Hallo Kameraden,
bezüglich eine künftigen WÜ bin ich mir im Unklaren, wie sich die Leistungen/Verdienstausfall gemäß USG errechnen. In der Vergangenheit war es bei mir einfach, da Student (Mindestleistung) oder im ÖD beschäftigt. Da sich aber in Kürze mein Arbeitsverhältnis ändert, stellt sich mir die Frage zur Berechnung:
Wenn ich zwei Wochen (=12 Tage) übe und in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis außerhalb des ÖD stehe, wie berechnet sich der Verdienstausfall?
12 Tagessätze (im Sinne von 1 Tagessatz=1/30 Monatsgehalt)?
Umrechnung auf Stunden (also 80/173 Monatsgehalt)?
Korrekte Abrechnung der Stunden? Besonders interessant bei Arbeitsverhältnis mit 6-Tage Woche und ungleichmäßiger Tagesstundenzahl (jeweils 4 oder 8 Std).
Berücksichtigung von Sonderdiensten, die sonst zu erbringen wären (Nacht-/Notdienste, Bereitschaft etc.)?
Danke schonmal im Voraus.
Wenn ich das richtig erinnere wird das Brutto/Netto als Grundlage verwendet das man beziehen würde wenn man Erholungsurlaub nehmen würde.
Sprich keinerlei Zulagen, Entweder das für den Kalendermonat im Arbeitsvertrag festgelegte Monatsgehalt (runtergerechnet auf die "Urlaubstage") oder bei Stundenlohn-Vereinbarung die festgelegte Wochenarbeitszeit.
Gruss
Bunny
Also verstehe ich das richtig - ob 12/30 oder 80/173 ist im Gesetz nicht explizit geklärt? Also im Ermessen dessen, was mir mein Chef bescheinigen will?
Zitat von: HCRenegade am 21. April 2015, 16:34:08
Also verstehe ich das richtig - ob 12/30 oder 80/173 ist im Gesetz nicht explizit geklärt? Also im Ermessen dessen, was mir mein Chef bescheinigen will?
Nein.
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich Summe X als monatlichen Bruttolohn bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche verdiene.
Mehrarbeit wird gesondert vergütet.
Wenn ich jetzt 2 Wochen RDL leiste würde ich das von der Verdienstausfall bekommen was ich in den 2 Wochen von meinem AG bekommen würde wenn ich Urlaub mache.
Grob gerechnet also Netto von X/2, da ich ja im Urlaub auch keine Überstunden/Bereitschaft/Nachtschichten mache.
Bei Arbeitsverträgen auf Stundenlohnbasis wird es genauso sein. Regelarbeitszeit an Stunden pro Woche, nur dann den Lohn pro Stunde.
Da wird dann in dem Beispiel 2*40*Stundenlohn-Netto gerechnet werden.
Okay, danke.