Hallo liebes Forum,
ich habe in diesem Jahr eine neue Stelle angetreten und soll nun ein Projekt für die Bundeswehr umsetzen.
Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsüberprüfung Ü2.
Ich habe keinerlei Vorstrafen, jedoch wurde ich vor kurzem wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Dass das alles quatsch ist, ist für eine Einschätzung Eurerseits denk ich mal irrelevant.
Jedenfalls habe ich bis jetzt nichts mehr gehört und habe fürchterliche Angst, dass ich diese Ü2 Prüfung nicht bestehe, was eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Probezeit) mit sich führen würde.
Ich hoffe Ihr habt Erfahrungen, die Ihr mit mir teilen könnt.
Viele Grüße!
Wenn das mit dem Strafverfahren stimmt, dann wird es relativ schnell eingestellt. So eine Anzeige kann einem relativ schnell passieren mit all den Folgen.
Ist das Verfahren gemeldet worden?
Hallo und danke für deine Antwort.
Ich muss die Ü2 derzeit ausfüllen und weiß nicht so ganz was ich reinschreiben soll.
Wie wird denn mit einem laufenden Verfahren, welches noch nicht eingestellt wurde, umgegangen, bezüglich der Ü2.
Warum fragen Sie nicht Ihren Sicherheitsbeauftragten?
Wer ist mein Sicherheitsbeauftragter? Ist dieser in meiner Firma? Dann halte ich das für keine gute Idee...
Die Sache versuchen unter den Teppich zu kehren und dann *richtig* einen auf den Deckel zu bekommen ist die bessere Alternative?
Rauskommen tut es eh und wenn es wirklich ungerechtfertigt und eine "Lapalie" ist sollte das doch auch kein Problem darstellen.
Und
ZitatEs ist anzugeben, wenn bereits Ermittlungen eingeleitet wurden.
Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht).
Nicht anzugeben sind Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.
klingt für mich als Laien ziemlich eindeutig.
Da muss ich glaub ich was richtig stellen. Ich habe nirgends erwähnt, dass ich unwahre Angaben machen möchte, sondern lediglich in Erfahrung bringen möchte,
wie sich ein laufendes Verfahren auf eine Ü2 auswirkt.
Aus den Beiträgen des TE entnehme ich mal, dass er/sie kein Soldat ist, sondern für eine externe Firma arbeitet und nun eine Ü2 braucht um an einem Projekt seiner Firma für die Bundeswehr zu arbeiten.
Solange das Verfahren läuft, werden Sie wohl keine Ü2 bekommen.
Es ist wie BulleMölders es schreibt.
Das heißt, weil mich ein x-beliebiger Mensch in Deutschland anzeigen kann und allem nachgegangen werden muss, bekomme ich die Ü2 nicht durch. Das klingt ja super, zumal das eine Arbeitslosigkeit mit sich bringt. Danke für Eure Antworten. Dann gehts heute wohl wieder ans Bewerbungen schreiben :-(
Nein, hier liegt BulleMölders nicht ganz richtig.
Richtig ist, dass laufende Strafverfahren eine Einstellung in die Bundeswehr verhindern und abgeschlossene Strafverfahren (je nach Strafhöhe und Grund) dies ebenfalls verhindern oder verzögern können.
Eine SÜ hat eine andere Zielrichtung - es gibt ohne Frage Straftäter, die kein Sicherheitsrisiko im Rahmen einer SÜ darstellen - insoweit behindert auch eine laufende Ermittlung nicht den Abschluss einer SÜ (natürlich abhängig von der Straftat).
Danke für die Hoffnung :-D.
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist natürlich ob gef. Körperverletzung relevant ist.
Bei Ihnen in der Firma müsste der zuständige Sachbearbeiter der Sicherheitsbevollmächtigte sein.
Sicherheitsbeauftragter heisst er bei Behörden.
Dieser sollte die gängigen Gesetze (z.B. das Sicherheitsüberprüfungsgesetz kennen) und Sie beraten können.
Stellen Sie sich ggf. darauf ein, dass die Überprüfung bei Ihnen länger dauert als "normal".
ZitatEine SÜ hat eine andere Zielrichtung - es gibt ohne Frage Straftäter, die kein Sicherheitsrisiko im Rahmen einer SÜ darstellen - insoweit behindert auch eine laufende Ermittlung nicht den Abschluss einer SÜ (natürlich abhängig von der Straftat).
Ich denke der Satz sagt es genau richtig.
Wie immer gilt bei dieser Art von Formularen, man sollte nichts verschweigen und dann wird nach entsprechender Ermittlung die zuständige Stelle eine Entscheidung treffen.
Ok, vielen Dank. Also einfach abgeben und abwarten.
Eine letzte Frage habe ich jedoch.
Ich kreuze ja an und muss nähere Angaben in einem anderen Feld machen. Wie sollen die Angaben aussehen?
Ich würde jetzt ungerne gef. Körperverletzung schreiben, zumal sie dies ja selbst einsehen können.
Außerdem wäre es möglich, dass die Sachbearbeitung/Geschäftsführung dies sieht und ich möchte mich nicht rechtfertigen müssen und evtl. einen falschen Eindruck hinterlassen.
Suchen Sie das Gespräch zum Sicherheitsbevollmächtigten.
Dieser ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Geschäftsführung hat in diesem Vorgang nichts zu suchen.
Etwas schriftliches zu den Vorgängen wäre schon gut (Kopie der Anzeige, Ihre Stellungnahme dazu, etc).
Es geht nicht darum was andere einsehen können. Sie sollten von sich aus diese Dinge vollständig ansprechen.
Das Gespräch können Sie sich schenken, denn Sie werden so lange keine Sicherheitsüberprüfung bekommen, so lange ein Verfahren gegen Sie anhängig ist! Das ist Fakt und so im Gesetz vorgesehen!
Wenn Sie im Fragebogen unter Punkt 10 wie es absolut der Wahrheit entspricht "Ja" ankreuzen und unter Punkt 13 dann erklären, dass gegen Sie eine Anzeige erstattet wurde und Sie dazu von der Staatsanwaltschaft noch nichts gehört haben, wird man Ihnen fr4eundlich aber bestimmt mitteilen, dass Sie sich dann wieder melden können, wenn das Verfahren entweder eingestellt oder abgeschlossen wurde. Die Bescheinigung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens können Sie dann als "Beweis" einreichen, dann wird die Erklärung auch bearbeitet werden!
Fazit: Wir alle wissen nicht, was an der Anzeige und an den Vorwürfen gegen Siue dran ist. Fakt ist aber, dass keine Sicherheitsüberprüfung laufen wird, so lange das verfahren nicht abgeschlossen ist!
@ Tommie:
Hast Du eine Quelle?
Das sehe ich auch ein bißchen anders @Tommie
Die Sicherheitsüberprüfung ist über den Sicherheitsbevollmächtigten einzuleiten. Der TE sollte damit nicht warten.
Das dann die zuständige Stelle (z.B. das BAfV) das Überprüfungsverfahren nicht abschließt bis eine Klärung der Vorwürfe herbeigeführt wurde, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Nichts desto trotz hat der TE in der vorgegeben Frist seine Unterlagen abzugeben.
Zitat von: F_K am 08. April 2015, 14:39:10Hast Du eine Quelle?
Ja, habe ich ;) ! ZDv 2/30, eingestuft ...
@ POW:Ich habe nichts anderes behauptet!
Aber er wird so lange keinen Abschlussbescheid erhalten, so lange das Verfahren läuft! Einreichen kann er seine Erklärung, das soll er auch unbedingt tun, aber eine Bearbeitung wird nicht stattfinden, statt dessen kommt ein Schreiben, dass er sich wieder melden kann, wenn er den Einstellungsbescheid der zuständigen StA hat, oder wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde und ein Urteil ergangen ist!
BTW: Es gibt keinen "Sicherheitsbevollmächtigten", die Herrschaften heißen "Sicherheitsbeauftragter" ;) !
@ Tommie:
.. und warum sollte eine ZDv für ein ziviles Verfahren relevant sein?
Und sachlich:
Nehmen wir als Beispiel einen "Straftäter" der im Verkehr eine Körperverletzung begangen hat, Strafe (wegen Todeseintritt und Schuld) 2 Monate auf Bewährung. Ich sehe da kein Sicherheitsrisiko.
(es gibt auch Verfahren, die trotz Todeseintritt wegen geringer Schuld eingestellt werden, also ohne Strafe abgeschlossen werden ...)
Warum sollte dann ein laufendes (ähnliches) Strafverfahren ein Sicherheitsrisiko sein?
Die Quelle, die für Unternehmen relevant ist, die habe ich oben verlinkt.
Dieses Handbuch ist auch nicht eingestuft.
Sicherheitsbeauftragte im Rahmen des Geheimschutzes gibt es nur bei Behörden. Diese nennen sich bei Unternehmen dann Sicherheitsbevollmächtigte.
Bei Unternehmen sind Sicherheitsbeauftragte etwas völlig anderes
http://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/arbeitssicherheit/beauftragte-personen/2611006/2015-2611006-sicherheitsbeauftragter-grundlehrgang-ss-22-sgb-vii-2015
Hallo nochmal und danke für Eure Antworten!
Ich kenne jemanden der jemanden kennt....der beim Bfv arbeitet.
Ob ein Verfahren momentan läuft macht keinen unterschied und wird je nach Fall entschieden.
Wie es in meinem Fall ausgeht, werde ich dann ja bald sehen.