und b) wie wahrscheinlich es ist, dass ich noch zu Reserveübungen eingezogen werde? Ich bin seit meinem DZE nie zu einer Übung gerufen worden.

Mit Aussetzung der Einberufung zum GWD werden Reservisten nur noch mit ihrem Einverständnis auf Stellewn eingeplant ("beordert") und zu Reservedienstleistungen herangezogen.

Zu Ihrer Bekleidung: Wenn es sich dabei nur um Unterwäsche, Socken und Schuhwerk handelt, ist das 3 Jahre nach Ihrem DZE in Ihr Eingentum übergegangen.