Hallo,
Bin Saz 8 2 Facher Vater, ledig und meine Kinder leben bei ihrer Mutter.Sie zieht am 01.05.15 in eine eigene Wohnung nun die Frage: Kann ich irgendwo was beantragen das mir zusteht oder habe ich irgendwelche Ansprüche?Da ja der Familienzuschlag dann weg fehlt.
Bitte um viele hilfreiche Tipps
Mfg Oizwerg
Deine Kinder haben in aller Regel Ansprüche gegen Dich (auf Kindesunterhalt), ggf. die Mutter je nach Fallkonstellation.
Der Familienzuschlag entfällt nach BBesG § 40, da ledig und keine Kinder in Deiner Wohnung.
Aber der Kinderzuschlag bleibt dir erhalten solang die Kindesmutter es nicht schon bezieht.